Mahnbescheid richtig ausfüllen

  • Sliders:


    Wie bekommt man denn 3000 Euro auf das CallYA Konto? Da wird VF auf jeden Fall widersprechen und dann wird es, wie bereits erwähnt, teuer.



    aggy:
    Äh unabsichtlich? Das bezieht sich doch ganz klar auf Frage der Verursachung des MB, da solltest du 474936483976 Einträge in deiner "Literatur" finden?


    Lies doch mal genau, bitte. Ich sage, wenn der TE absichtlich einen MB beantragt, obwohl er weis, das der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, dann wird er die Kosten der Gegenseite tragen. Das ist in der Praxis nun mal so.


    Und wenn der TE nicht schuldhaft, also glaubend im Recht zu sein, den MB beantragt, dann wird sich spätestens beim Widerspruch von VF ergeben, das die Sache teurer wird, wie gedacht.


    Scheinbar ist dir das, wie dem TE, nicht klar. Einen MB losschicken bedeutet nicht: Huh, jetzt wird die Partei gegenüber aber zucken und das machen, was ich sage.
    Ganz im Gegenteil. Und immer dann, wenn eine Reaktion von der Gegenseite kommt, mit Ausnahme der Anerkennung und Zahlung, wird es teuer(er).


    So einfach ist das. Da brauchst auch nicht zu schreiben, das es dir "zu krude" ist; Praxiserfahrung, ganz einfach und das soll der TE auch verstehen.


    Und da das erste Posting des TE nicht darauf schliessen lässt, das er erfahren mit dem Umgang mit MB ist, finde ich es gelinde gesagt merkwürdig, das ihm alle dazu raten bzw. ihm nicht dazu raten, sich Unterstützung zu holen.



    @TE:


    Ich warte jetzt einfach mal, was du weiter machst. Ich bin gespannt. Halte mich aber mit weiteren Tipps zurück. Ich würde lieber aggy und Jimmythebob fragen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
      Sliders:


    Wie bekommt man denn 3000 Euro auf das CallYA Konto? Da wird VF auf jeden Fall widersprechen und dann wird es, wie bereits erwähnt, teuer.


    Derjenige hat das damals plausibel erklärt. Ich weiß nicht, wer es war, aber es waren, wenn ich mich erinnere, schon mind. 2000-3000 Euro, auf jeden Fall. Leider ist das eine Weile her, ich glaube 2 Jahre, daher kann ich mich nicht so genau erinnern an diesem Fall. Der Typ wollte auch das Geld zurückhaben, aber VF hat widersprochen und wollte Belege und Beweise und piepapo.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]


  • Mir ist klar, dass Du nicht das geringste bisschen von dem verstehst, was Du schreibst.


    Zwischen dem Fall, dass der TE weiss, dass sein Anspruch nicht gerechtfertigt ist und dem Fall, dass der glaubt, sein Anspruch sei berechtigt, er ist es aber nicht wirklich, ist nämlich im Ergebnis kein Unterschied: Der TE wird den auf den Widerspruch gegen den MB folgenden Prozess verlieren und hat zu den Gerichtskosten, die er vorschüssig schon bezahlt haben wird noch die Anwaltskosten der Gegenseite nach dem Streitwert zu bezahlen... Daran ändern Deine pseudojuristischen Floskeln wie *schuldhaft* überhaupt nichts.

  • Timba, es wird wirklich nicht besser. :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    So einfach ist das. Da brauchst auch nicht zu schreiben, das es dir "zu krude" ist; Praxiserfahrung, ganz einfach und das soll der TE auch verstehen.


    Du willst nicht ernsthaft behaupten, dass Du Praxiserfahrung mit dem Mahnverfahren hast?

  • Zitat

    Original geschrieben von aggy
    Der TE wird den auf den Widerspruch gegen den MB folgenden Prozess verlieren und hat zu den Gerichtskosten, die er vorschüssig schon bezahlt haben wird


    Der Vollständigkeit halber: Das könnte natürlich auch Vodafone um die Abgabe an das Streitgericht zu erreichen.

    Zitat

    Original geschrieben von aggy
    noch die Anwaltskosten der Gegenseite nach dem Streitwert zu bezahlen...


    ... und dann wird auch noch die Gebühr für den Widerspruch nach Nr. 3307 VV RVG angerechnet. ;) So bleiben da nur die Auslagen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Äh unabsichtlich? Das bezieht sich doch ganz klar auf Frage der Verursachung des MB, da solltest du 474936483976 Einträge in deiner "Literatur" finden?


    Wie kann denn ein MB "unabsichtlich verursacht" werden? Im Übrigen ist "Absicht" ein Begriff aus dem Strafrecht, wo man bei manchen Tatbeständen die verschiedenen Vorsatzformen (vom Eventualvorsatz bis eben zur Absicht) unterscheiden muss. Im Zivilrecht wird dieser Begriff im Grunde nicht verwendet, weil es auf die verschiedenen Vorsatzformen nicht ankommt.


    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Scheinbar ist dir das, wie dem TE, nicht klar. Einen MB losschicken bedeutet nicht: Huh, jetzt wird die Partei gegenüber aber zucken und das machen, was ich sage.
    Ganz im Gegenteil. Und immer dann, wenn eine Reaktion von der Gegenseite kommt, mit Ausnahme der Anerkennung und Zahlung, wird es teuer(er).


