Beiträge von RA Fries

    Also zumindest bei T-Mobile ist es problemlos möglich, daß Minderjährige mit schriftlicher Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einen Mobilfunkvertrag abschließen. Je nach Bonität des Minderjährigen (bereits eigenes Einkommen weil Azubi etc.) wird eine Bürgschaft verlangt oder aber auch nicht.
    Vodafone macht es meines Wissens auch, bei den E-Netzen weiß ich es nicht (wer will auch dort hin???).


    Wenn man solche Dinge vorhat, empfiehlt es sich im übrigen, nicht den erstbesten Shopmitarbeiter damit zu konfrontieren. Der Filialleiter ist in der Regel der geeignete Ansprechpartner, bei T-Mobile würde ich einen Business-T-Punkt aufsuchen, dort sind die Mitarbeiter entsprechend kompetent (hat bei meiner Tochter seinerzeit wunderbar geklappt).


    Rechtlich wurde zu dem Thema alles gesagt, es ist absolut unproblematisch, aber jeder Netzbetreiber kann natürlich nach Belieben minderjährige Kunden auch generell ablehnen.

    Zitat

    Original geschrieben von void
    An die Postadresse wird es (sofern gewünscht) persönlich quittiert, an das Postfach "nur" von der Post quittiert.


    Das stimmt so nicht ganz. Ein Übergabe-Einschreiben muß immer vom Empfänger bzw. dessen Bevollmächtigten persönlich quittiert werden, bei Postfächern wird eine Benachrichtigung eingelegt und die Sendung muß am Schalter gegen Unterschrift abgeholt werden. Eine Quittierung "nur durch die Post" erfolgt lediglich beim preiswerteren Einwurf-Einschreiben.


    Es werden sowieso normalerweise auch alle Sendungen, die an die Hausanschrift adressiert sind, automatisch ins Postfach eingelegt. Hinter den oft zu findenden Großkunden-Postleitzahlen (wie bei Vodafone) verbergen sich ebenfalls Postfächer. Wenn eine Sendung ganz sicher an die Hausanschrift gehen soll, muß eine förmliche Zustellung veranlaßt werden.

    Also zunächst ist es natürlich wichtig, definitiv auszuschließen, daß das Problem bei Deinem Handy liegt. Dies scheint aber nach Deiner Beschreibung nicht der Fall zu sein, wenn die USIM auch in anderen Geräten solche Probleme macht.


    Dann würde sich die rechtliche Situation folgendermaßen darstellen: O2 ist vertraglich verpflichtet, Dir die Mobilfunkdienstleistung bereitzustellen. Solange Du keine ordnungsgemäß funktionierende SIM-Karte zur Verfügung hast, ist dies nicht der Fall, O2 befindet sich also mit seiner Leistung im Verzuge. In diesem Fall ist es zunächst erforderlich, daß Du O2 unter Fristsetzung (ich würde die üblichen zwei Wochen empfehlen) zur Leistungserbringung, also Bereitstellung einer funktionierenden SIM, aufforderst. Dies sollte in nachweisbarer Form geschehen, wie Du es ja auch vorhast.


    Sollte daraufhin keine funktionierende SIM geliefert werden, kannst Du Deinen Mobilfunkvertrag aus wichtigem Grunde kündigen. Auch dies sollte unbedingt in nachweisbarer Form geschehen. Mit dem Zugang der Kündigung bei O2 ist das Vertragsverhältnis beendet.


    Wenn O2 dann Schwierigkeiten macht (was bei dieser Firma zu erwarten ist), gibt es zwei Möglichkeiten: Du zahlst die ungerechtfertigten Grundgebühren für die Zeit ab der Kündigung nicht und läßt Dich notfalls von O2 verklagen. Dann wird die Wirksamkeit der Kündigung vom Gericht geprüft und - wenn der Sachverhalt zutreffend geschildert wurde - die Klage abgewiesen.
    Außerdem könntest Du die Initiative ergreifen und im Wege der Feststellungsklage ein Urteil erwirken, in dem das Vertragsverhältnis als beendet erklärt wird. Dieses könntest Du dann eventuellen Ansprüchen von O2 entgegenhalten.


    In jedem Falle würde ich Dir die Konsultation eines Kollegen empfehlen. Sollten dem finanzielle Gründe entgegenstehen, beantragst Du bei Deinem Amtsgericht mit diesem Vordruck Beratungshilfe. Mit dem Beratungsschein und zehn Euro gehst Du dann zum Kollegen Deines Vertrauens.
    Sollte ein Rechtsstreit unabwendbar sein, wird dieser Dich dann auch bei der Beantragung von Prozeßkostenhilfe gerne unterstützen. Am Geld wird die Durchsetzung Deiner Interessen nicht scheitern.

    Re: Re: mit O2 HomeZone-Flat ins Internet???


