*grübel*
Ist das neu?
Mein Kenntnisstand ist, dass der Händler zwei Versuche zur Nachbesserung (also Reparatur) hat, bevor man als Kunde ein RECHT auf ein Tauschgerät hat.
Wäre natürlich schön, wenn ich mich irre ![]()
EDIT:
Also, die Infos zu dieser Frage im neuen Verbraucherrecht von 2002 lesen sich ja leider alle recht interpretationsfähig ![]()
Die Verbraucherzentralen schreiben z.B. hier:
ZitatDie Ansprüche des Käufers bei mangelhafter Ware richten sich zunächst auf Ersatzlieferung eines einwandfreien Produktes oder auf kostenfreie Reparatur.
Die c't schrieb zur gleichen Frage (hier![]()
ZitatZunächst darf der Käufer vom Händler nur verlangen, bei schadhafter Ware kostenlos nachzubessern oder umzutauschen.
Bei beiden Formulierungen bleibt offen, ob die Entscheidung, ob nun nachgebessert/repariert oder umgetauscht wird, beim Kunden oder beim Händler liegt :confused: