Dass die Konten in einen anderen Ordner einsortiert werden, deutet darauf hin, dass Du da entsprechende Regeln eingerichtet hast, diese Regeln werden vor dem Junk Mail Filter berücksichtigt. Richte einfach eine zustzliche Regel ein, die Nachrichten von GMX direkt in den Spam Ordner schiebt und Du hast Ruhe.
Beiträge von beyond
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Da es neben Blaster mittlerweile etliche Würmer gibt, die diese Sicherheitslücke ausnutzen, würde ich nach dem Installieren des Patches einen Durchlauf mit dem Virenscanner empfehlen. Ich hab Anfang dieser Woche nen Rechner neu aufgesetzt, leider hatte ich die Patches nicht dabei, so dass ich Sie ausm Netz ziehen musste. In der Zeit in der ich die Patches gesaugt habe, haben sich 4 Würmer und Trojaner ins System gesetzt. Reichlich viel für 3 Minuten online ohne Schutz, wenn man mich fragt

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Wenns schnell gehen muss greife ich immer auf den Mach 3 zurück, meiner Meinung nach der beste Ex-und-Hopp Nassrasierer der Welt. Wenn ich die Zeit übrig habe, nehme ich ein Dovo Rasiermesser. Es gibt einfach nichts besseres, als ein gutes und gepflegtes Rasiermesser.
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Zitat
Und wenn man sich klar macht, dass zum Beispiel nach Alkoholunfällen selbst mit Todesfolge im allgemeinen Bewährungsstrafen verhängt werden, erscheint mir diese Entscheidung in der Relation als zu hoch.
andersrum wird ein Schuh draus. Das Verhängen von Bewährungsstrafen nach Alkoholfahrten mit Todesfolge sollte in sofortiger Suspendierung des Richters resultieren. Es gibt wirklich nichts schlimmeres, als sich betrunken hinters Steuer zu setzen. Imho liegt in diesen Fällen ein Vorsatz vor, da noch Bewährung auszusetzen ist eine Frechheit.
ZitatWenn einem Autofahrer plötzlich und unvorhergesehen ein Tier vor den Wagen läuft, und der Autofahrer reißt vor Schreck das Lenkrad herum und fährt sich zu Tode, wer ist dann Schuld? Das Tier? Es setzt die Ursache, die Reaktion des Autofahrers war aber der entscheidende Punkt.
Ein Tier wiid niemandem von hinten ins Auto laufen, selbst das schnellste Landtier kommt auf der Bahn nicht mehr mit. Angepaßte Geschwindigjeit bedeutet, dass man sein Fahrzeug vor einem Hindernis zum Stillstand bringen kann. Entscheidend ist hier das vor mit einem langsam fahrend Fahrzeug oder sonstiger Behinderung, die vor einem auftaucht hat man zu rechnen, dass man während des Überholvorgangs auf der linken Spur abgeschossen wird, damit mu0 man nicht rechnen, da sich der Hintermann grob fahrlässig verhält.
Zitat
Hinzu kommt im hier diskutierten Fall noch, dass die Frau das Auto des Daimler Chrysler Mitarbeiters hätte sehen müssen, auch bei hoher Geschwindigkeit, und wenn sie es nicht gesehen hatte, hat sie eben gepennt.Rechne aus, wieviele Meter der Wagen sich in der Sekunde genähert hat, dann kannst Du auch ausrechnen wie lange die Frau Zeit gehabt hat, den Wagen als sich extrem schnell näherndes Objekt auszumachen.
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Zitat
Ist eigentlich all jenen, die das nun schon zum 200sten Mal schreiben aufgefallen, daß dem eigentlich gar niemand widerspricht? Niemand hier in diesem ganzen Thread und auch fast niemand in all den Diskussionen, die ich darüber schon mit unterschiedlichsten Leuten geführt habe, entschuldigt oder verharmlost das Verhalten von solchen Rasern, die andere gefährden oder gar töten. Niemand!
Daß manche aber auch einfach nur schwarz-weiß denken können!Ich spreche übrigens nicht von an sich gleichwertigen Autos, sondern von dem besonderen Umstand, daß es sich um einen 100000 Euro Mercedes Benz handelt und eine junge Mutter mit Kind. Das heizt die öffentliche Diskussion doch erst recht an.
zum ersten Teil: einer von uns beiden hat ein Verständnisproblem. In diesem Thread gibt es einige Äußerungen, die das Verhalten entschuldigen und die Verurteilung "verdammen" .
zum zweiten Teil: genau das meinte ich. Ich meinte nicht gleichwertig im Sinne von gleichwertig motorisiert, sondern von "Dicker Benz gegen junge Mutter im Kleinwagen"
ZitatZitat:Selbstverständlich gibt es bei einem Unfall (meistens) 2 Beteiligte, es ist aber vollkommen daneben der Frau eine Mitschuld zu unterstellen.
