Jetzt will ich's aber wissen...
Ich zitiere mal genau, was ich unterschrieben habe:
Vertragsverlängerung
Ja, ich möchte meinen bestehenden VIAG Interkom Mobilfunkvertrag um mindestens 24 Monate verlängern. Dieser neue Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn ich nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der neuen Vertragslaufzeit schriftlich kündige. Ich erteile den Auftrag gemäß der bisher geltenden Preisliste und bin mit der Geltung der Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen der VIAG Interkom GmbH & Co. für Telekommunikationsdienstleistungen und Mobilfunkservice, die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr. 12, 2000 veröffentlicht sind und die in den Geschäftsstellen der VIAG Interkom GmbH & Co. zur Einsichtnahme ausliegen, einverstanden.
Meine 24-monatige Vertragsverlängerung beginnt mit dem Tag, der auf den letzten Tag meiner Mindestvertragslaufzeit folgt, oder - falls ich die Verlängerung erst danach beantrage - mit der Aktivierung meiner Verlängerung. Das Datum wird mir von VIAG Interkom mitgeteilt. VIAG Interkom behält sich vor, im Einzelfall eine Vertragsverlängerung abzulehnen. Die Parteien sind sich einig, dass eine bereits ausgesprochene Kündigung des Vertrages, der zum Gegenstand dieser Vereinbarung dient, hiermit widerrufen wird und VIAG Interkom diesem Widerruf zustimmt.
So... Also, ich bin ja kein Jurist, aber für MICH liest sich das so, als hätte bei der Verlängerung alles so bleiben müssen, wie es ist. Oder in welchem Satz steckt die versteckte Fußangel? :confused:
Und verstehe ich Dich richtig, Shane54, dass in jedem Fall alles gleich bleibt, wenn ich den Vertrag einfach ohne Kündigung weiterlaufen lasse, statt mit neuem Handy zu verlängern?