Ich habe letzten Monat die Zahlungsfrist am 20.06.2023 verschnarcht. Am 26.06. habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten und postwendend den gesamten ausstehenden Betrag überwiesen. Laut meiner Erfahrung und Berichten anderer Kunden, werden in diesem Falle noch keine Zinsen berechnet. Dies beruht wohl auf folgendem Urteil:
OLG Oldenburg, 13. ZivilsenatTyp, AZ:Urteil, 13 U 66/10 Datum:24.05.2011
https://www.jusmeum.de/urteil/…0bb67efc552237caf5d1bded8
bzw.
BGH Az: XI ZR 69/93
https://research.wolterskluwer…3f25005?cspallowed=false#.
Dennoch wurden mir für die Überschreitung des Zahlungsziels offenbar rückwirkend Zinsen berechnet und nicht nur ab eigentlichem Zahlungsziel. Die ~5€ bin ich gewillt zu bezahlen. Bei den geforderten ~40€ fühle ich mich abgezockt. Insbesondere wenn exakt diese Praxis für rechtswidrig erklärt wurde.
Hat jemand das gleiche Problem? Oder weiß jemand um eine AGB Änderung die so eklatant ist, dass sich die Advanzia nicht mehr an das Urteil gebunden fühlt?