Warum?
Erkläre mir bitte, warum? Aus Emotionen heraus? Oder aus Sachlichkeit heraus?Eine Mitschuld unterstellt ein Fehlverhalten, das Bedrängtwerden durch einen Raser ist aber wohl kaum als Fehlverhalten zu werten. Es gibt ja auch nicht den Straftstbestand des Körperverletztwerdens, obwohl zu einer Körperverletzung auch immer 2 gehören.
ZitatSehe ich auch nirgends Widerspruch.
Aber Rücksicht ist auch eine Sache der Gegenseitigkeit.
Wo nimmt denn der notorische Linksfahrer (spreche hierbei nicht von der Frau!) auf den Hintermann Rücksicht? Gefährdet der langsame, der unberechtigt links fährt, nicht auch umgekehrt den von hinten kommenden, schnellen Fahrer?
Das meine ich mit Wechselseitigkeit!Und hier sehe ich auch in der gesamten öffentlichen Diskussion eine Einseitigkeit.
Vom notorischen Linksfahrer habe ich nicht gesprochen, in diesem Fall kann man auch kaum vom notorischen Linksfahrer reden, da die Frau in einem Überholvorgang war (nach allem was ich über den Fall gelesen habe). Selbstverständlich ist Rücksichtnahme eine gegenseitige Sache, wie auch in allen anderen Dingen des Lebens hat aber auch hier der stärkere besondere Rücksicht auf schwächere zu nehmen. Wenn ich nun mal in einem hochgezüchteten Fahrzeug unterwegs bin und auch entsprechende Fahrerfahrung habe, muss ich damit rechnen, dass ich ganz schnell auf jemanden treffen werde, der
a) ein weniger kräftiges Fahrzeug hat
b) nicht über meine Erfahrung verfügt.Wenn ich hingegen in einem Kleinwagen unterwegs bin und einen LKW überhole (und das mit einer Geschwindigkeit, die nicht als notorisches schleichen bezeichnet werden kann), muss ich nicht damit rechnen, dass ein hochmotorisierter Ultraschnellfahrer keine Sekunde Zeit hat und den Platz auf der Bahn beansprucht, den ich grade einnnehme.
ZitatAber in diesem Falle imho zu einseitig. Der Mercedesfahrer ist doch bei vielen alleine schon deshalb schuld, weil MB Fahrer alle rasen, junge Leute sowieso rasen, viele auf das Auto neidisch sind und weil eine junge Frau und ihr Kind gestorben ist. Die junge Frau mit Kind ist in unserer Gesellschaft das Schützenswerteste, was wir haben und das ist auch gut so. Nur wird daraus leider eine Generalamnestie für die Frau konstruiert, ohne daß wirklich alle die Fakten kennen. Das nenne ich Vorverurteilung!
Damit wir uns nicht falsch verstehen: wenn er es wirklich war und er sie abgedrängt hat, ist die Strafe voll okay, sie könnten sogar imho härter ausfallen.
Aber was mich persönlich anwidert ist einfach diese Pauschalisierung der Dinge.
Er ist nicht schuld, weil alle MB Fahrer immer rasen, er ist nach Ansicht des Gerichts schuld, weil 4 Zeugen dies so bestätigt haben. Mit persönlich ist es vollkommen egal, ob eine Frau mit Kind, ein 90 jähriger Rentner oder einer Milliardenerbe in seinem Maybach zu Tode gekommen ist. Entscheidend ist in diesem Fall nur, dass ein Mensch zu Tode gekommen ist, weil eine anderer seine Interessen rücksichtslos durchgesetzt hat und entgegen allen Regeln der StVO und des gesunden Menschenverstands gefahren ist. Und ja, ich sehe keinerlei Schuld bei der Fahrerin des Kleinwagens, nicht weil Sie eine Frau und Mutter war, nicht weil Sie einen Kleinwagen fuhr, sondern nur aus dem Grund, dass Sie durch einen rücksichtslosen Fahrer in den Tod gedrängt wurde. Selbst wenn Sie mit 90 auf der Linken Spur gefahren wäre, gäbe es keine Rechtfertigung mit überhöter Geschwindigkeit an Sie heranzufahren (noch weniger Sie auf dem Grünstreifen zu überholen)
