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Original geschrieben von Boeschop_first
Deine Frage beantwortet sich doch von selbst. Wo du kein o2 hast, kannst du auch kein Genion nutzen, logisch. Genauso kannst du keine Brötchen kaufen wenn du keinen Bäcker hast.
Du wohnst vielleicht in einem Ort wo es kein o2 gibt, aber es gibt auch kleine städte wo es o2 gibt. Das ist aber leider normal. Kein Anbieter hat zu 100% in ganz Deutschland netz.
Richtig, ich wohne an einem solchen Ort. Wenn ich aber mal über den Tellerrand schaue, dann ist einzig die Kreisstadt mit 02-Netz versorgt. Und das in einem Landkreis mit rund 1.000km². Andere "kleine" Städte mit 10.000 Einwohnern und mehr sind unversorgt.
Peinlich ist sowas. Sehr peinlich. Und auch der Grund dafür, wieso ich mir niemals 02-Netz zulegen werde, auch wenn ich in einer anderen Gegend bin.
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Na das mit den Kino/Einkaufs/whatever-Gutscheinen ist doch das gleiche Prinzip wie bei Handy-Prepaid-Karten. Der Gutschein selbst muss nicht endlos gültig sein, aber das Geld muss dann ausgezahlt werden.
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Kann mir jemand erklären, wie Genion Sinn macht, wenn ich weit und breit kein 02-Netz habe, sondern dauerhaft auf Roaming zugreifen müsste?
Dieses Netz ist doch eine Zumutung. Außerhalb von größeren Städten existiert es nicht.
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Original geschrieben von maestro
schade... Mich hätte es eben nur interessiert, ob das rechtlich OK ist mit diesen Gutscheinen. Oft ist es auch so, dass Unternehmen gezielt nur Gutschriften anbieten, obwohl dem Kunden eine Rückzahung zustehen würde. Mir fehlt die Lust wieder mit dem Zug zu fahren. Für 250 Flocken kann ich auch gleich fliegen, wäre dann auch schneller gewesen. Daher wird der Gutschein wohl ein Fall für ebay werden. Außer Du hast Bedarf für diesen, vergünstigt natürlich.
Rechtlich OK sollte das nicht sein. Zumindest die Sache, dass das Ding nur 12 Monate gilt und danach ohne Auszahlungsmöglichkeit verfällt.
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Original geschrieben von amiroquai
Wer kann mir helfen??
Ich?
http://www.amazon.de/Sound-San…bal-Deejays/dp/B0006IGIT8
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Original geschrieben von booner
Warum heißt es bei 802.11g eigentlich bis 54Mbit/s, wenn nur gut ein Drittel erreicht wird? Bei LAN werden die 10 bzw. 100 Mbit/s doch auch fast annähernd erreicht?
Es werden doch (bis zu) 54Mbit/s erreicht. Oder eben 10 bzw. 100Mbit/s. Allerdings nur in der Verbindung PC1 - Router - PC2 usw.
In der Verbindung PC1 - Router - Internet geht es durch den "Flaschenhals" WAN und der packt eben weniger als die LAN-Schnittstelle.
So verstehe ich das zumindest.
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Original geschrieben von booner
Habe gestern den WRT-GL umgeflasht auf die DD-WRT V23 sp2 mini. Vorher auf Werkseinstellungen zurückgesetzt, nachher auch nochmal.
Jetzt habe ich etwa im Stundentakt Verbindungsabbrüche, zur Zeit habe ich ihn per WLAN mit einer Intel 3945 ABG in Betrieb. Es bricht dann die Internetverbindung ab, die WLAN-Verbindung bleibt bestehen (grünes Icon in der Taskleiste ist da). Auch das Webinterface des GL ist dann nicht erreichbar. Abhilfe schafft nur ein Neuherstellen der WLAN-Verbindung.
Ansonsten ist die WLAN-Verbindung hervorragen, schaffe damit konstant bis 15 Mbit/s.
Noch jemand solche Probleme?
Habe in einem DD-WRT Forum was gelesen, dass alle GL mit 00-16 als Anfang der MAC-Adresse betroffen sein sollen bzw. fehlerhaft sind.
Alles anzeigen
Bei mir läuft die DD-WRT V23 SP2 generic völlig fehlerfrei. Habe allerdings auch eine 00-18... MAC-Adresse.
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Das frage ich mich auch. 
Auf der Seite steht der Betrag wohl nicht. Was aber da steht, ist der Hinweis, dass auf/in der Versicherungspolice ein Selbstbehalt vereinbart sein kann. 
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Original geschrieben von booner
Rechtlich ist die 45€-Forderung nicht haltbar, zumindestens nicht für diejenigen Kunden, die sich bei Fon mit dem von CHIP gelieferten Router brav als Linus registriert haben.
Wieso betonst Du Linus so? Gilt das für Bills und Aliens (ok, letztere fallen eh raus, da ohne Router) nicht?
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Original geschrieben von BlueSkyX
Eben nicht, da viele Router intern nur 10 Mbit/s verarbeiten können.
Die WAN-Schnittstelle des Linksys verarbeitet bis zu 19Mbit/s. Damit gehört er zu den schnellsten am Markt.
Die 100Mbit/s beziehen sich nur auf das LAN.
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Kann es sein, dass da noch gar niemand auf das rückwirkend eingegangen ist?
Nein, rückwirkend kann Dir natürlich niemand etwas berechnen. Frühestens ab Mitteilung/Kenntnisnahme.