ZitatOriginal geschrieben von tobiklein
Du vergisst dass man die gesetzlichen Regelungen durch AGB ausschalten und in gewissen Grenzen anders regeln kann. Dazu gehört auch das Nachbesserungsrecht des Verkäufers.
Nicht beim Verbrauchsgüterkauf, oder bin ich da falsch informiert? Insofern läuft § 12 Nr. 3 der momp.de-AGB ins Leere. ![]()
ZitatInwieweit die AGB gerade bei Onlinegeschäften jeweils wirksam vereinbart wurden, ist eine andere Frage.
Das ist sowieso immer eine Frage. Aber darum soll es hier nicht gehen.
P.S. und rein interessehalber: Wessen Zweitaccount bist du eigentlich? ![]()
ZitatOriginal geschrieben von handy-sascha.de
Brice
Wie gestern mehrfach "ge-e-mailt" und telefoniert, sollte das nun geklärt sein; bzw. es wird auf jeden Fall zu Deiner Zufriedenheit geklärt.
Das ist doch ein Wort.
Zitatbambi05 und tobiklein
Jedes Geschäft ist ein Geben und Nehmen, welches fair für beide Seiten ablaufen muss, damit jeder seine Freude daran hat. Eine allgemeine Diskussion über Gewährleistung, Gesetze in Deutschland, AGB, usw. gibt es schon in anderen Threads und muss hier IMHO nun nicht ausdisktutiert werden. Danke.
Logisch. Man muss nicht immer auf seine Rechte bestehen, die allermeisten wissen von selbigen ja auch gar nichts. Aber ich denke 6 Wochen Reparaturdauer bei Neuware sind deutlich (!) zu lange, auch wenn sie üblich sind. Und ich sagte ja auch, dass ich keineswegs flamen oder etwas schlecht reden will. Dem stehen ja allein schon die vielen positiven Stimmen entgegen. ![]()
Und es soll keine allgemeine Diskussion werden, dazu gibt es in der Tat eigene Threads. Aber das Thema "handy-sascha und die Gewährleistung" darf hier IMHO schon zur Sprache kommen. ![]()