Bei der Bundesnetzagentur habe ich angefragt. Dort sagte man mir, dass man nicht zuständig ist, da keine Paragrafen des Telekommunikationsgesetz betroffen sind.
Da ich immernoch die Hoffnung habe, dass sich alles ohne Gericht regeln lässt, habe ich nochmal die Hotline bemüht und siehe da, ich erhalte eine nette deutsche Frau zugeteilt, die mir mitteilt, dass das Guthaben am 22.03.2013 zur Auszahlung freigegeben wurde. Es sollte nun innerhalb von 5 Banktagen bei mir sein. Die Geschwindigkeit, mit der geantwortet wurde, lässt mich vermuten, dass mir diesmal keine Märchen erzählt wurden.