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Sicherlich wäre das Medieninteresse geringer ausgefallen, wenn es 2 gleichwertige Autos gewesen wären. Ich finde allerdings, dass Raser im Allgemeinen viel zu milde davonkommen und dieser bedauerliche Unfall endlich mal das öffentliche Interesse auf eine weitverbreitete Problematik gelenkt hat. Es gibt keinerlei Entschuldigung für ein Verhalten (sei es im Strassenverkehr oder sonstwo) welches andere begindert oder gefährdet. Wenn diese Gefährdung auch noch darin resultiert, dass Menschen ihr Leben verlieren, kann es nur eine harte Strafe geben. Selbstverständlich gibt es bei einem Unfall (meistens) 2 Beteiligte, es ist aber vollkommen daneben der Frau eine Mitschuld zu unterstellen. Die StVO gibt klar vor, dass so zu fahren ist, dass andere nicht gefährdet werden, das schliesst auch (und speziell) schwächere Verkehrsteilnehmer ein. Grade ein sicherer Fahrer (Schnellfahrer halten sich ja grundsätzlich immer für solche) haben die Verpflichtung auf Schwächere Rücksicht zu nehmen und so zu fahren, dass kein anderer gefährdet wird. Ich habe nichts gegen Schnellfahrer, von mir aus kann jeder, der will, mit 800km/h über die Bahn fliegen wenn es die Verhältnisse zulassen (zugegeben, bei der Geschwindigkeit müsste die Bahn ein Salzsee sein). Was ich mir wünsche ist aber, dass auch notorische Schnellfahrer erkennen, wenn es nicht möglich ist so zu fahren und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Wenn manche Leute aber nicht in der lge sind einzusehen, dass der Strassenverkehr gegenseitige Rücksichtnahme erfordert und SIe nicht alleine auf der Straße sind, dann bleibt halt nur die Möglichkeit diese Leute mit harten Strafen auf Kurs zu trimmen.
Nur meine 0,02€
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§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Alleine hierdurch ergibt sich schon eine Mitschuld des Testfahrers am Unfall. Ob nun täglich 1000de ebenfalls drängeln und andere behindern spielt keinerlei Rolle. Da nach der Überzeugung des Gerichts der Testfahrer derjenige war, der überholte und dadurch die Reaktion der Frau ausgelöst hat, ist ein Freispruch absolut indiskutabel. Ich hoffe nur, dass die 18 Monate Fahrverbot erst nach Ablauf der Gefängnisstrafe in Kraft treten, ansonsten wäre das ja ein Geschenk.
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sehr nett gemacht, aber nicht sonderlich schwer. Im Endeffekt hat es ja keine Rätsel, man muss halt nur Gegenstände finden. War aber ein netter Zeitvertreib
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ID Tags werden nur verwendet, wenn man die DB Funktin benutzt, bei der Navigation über die Verzeichnisstruktur werden ID Tags nicht ausgewertet (wäre ja auch unnütz).
Natürlich kann man CDs umbenennen, wenn man aber so argumentiert, benötigt man gar keine Form der Navigation.. man kann ja schliesslich auch alles am PC erledigen und dort Playlists zusammenstellen. Außerdem, wenn ein Album nun mal "I", "II", "III" oder "Black Album" heißt, dann heißt es halt so, dann werde ich sicherlich nicht noch anfangen den Bandnamen dazuzuschreiben, daher finde ich die Option sinnvoll.
Bezüglich des Längenbugs. Der IHP erkennt diese Dateien sehr wohl, Sie sind ja auch in der Verzeichnisnavigation zu sehen und können gespielt werden (soeben noch mal getestet), nur in der DB tauchen Sie nicht auf. Da diese aber nicht vom Player erstellt wird, ist es wohl kein Problem des PLayers, sondern der DB (es sei denn Sie sind in der DB und werden nur nicht angezeigt, da ich aber normalerweise nicht mit nem Editor im DB File rumsuche kann ich das nicht mit Gewissheit sagen)
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den ersten Punkt habe ich nicht aufgeführt, da ich das bisher nur gehört habe. Anscheinend sind meine Finger nicht wurstig genug, um die falschen Tasten zu erwischen

Die Fernbedienung ist wirklich durchdacht, übersichtlich und super zu bedienen. Das Problem mit langen Dateinamen hat nicht der PLayer, sondern die DB Software, es dürfte ein leichtes für iRiver sein, dass zu ändern, warum das bisher nicht geschehen ist, ist mir auch unklar.
Das man nach der Auswahl des Albums noch den Künstler wählen muss, hat schon seinen Grund. Wenn Du gleichnamige Alben verschiedener Künstler hast (kommt zugegebenermaßen bei Musik selten vor, der IHP wird aber von iRiver explizit zum Sprachenlernen angeboten, da hat man ja häufiger gleichnamige CDs), würdest Du ohne dieses Feature ne bunt gemixte Playlist haben.