    Zitat

    Original geschrieben von Kosmos
    Mal abgesehen davon, dass O2 dies ausdrücklich untersagt


    Tun sie nicht. Weder auf der Homepage, noch in der Preisliste finden sich hierzu Angaben oder Fußnoten. Wer also einen unter normaler Festnetznummer erreichbaren CSD-Einwahlknoten kennt und mit der lächerlichen Geschwindigkeit leben kann, könnte so kostenlos "surfen".


    Im übrigen ist die Frage von Arnie_75 doch völlig berechtigt. Wieviele von uns haben denn früher die XXL-Tarife zum kostenlosen Surfen benutzt? Eine vollkommen normale Idee, die absolut nichts mit "Bescheißer-Mentalität" zu tun hat.

    Das ist ohne Probleme möglich. Einfach mit Deinem Personalausweis zum Händler Deiner Wahl gehen, der regelt dann alles. Für die Registrierung ist außerdem Deine italienische Steuernummer (Codice Fiscale), die in Italien als universelle "Personenkennziffer" verwendet wird, erforderlich. Diese wird der Händler in der Regel anhand Deiner persönlichen Daten selber errechnen und korrekt eintragen. Wenn Du ganz sicher gehen willst, kannst Du Dir hier Deinen Codice Fiscale schon vorab errechnen lassen und auf einem Merkzettel mitnehmen.

    Das kann, wenn überhaupt, sowieso nur über CSD funktionieren. Also 9,6 KB/s - viel Spaß beim Surfen! :D


    Zudem ist die Frage, ob der Betreiber des betreffenden Einwahlpunktes den Verbindungsaufbau per CSD unterstützt. Normalerweise ist das nicht der Fall.

    Zitat

    Original geschrieben von hjanss
    Falls diese Option nicht mit den Geschäftskundentarifen von
    T-Mobil buchbar ist..kann man eigentlich in einen "Privattarif"
    während der Laufzeit wechseln ? (Also raus aus einem RV ,
    rein in einen Telly für 9,95 Euro Grundgebühr)


    Das ist selbstverständlich jederzeit kostenlos möglich.

    Zitat

    Original geschrieben von fjg
    Das Problem ist die Rückmeldung. Der tonindikator ist da keine vernünftige lösung.


    Der Tonindikator ist doch wohl nach allem, was man in diesem Forum so liest, auch im GSM-Netz die einzige zuverlässige Homezone-Identifizierung. Auf irgendwelche Häuschen-Symbole, die in den seltensten Fällen stimmen, kann der Kunde sicherlich gut verzichten.


    Jedenfalls sollte ein Netzbetreiber, der dem größten Teil seiner Vertragskunden ohne Not den Zugang zum UMTS-Netz verwehrt (während jeder CallYa-Teenie längst in der 3G-Liga mitspielen kann), mit Begriffen wie "Premium-Anbieter" äußerst vorsichtig umgehen.

    Du kannst Dir ohne weiteres vor Ort eine französische Prepaidkarte besorgen, mit der Du dann kostenlos Anrufe entgegennehmen kannst. Nur müssen dann Deine deutschen Anrufer natürlich ein Auslandsgespräch nach Frankreich bezahlen, was dank CbC aber wesentlich günstiger sein kann, als ein Gespräch in ein deutsches Mobilfunknetz. Der Empfang von SMS wäre im Ausland (zumindest in Frankreich) aber auch mit Roaming kostenfrei.


    Generell mußt Du bei französischen Prepaidkarten die extrem kurze Gültigkeitsdauer des Guthabens beachten. 10 Euro sind z.B. bei Orange gerade einmal 15 Tage haltbar, selbst 100 Euro verfallen nach sechs Monaten. Mußt Du wissen, ob sich das in Deiner Situation lohnt.


    Zur Information:
    Orange Mobicarte
    SFR La Carte
    Bouygues Carte Nomad

    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Na ja, bundesweit wird man die surf@home Geräte nicht nutzen können. Allerdings denke ich schon, dass die surfzonen anfangs sehr großzügig bemessen sein werden.


    Das mag ja alles sein, aber Fakt bleibt doch, daß es ganz offensichtlich auch im UMTS-Netz problemlos möglich ist, bestimmte Nutzungen auf bestimmte Funkzellen zu beschränken. Da die 3G-Zellen ja bekanntlich auch wesentlich kleiner sind als bei GSM dürfte sogar eine noch viel genauere Definition der Homezone möglich sein.
    Insofern leuchtet mir nach wie vor nicht ein, warum die Kombination Genion und UMTS O2 vor solche Probleme zu stellen scheint. Aber es ist ja bekannt, daß dieser Netzbetreiber mit vielen Dingen nicht klar kommt, die für alle anderen selbstverständlich sind... :flop: