-
Zitat
Original geschrieben von NoIdea
Wer mit einem geliehenen Auto einen Unfall verursacht ist, gegenüber dem Halter neben dem Schaden am Auto (oder der SB der Vollkasko) zum Ersatz der kosten durch die Versicherungsrückstufung verpflichtet.
a) Hast Du eine Quelle? (ich glaubs Dir schon, würde das aber trotzdem gerne schriftlich haben ;)).
b) Geliehen definiert sich als jedermann, der nicht gleich dem Halter?
-
Zitat
Original geschrieben von KKS-Taktlo$$
Das Teil unterlag keinem Urheberrecht... :flop:
Wie kommst Du denn auf die Idee?
-
Zitat
Original geschrieben von teeleefoon
Hatte letzte Woche eine Bentley Continental GT auf dem Petuelring (München) vor mir. Elegant und Kraftvoll...
Hmm, schwarz? Mittwoch oder so? Dann wars derselbe, den ich auch schon im Thread erwähnt hatte .. 
-
Ich schlage vor, den folgenden Link als Button neben den UBB-Codes einzubinden, damit man ihn immer zur Hand hat: Klick!

-
Okay, danke. 
Extra zugelassen werden muss der Wagen nicht, da er derzeit als Erstwagen (und einziges Auto) meiner Eltern zugelassen ist. Eigentlich soll er im Sommer verkauft werden, wir bekommen ihn aber vorher für den Urlaub überlassen. Der neue Erstwagen (dann auch wieder der einzige) ist ein WA-Wagen und wird daher nicht auf meine Eltern versichert.
D.b., wir könnten ihn tatsächlich mit diesen 30% fahren, bzw. müssten diese wahrscheinlich nicht einmal zahlen.
Was aber imho nur fair währe: Angenommen es passiert ein Schaden, werden meine Eltern dann ja höher gestuft. Diese Differenz im Versicherungsbeitrag sollte dann vom Verursacher getragen werden. Erfolgt eine Höherstufung um eine festgelegte Anzahl von Stufen oder auf einen Betrag, bei dem die Vers. das Geld wieder reinbekommt?
Sprich, werden aus den 30% dann 40% oder mal eben 180%?
-
Zitat
Original geschrieben von der_blub
Exakt!
Sie können oder sie könne nicht? 
Verneinte Fragen mit einem "Ja!" zu beantworten ist fies .. 
-
Zitat
Original geschrieben von SiemensFreak³
War nicht sogar der E32 730i ein Achtzylinder?
-SF³
Ja, allerdings war auch der 535i mal ein Sechszylinder. 
-
Naja, Verleih fällt eher flach, wg. Ausland, Alter und damit Kreditwürdigkeit, hohe Kosten, etc.
Zum Verständnis: Eine Versicherung schließt man auf das Auto ab, richtig? Der SF-Rabatt ist aber doch personenbezogen. Wenn meine Eltern ein Auto versichern, zahlen sie 30%, ich würde 240% zahlen.
Angenommen, wir würden mit diesem auf meine Eltern versicherten Fzg. (alle Fahrer zugelassen) verreisen und ein Unfall würde passieren. Dann zahlt also die Versicherung meiner Eltern, woraufhin aber auch deren SF-Rabatt hochgeht, richtig?
Wenn dieser Unfall nun aber von einem Freund verursacht wurde, können meine Eltern den Schaden dann nicht auf ihn abwälzen?
-
Hallo,
wie schonmal erzählt machen wir im Sommer eine kleine Europarundtour.
Wie auch schonmal geschrieben
fahren wir dabei mit ein bis zwei Autos und mehreren Leuten. Wie lässt sich das so einrichten, dass im Falle eines Unfalles die Versicherung des Verursachers hochgeht und nicht die des KFZ-Inhabers?
Dazu kommt, dass ja nicht jeder von uns eine eigene KFZ-Versicherung hat.
Wie ist das ueblicherweise? Wir haben da leider keine große Ahnung und Versicherungshotline sind ungefaehr so kompetent wie die von TD1..;)
Sollte man für solche Fälle evtl. auch einen Vertrag aufsetzen? Zum einen, weil Geld und Freundschaft bekanntlich so eine Sache ist und zum anderen aus legalen Gründen, die man dann gegenüber einer Versicherung geltend machen könnte?
Danke & Gruß 
Oliver
-
Zitat
Original geschrieben von MunichRocks
Die 2 Punkte erwähne ich, weil paar Strassen weiter im grossen Computerbilligviertel dies so nie zu finden ist.
Sitzen die in der Schillerstraße, oder wo?