Beiträge von RA Fries

    Richtig. Für den Max Friends ist jeder Kunde, der höchstens 25 Jahre alt ist, automatisch legitimiert. Da das Alter (bzw. Geburtsdatum) des Kunden bereits bei Vertragsschluß nachgewiesen wurde und in den Stammdaten hinterlegt ist, wird kein weiterer Nachweis benötigt.


    Ich sprach allerdings von einem Wechsel in die Student-Schiene. Hier ist sehr wohl eine gesonderte Legitimation notwendig, da die Berechtigung vom Status als Student etc. abhängig ist.

    Zitat

    Original geschrieben von X-Blade
    Wo kann ich den einen Rahmenvertrag herbekommen??


    Z.B. von Deinem Arbeitgeber, einem Verein (dem Du angehörst) oder sowas in der Art. Einfach mal umhören!


    Da der Max wesentlich höhere Fixkosten aufweist als der Relax 50 XL sollte hier ein Wechsel allerdings mit ein wenig Hartnäckigkeit möglich sein. Mittlerweile gibt es viele Threads zu diesem Thema. T-Mobile ist bei solchen Dingen normalerweise äußerst kulant, wenn man höflich an sie herantritt und das ganze nicht überstrapaziert.

    Zitat

    Original geschrieben von liberado
    das Problem is bei mir das ich auch nicht in die Studentline wechseln kann!


    Wer sagt das? Online geht das sowieso nicht, hier sind die angezeigten Tarifwechsel-Optionen immer eingeschränkt und für die tatsächlich bestehenden Möglichkeiten nicht maßgeblich.
    Du mußt einen Wechsel in die Student-Schiene generell schriftlich unter Beifügung eines geeigneten Nachweises beauftragen. Sobald Du dann in der Student-Schiene bist, kannst Du online auch nur noch innerhalb dieser wechseln, obwohl eine Rückkehr in die normale Schiene durch einen Hotlineanruf jederzeit problemlos möglich ist.


    Einem anderen Thread entnehme ich, daß Du Dich bereits schriftlich an T-Mobile gewandt hast. Ich denke, damit wird sich Dein Anliegen zur Zufriedenheit erledigen, gerade wenn Du seit sieben Jahren Kunde bist und rund 70 Euro Monatsumsatz aufweisen kannst.

    Zitat

    Original geschrieben von ictus
    Und die dazu abgegebene Begründung ist ja wirklich abenteuerlich, um nicht zu sagen juristisch fragwürdig.


    Abenteuerlich ist, was Du hier teilweise für grundlegend falsche, durch Halbwissen geprägte juristische Positionen kundgibst.


    Zitat

    Bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Verbotsgesetzes kann ich mich vertraglich zu allem verpflichten, was ich möchte. Ob ich meine vertragliche Verpflichtung dann auch erfüllen kann, ist eine andere Frage. Wo liegt denn da ein Vertrag zulasten Dritter vor?


    Es ist im Grunde ganz einfach: O2 schreibt in seine AGB, daß eine Nutzung des T-Mobile-Netzes ermöglicht wird. Dies ist nicht zulässig, weil dadurch ein nicht an dem Rechtsgeschäft Beteiligter (nämlich T-Mobile) zur Leistung mitverpflichtet wird. Andernfalls wäre eine Erfüllung durch O2 unmöglich.


    Solche Verträge sind genau das, was Du selber im ersten Satz anführst: ein sittenwidriger Verstoß gegen die Privatautonomie und das war auch niemals strittig.


    Zitat

    Wenn sich o2 mir gegenüber vertraglich verpflichtet, das Roaming im Netz von TMO zu ermöglichen, sich o2 aber mit TMO nicht über einen Interprovidervertrag einigen können und ein solcher nicht zustande käme, haftet mir o2 auf Schadensersatz statt der Leistung, weil ihr die Erfüllung meines vertraglichen Anspruchs anfänglich unmöglich ist, § 311 a II BGB.


    Ein vertraglicher Anspruch gegen O2 auf Nutzung des Netzes von T-Mobile ist aus den genannten Gründen völlig ausgeschlossen, so daß dessen Nichterfüllung niemals zu Schadensersatzansprüchen führen kann.


    Zitat

    Und dass es sich beim TMO-Roaming nicht um eine Nebenleistung handelt, zeigt schon die systematische Auslegung der AGBs:
    in Ziffer 4 ist von Leistungen die Rede, Ziffer 13 spricht hingegen von Nebenleistungen.


    Das kommentiere ich jetzt mal lieber gar nicht erst...

    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger
    o2 hat es nun wohl tatsächlich geschafft, dass man alles unter Nebenleistungen abhaken kann und man die Meinung von o2 übernimmt.


    Keineswegs. Allerdings ist nun gerade jede Form von Roaming ein Lehrbuchbeispiel für eine tatsächliche Nebenleistung. Ein Mobilfunkanbieter kann sich niemals vertraglich verpflichten, seinen Kunden die Nutzung anderer Netze zu ermöglichen. Dies wäre im Ergebnis ein "Vertrag zu Lasten Dritter" und derartige Verträge kennt das deutsche Privatrecht nicht.


    Die vertragliche Verpflichtung von O2 kann sich mithin stets nur auf die Versorgung durch deren eigenes Mobilfunknetz beziehen. Über dessen Ausbaustand hat sich der Kunde vor Vertragsschluß zu informieren. Unterläßt er dies oder schließt er gar sehenden Auges einen Vertrag ab, obwohl bei ihm keine O2-Versorgung gewährleistet ist, hat er einfach Pech gehabt.

    Da es sich bei dem T-Mobile-Roaming lediglich um eine sogenannte Nebenleistung handelt, ist eine außerordentliche Kündigung leider nicht möglich. Man kann aber natürlich dennoch versuchen, auf Kulanzbasis etwas zu erreichen.

    Das wäre sehr ärgerlich. Bei dem T-Mobile-Roaming handelt es sich nämlich juristisch gesehen um eine sogenannte Nebenleistung. Deren Wegfall kann niemals ein außerordentliches Kündigungsrecht begründen, so daß Du dann bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin die Grundgebühr für einen nicht nutzbaren Vertrag entrichten müßtest.

    Und ich sage noch einmal: wer sich höflich aber bestimmt an den Kundenservice in Bonn wendet, wird die Servicekultur von T-Mobile in ihrer reinsten Form erleben.


    Setz Dich doch einfach mal ein paar Minuten hin und schreibe ein paar nette Zeilen: ich bin schon seit sieben Jahren Kunde bei Ihnen, immer sehr zufrieden gewesen, würde niemals zu einem der privaten Heuschreckenanbieter wechseln etc.pp. "Captatio benevolentiae" (Einfangen des Wohlwollens) nennt man das in der Wissenschaft der Rhetorik.
    Den nächsten Absatz beginnst Du dann vielleicht mit: "Bedauerlicherweise mußte ich nun aber erstmals in den sieben Jahren unserer Geschäftsbeziehung eine etwas negative Erfahrung mit Ihnen machen."


    Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit hast Du zwei Tage später eine Antwort in Deinem Briefkasten: "Wie gewünscht haben wir am (...) den Tarif Max Friends mit Handy für Sie eingerichtet."


    Daß der Tarif für Dich 34 Euro kostet, ist natürlich was anderes. Die bereits gezahlte Hardwaresubvention wird man Dir kaum erlassen, und das darfst Du auch eigentlich nicht erwarten.