Beiträge von bambi05

    - Seit wann muss denn eigentlich ein Probeabo (!) gekündigt werden? :confused: Egal ob der Anbieter das dazu schreibt oder nicht.
    Ist Schweigen neuerdings = Zustimmung?


    -

    Zitat

    Zitat aus den lustigen fon-AGB
    Dieser Vertrag entspricht dem geltenden Recht Englands und die
    Vertragsparteien kommen hiermit überein, dass sie sich der ausschließlichen
    Gerichtsbarkeit englischer Gerichte unterstellen..

    Wie soll sich denn das konstruieren lassen? :D


    - Ein Impressum oder eine sonstige Kontaktmöglichkeit vermisse ich auf der dubiosen fon.com-Webseite auch irgendwie.

    Finger weg vom Astra F, der rostet Dir unter dem Arsch weg. ;)


    Aber schau Dir ruhig mal den Astra G an! Den gibt's mittlerweile ab ca. 4.000 EUR. Der hat durch Vollverzinkung absolut keine Rostprobleme und hat bei Opel 1998 auch den großen Wandel vom Pfusch- zum Qualitätshersteller eingeläutet.
    Als Motor würde ich Dir hier den 1.6 16V mit 100 PS empfehlen (lässt sich mit vorausschauender Fahrweise mit 5l Super fahren, zumindest mein Vater schafft das ;)), der 1.6 tut's zur Not aber auch.

    Brainstorm
    Bei mir wollte die Post bei einer Warensendung noch nie wissen, was da überhaupt drin war. Von daher pack doch einfach Dein Schreiben rein, das ja an alle Personen gleich ist und dann passt das schon.


    P.S.: Wie vertrauensseelig kann man sein, dass man so eine Abrechnungsmethode wählt? Wer da nicht bezahlt hat, wird es jetzt wohl auch nicht mehr tun. Naja, mein Fall wäre dieses Verfahren nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Dein erster Denkfehler ist die Tatsache, dass der Wagen, der bei DirectLine günstiger eingestuft wird, dann immer bei DirectLine bleiben muss, denn bei Wechsel wird die tatsächliche SF-Klasse weitergegeben und eventuell erwirbt der Wagen sogar keine weitere SF-Einstufung mehr, d.h. sobald die Versicherung gewechselt wird, könntest du wieder das 140%-Problem haben, gut, dann vielleicht ohne die "junger Fahrer"-Malusstufe. Da solltest du ganz genau die Versicherungsbedingungen lesen.

    OK, richtiger und guter Einwand. Das gilt es zu bedenken. :)


    Zitat

    Es gibt auch Versicherungen, die direkt in SF2 (also 85%) einstufen, wenn der Erstwagen mindestens SF4 hat, z.B. Volksfürsorge.

    Du meinst http://volksfuersorge.de/inter…attschutz_ersteinstufung? Bringt mir aber ja insofern nichts, als dass das sicherlich nur für den Zweitwagen gilt. Und nicht für einen Drittwagen. Oder sind da zwei Zweitwagen auf einen Erstwagen möglich?


    Oder ist es möglich, Auto A (das mit den 30%) zu Volksfürsorge zu ziehen, Auto C dann auf 85% dort laufen zu lassen und Auto B (das mit 80 oder 85%) dann als Erstwagen irgendwo? Können dann die Zweitwagenprozente mitgenommen werden? Eher nicht oder?


    Zitat

    Außerdem solltest du nicht "Prozente" vergleichen, sondern tatsächliche Prämien. Da kann man manchmal auch sein blaues Wunder erleben ;).

    Das ist natürlich richtig und kann ab und an schon unterschiedlich sein, aber i.d.R. kann man wohl bei der Vorabüberlegung davon ausgehen, dass 30% auch bei einer Schrottversicherung deutlich billiger wären als 140% bei jeder anderen.

    Ganz so unzweifelhaft ist die rechtliche Situation im Moment längst nicht, wie das Land Sachsen und Co. einem weis machen wollen.


    Es gibt im Moment auch durchaus Gerichtsurteile, die Glückspielwerbung für ok halten.


    Bsp.: "Die Fussball-Trikot-Werbung für bwin ist rechtmäßig." laut VG Bremen