Beiträge von RA Fries

    Re: Internet:-ungeschickt formuliert :-(


    Zitat

    Original geschrieben von SeaRanch
    Die Hz von Genion sehe ich insofern als Vorteil, als dass ich meinen Partner über die Festnetznummer dann kostenlos erwischen kann...


    Wenn das der einzige Grund ist: klick! Kann er auch zu jeder Discounterkarte hinzubuchen.
    Oder, falls er bei T-Mobile oder Vodafone ist, dort einfach die Homezone als Option buchen (rund 5 Euro).


    Wegen sowas würde ich mir nie im Leben O2 antun...

    Da Du kein Internet hast, wäre es natürlich prinzipiell möglich, den Festnetzanschluß komplett durch Genion zu ersetzen. Dabei sparst Du eine ganze Menge: wenn Du nur daheim, also in der Homezone, eine Flatrate benötigst, zahlst du 10 Euro monatlich, da Du ja bereits ein Handy hast. Auch die bundesweite Flatrate ist mit 25 Euro vermutlich wesentlich günstiger, als Deine jetzige Festnetzflat. Mit neuem Handy sind es jeweils 10 Euro mehr.
    Auch die Gesprächspreise außerhalb der Homezone bzw. in Fremdnetze sind mit 0,19 Euro absolut konkurrenzfähig.


    Deine bisherige Festnetznummer kannst Du dabei behalten.


    Nachteile:
    Der Rufaufbau bei Anrufen auf der Festnetznummer kann bei Genion 15-20 Sekunden dauern. Während dieser Zeit hört der Anrufer gar nichts und legt daher eventuell wieder auf. Bei rein privater Nutzung könnte man seine Anrufer zwar entsprechend informieren, aber nervig fände ich es dennoch.
    Das O2-Netz ist nicht gerade für seine Zuverlässigkeit bekannt. Bei schlechtem Wetter kommt es häufig zum Totalausfall. Manchmal ist man auch aus unerfindlichen Gründen einfach nicht erreichbar, obwohl das Handy eingebucht ist.
    Die Sprachqualität erreicht kein Festnetzniveau (immer wieder Echos o.ä.).


    Ich würde mir vielleicht auch nochmal die Homezone-Angebote der Konkurrenz anschauen. T-Mobile@home ist beispielsweise sehr viel zuverlässiger, das Problem mit dem langen Rufaufbau tritt aber in abgeschwächter Form auch dort auf. Mit 5-10 Sekunden muß man bei allen Homezone-Produkten leben.

    Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer


    Dies könnte in den jeweiligen AGBs geregelt sein.
    Ein Beispiel für unterschiedliche Haltungen ist z.B. auch in dem Passus einiger Pre-Paid-Anbieter zu sehen, welche sich vorbehalten, den Wegzug sogenannter VIP-Nummern zu unterbinden.


    Dir ist aber schon bekannt, daß AGB nicht zwangsläufig auch wirksam sind?

    Zitat

    Original geschrieben von bibsurfer
    Und wenn ich mir den Kommentar erlauben darf:
    es liest sich komisch, wenn man erst schreibt, man wüßte es zwar nicht ganz genau, hinterher aber mit Äußerungen wie "schmarrn" und "Blödsinn" aber nicht gespart wird.


    Da haben wir uns wohl mißverstanden. Mit dem "nicht so genau wissen" meinte ich, daß ich nicht genau weiß, ob sich die Netzbetreiber in Sachen MNP nach einer außerordentlichen Kündigung wirklich quer stellen. Mir persönlich ist kein entsprechender Fall bekannt, aber offensichtlich ist es ja tatsächlich bereits vorgekommen.


    Der Anspruch auf Rufnummernmitnahme ist in § 46 TKG geregelt. Dort ist von einer Beschränkung auf regulär gekündigte Verträge ausdrücklich keine Rede. Auch eine solche Auslegung käme nach meiner Rechtsauffassung nicht in Betracht, da sie der Ratio dieser Vorschrift widersprechen würde. Es soll nämlich gerade verhindert werden, daß Kunden wegen des Verlustes der Rufnummer vom Anbieterwechsel abgeschreckt werden.
    Der alte Anbieter darf die Freigabe einer Rufnummer nur solange ablehnen, wie der Kunde vertraglich gebunden ist. Nach einer außerordentlichen Kündigung ist er das nicht mehr.