    Wenn die Gegenseite also auf dem Widerspruchsformular "Anspruch besteht nicht" ankreuzt wird es teuer? Wie kommst du denn darauf? Nenne mir doch mal die Anspruchsgrundlage für einen angeblichen Anspruch in diesem Fall. So ein Blödsinn. Rechtsanwaltskosten (nur die können ja gemeint sein) sind nur ein erstattbarer Schaden, wenn die Inanspruchnahme "erforderlich und zweckmäßig" war. Das kannst du in jedem Palandt unter § 249 BGB nachlesen, falls du es vergessen haben solltest. Dort wirst du auch finden, dass dies in einfach gelagerten Fällen (und das Kreuzchen machen im entsprechenden Feld wird ein solcher sein) nur der Fall ist, wenn der Geschädigte "geschäftlich ungewandt" ist. Wie wir aber alle von dir wissen, sind bei VF ja viele "Justiziare eingepreist", so dass man wohl kaum von einer solchen Ungewandtheit sprechen kann, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    So einfach ist das. Da brauchst auch nicht zu schreiben, das es dir "zu krude" ist; Praxiserfahrung, ganz einfach und das soll der TE auch verstehen.


    Welche Praxis soll das sein? In Deutschland sicher nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Halte mich aber mit weiteren Tipps zurück.


    Ich denke auch, besser ist das. :rolleyes:

  • So hier wird ja schon ordentlich gestritten.


    1. Ich bin nicht der mit den 3000€...


    2. ...aber der Betrag ist eben nicht im niedrigen zweistelligen Bereich und deshalb hätte ich ihn gerne zurück.


    3. Das Guthaben wurde komplett durch CallNow Codes aufgeladen.


    4. Wer den genauen Ablauf nachlesen möchte kann ihn hier finden.


    5. In Kurzfassung:
    -Karte am 27.12.2012 gekündigt.
    -mehrfach an die Kündigung erinnert, da die Karte auch nach dem 27.01.2013 aktiv war.(Kündigungsfrist 1Monat)
    -Nach mehrfachem Nachfragen wurde die Karte am 17.02.2013 deaktiviert, jedoch sollte ich noch Aufladebelege einsenden.
    -Leider hat die Post mein Einschreiben verbummelt.
    -Ich habe Vodafone noch einmal aufgefordert das Guthaben auszuzahlen und Ihnen Kopien der Kassenquittungen (Nicht der Aufladebelege, die sind jetzt wohl weg) geschickt.
    -Eine schriftliche Reaktion von Vodafone ist nie erfolgt.

  • Schade, dass nun nachdem die Fakten auf dem Tisch liegen keiner mehr antwortet.


    Was macht man, wenn der Anbieter einfach nicht auszahlt und sich tod stellt?


    Bei der Callya Hotline bin ich bis jetzt leider bis auf eine Ausnahme immer in irgendwelchen ausländischen CallCentern gelandet, die einem nach Rücksprache mit der Fachabteilung alles mögliche erzählen. Man hat aber den Eindruck, dass das alles Lügen sind.
    Das merkt man daran, dass sich ständig wiedersprochen wird.


    -Die Auszahlung wurde eingeleitet => das Geld ist also wann da? => es wurde weitergeleitet an die Fachabteilung, dass Sie eine Auszahlung haben möchten.


    -Einer wollte mir erzählen, dass das Guthaben nun in Ratenzahlung kommt. Aber es kommt auf jeden Fall ist alles in Bearbeitung


    -Aktuell hab ich eine Zusage, dass das Geld bis nächste Woche da ist und dass ich nachdem das Geld da ist einen Rückruf erhalte. Vielleicht wollte er mir auch nur einen Rückruf versprechen. Keine Ahnung.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Was macht man, wenn der Anbieter einfach nicht auszahlt und sich tod stellt?


    Wirksam in Verzug setzen und dann Mahnbescheid beantragen oder klagen. Manchmal hilt auch ein weiteres Forderungsschreiben von einem Anwalt. Aber mehr Möglichkeiten bleiben da nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Action Andy
    Bei der Callya Hotline bin ich bis jetzt leider bis auf eine Ausnahme immer in irgendwelchen ausländischen CallCentern gelandet, die einem nach Rücksprache mit der Fachabteilung alles mögliche erzählen. Man hat aber den Eindruck, dass das alles Lügen sind.
    Das merkt man daran, dass sich ständig wiedersprochen wird.


    Die werden Dir am Telefon wohl kaum sagen, dass Fraud Prevention & Detection seine Finger im Spiel hat.


    Wie schon geschrieben: nicht jammern, sondern klagen. Den Mahnbescheid kannste Dir sparen.


    Es hat keinen Sinn, mit gesundem Menschenverstand zu argumentieren. Wenn die in irgendeiner Richtlinie vor 10 Jahren entschieden haben wie in Fällen Deiner Art zu verfahren ist, ziehen die das bei allen Kunden durch. Das ist ein Massengeschäft, vergiß irgendeine individuelle Würdigung eines Sachverhaltes.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!