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Original geschrieben von jdf
Aber wenn Du meinst ein Anschreiben bringt trotzdem was kann ich ja mal eins anfertigen, notfalls nehme ich es wieder mit heim...
Das wäre natürlich auch eine Variante: Zwei Mappen vorbereiten - eine mit Anschreiben, eine ohne. Je nach Deiner Einschätzung der Situation vor Ort dann die bevorzugte abgeben.
Kostet außer den doppelten Druckkosten erstmal nichts.
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So, wer outet sich als Pornokenner? 
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Original geschrieben von KX250
Ist ja richtig. Wobei ein kurzes Umsteigen in London auch erträglich ist - ganz im Gegensatz zu "2 Stop und mehr" Kombinationen.
Witzig - ich steige jederzeit gerne zweimal irgendwo um, bevor ich einmal in London umsteigen muss. 
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Ach so, verstehe - Tschuldigung.
Um auch was beizutragen: Hier gibt es zumindest für BW die Liste der Gewinnerquittungen.
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Die Quittung mit den veröffentlichten Gewinnzahlen vergleichen? Oder glaubst Du, jede Woche gehen x Millionen Spieler zur Annahmestelle, um herauszufinden, ob sie gewonnen haben? 
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Original geschrieben von peeck
Dafür wird sich jetzt die Prämie verdoppeln. Noch nen 2. JP und T24 ist auf der Suche nach neuem Versicherer.
GP
Glaube ich kaum - schließlich ist Lotto nun gerade ein Risiko, dass sich sehr zuverlässig modellieren und dementsprechend effektiv versichern lässt.
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Weil aber das System einen Fehler hat, nämlich die Quoten wiederspiegelt ohne die gleiche Grundmasse zur Verfügung zu haben, führt dieser Gewinn direkt zur Gewinnwarnung von Tipp24. 
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Re: Re: neues Unterforum " TT- SUPER- HIT des Tages " ?
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Original geschrieben von laudanum
Auf die Gefahr hin, dass ich mich irre, aber primär ist TT doch ein Diskussions-Forum?!
Das hast Du missverstanden. TT versteht sich schon seit Jahren primär als Schnäppchenblog mit angehängter Kommentarfunktion.
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Original geschrieben von flons
Du zahlst doch nicht auf die vollen 8000 Euro 15%???
Das wären dann 1200, also ein Nettoeinkommen von 6800. Das wäre weniger als der Freibetrag.
Laut Wikipedia nicht:
Zitat
Eingangssteuersatz
Unmittelbar nach dem Grundfreibetrag setzt die Besteuerung mit einem anfänglichen Steuersatz von 14 % ein (Eingangssteuersatz). Dieser Steuersatz gilt nur für den Anteil des zu versteuernden Einkommens, der den Grundfreibetrag überschreitet.
Quelle
Allerdings musst Du dabei zwischen Grenz- und Durchschnittseteuersatz unterscheiden. Rechnerisch werden aus xx% auf den Differenzbetrag zwischen Grundfreibetrag und tatsächlichem Einkommen dann eben doch y% auf das Gesamteinkommen.