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Hi!
Danke nochmal. Ich habe mir folgende Karte gekauft:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…geName=ADME:X:AAQ:DE:1123
Hoffe der Link geht noch, obwohl das Angebot bereits beendet ist.
Brauche ich da eigentlich nur den Mobility Manager oder auch die GT-Connect software? Ich würde die Karte gerne (wenn möglich) über den O2 Connection Manager benutzen, da ich den schon seit einiger Zeit verwende und nie Probleme hatte.
Danke nochmal.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Werde die Karte wohl morgen bekommen und die Treiber dann testen.
Technohead
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Hallo!
Ich habe jetzt nahezu den ganzen Thread gelesen, leider jedoch die Antwort auf meine Frage nicht gefunden.
Ich habe mir folgende Karte zugelegt:
Von Vodafone
Qualcomm 3G CDMA
Model:GT 3G+EMEA
da ich die Karte mit O2 betreiben möchte (Karte ist Simlock-frei) bräuchte ich die original Treiber. Ich habe zwar auf (http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=271898) nachgesehen, jedoch meine Karte da nicht gefunden. Welche ist die richtige Software?
Ich danke euch tausend mal im Voraus für Eure Hilfe!
Technoohead
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hatte inzwischen jemand das gleiche Problem und war damit beim Service Point? Wie sieht es da aus? Machen die das auf Garantie?
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Sebastian: richtig, du hast vollkommen Recht. Ich wollte hier auch wie ich schon sagte keinen Jura-Diskussionsthread eröffnen.
Sorry, ist wohl etwas Off-Topic geraten. Nur wie gesagt, wenn man immer hört man dürfe das Gerät am besten nicht anfassen, damit die Gewährleistung erhalten bleibt wird mir schlecht.
Sorry nochmal.
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Ich wollte nur wissen ob das ne Tastaturmatte ist oder nicht, das war der Sinn der frage, oder ob die Tastatur fest in die Frontpartie integriert ist.
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das mag sein, da hast du Recht, dass das Öffnen ein Problem darstellen könnte. Ich habe ja auch nicht gesagt, dass ich das jetzt tun werde.
Ich wollte nur den rechtlichen Standpunkt kurz darstellen. Wenn ich sowas höre wie "beim Öffnen erlischt die Garantie" oder "Öffnen der Verpackung verplfichtet zum Kauf", da kommt mir die Galle hoch.
Wie gesagt, werde mich mal nach nem SP hier umsehen.
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siehe meinen editierten Beitrag. Juristisch absolut nicht haltbar, würdest du vor jedem Gericht Recht bekommen.
Nur weil die eine oder andere fragwürdige Firma die Unwissenheit der Kunden ausnutzt, heißt dies noch lange nicht dass das richtig und legal ist.
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sollte ein Defekt an dem Gerät auftreten, kann er sich die original Software ja wieder aufspielen lassen.
Des weiteren ist es juristisch sehr fraglich ob es zulässig ist, dass die Garantie bei einer Softwareänderung erlischt, denn die Garantie wird auf die Hardware gewährt.
Ich habe es bis jetzt immer so gehandhabt, hatte sogar schon nen Garantiefall und die original-Software (also nicht mehr die gebrandete) drauf. Gab keinerlei Probleme.
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die Garantie geht doch nicht verloren wenn ich das Gerät öffne. Wer glaubt denn immer noch diese Märchen?
Die Garantie ist auf das Gerät, nicht auf ein Siegel oder sonst was. Solange ich beim Öffnen nichts kaputt mache, habe ich auf das restliche Gerät auch weiterhin Garantie.
Rechtslage: Innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer mir beweisen, dass der Defekt dadurch entstanden ist, dass ich das Gerät geöffnet habe wenn er eine Garantie ausschließen will.
Nach den 6 Monaten muss der Käufer dann beweisen, dass der Defekt nicht durch das Aufschrauben entstanden ist. Das dürfte schwieriger werden. Eine Garantie erlischt jedoch durch Aufschrauben nie!!!!!
(vgl. 437, 439, 440, 441 und 476 BGB sowie Dr. jur Ralf Höcker, Neues Lexikon der Rechtsirrtümer, S. 271 ff).
Sorry, ich wollte hier kein jur. Gutachten starten, aber ich weiß ich hätte sonst wieder ne ewig lange Diskussion ins Leben gerufen wegen der Garantie.
Aber das mit nem SP wäre ne Idee, muss ich mal nachsehen ob es hier in der Umgebung einen gibt.