    Daß der neue Anbieter nicht zum Import der Rufnummer verpflichtet ist, ist richtig (die E-Netze portieren beispielsweise nur bei Abschluß eines Laufzeitvertrages). Alles andere würde den Grundsätzen der Vertragsfreiheit widersprechen. Darum geht es hier aber auch gar nicht.

    Ob diese Praxis rechtmäßig ist, wäre allerdings zu überprüfen. Ich habe da durchaus meine Zweifel. Eine außerordentliche Kündigung macht man ja nicht einfach mal so, sondern in der Regel aus gutem Grunde. Der Verlust der Rufnummer würde den Kunden hier unangemessen benachteiligen.
    Ich habe keine Ahnung, ob die Aussage von HandyFreak9999 zutrifft, aber sollte sich der alte Anbieter tatsächlich weigern, die Rufnummer freizugeben, würde ich das ganze sehr gerne mal juristisch überprüfen lassen...

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Solange man ein ueberschaubares Telefonaufkommen hat und mit Minutenpaketen klarkommt, sind diese beiden immer noch attraktiv.


    Ja. Und sofern man die Voraussetzungen erfüllt, also Student ist. :)



    Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Warum macht man also hier wieder den Fehler, dass SMS überteuert sind - wo man doch erkannt hat, dass nunmal beides von Bedeutung ist?


    Naja, 20 Cent statt der üblichen 19 finde ich nun nicht unbedingt überteuert...
    Was das Thema SMS angeht, ist außerdem anzumerken, daß dieser Dienst doch wohl eher von Teenagern und anderen jungen Kunden genutzt wird. Ich schreibe so gut wie nie SMS, weil Anrufen sehr viel bequemer und in den von mir genutzten Tarifen auch deutlich günstiger ist. Ich denke, viele erwachsene Mobilfunkkunden werden dies bestätigen können.


    Ich finde es eher gut, daß E-Plus den Stellenwert von SMS nicht maßlos überschätzt, sondern gute Angebote für Kunden macht, die ein Handy in erster Linie als Telefon ansehen und nicht als eine Art Two-Way-Pager. Für SMS-Junkies gibt es nun wirklich genug Angebote am Markt.

    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Eine einseitige Vertragsänderung ohne Nachfrage bei der anderen Seite ist absolut nicht ok, vorallem ohne Ankündigung.
    Ein guter Jurist könnte da möglicherweise sogar eine Sonderkündigung ableiten.


    Juristisch betrachtet hast Du natürlich vollkommen Recht. Einseitige Änderungen der Vertragsbedingungen sind unzulässig und schon aus Prinzip sollte man diese nicht hinnehmen.


    Dennoch ist ein wenig Fingerspitzengefühl erforderlich. Denn anders als die diversen Mogelprovider, die ihren Kunden auf diese Weise z.B. unerwünschte Tarifoptionen "unterschieben", handelt es sich hier ja ausdrücklich um eine sehr kulante und kundenfreundliche Vorgehensweise! Viele Kunden unterschätzen die Kosten für Datentraffic und erhalten dann völlig unerwartet eine sehr hohe Mobilfunkrechnung. Wenn ein Anbieter dies erkennt und sogar bereit ist, die schon entstandenen Kosten rückwirkend (!) durch eine Datenoption abzudecken, die der Kunden dann - falls der hohe Traffic nur eine Ausnahme war - auch sofort wieder kündigen kann, sollte man sich freuen! Kunden manch anderer Anbieter wären über einen solchen Service froh...


    Eine außerordentliche Kündigung wegen der einseitigen Vertragsänderung wird hier kaum durchsetzbar sein. Denn anders als in den Fällen untergeschobener Optionen etc. kann hier ja nicht die Rede davon sein, daß das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern empfindlich gestört wurde. Eigentlich ist doch das Gegenteil der Fall!
    Würde man nun den juristischen Vorschlaghammer aus der Tasche ziehen, wird Vodafone diese kundenfreundliche Praxis bald aufgeben und ggf. Datentraffic in dreistelliger Höhe berechnen. Wollt ihr das wirklich?