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Richtig. Die letzte Ausschreibung der DFL war ein ziemlicher Witz. Die Telekom hat dort für die "Internet-Rechte" wie es damals hiess geboten. Letztlich hatten diejenigen, die die Verträge ausgearbeitet hatten nicht den Hauch einer Ahnung, worum es dabei eigentlich ging.
Es gab einen ziemlichen Hick-Hack darüber, was das nun genau für Rechte sind und was nicht. Letztlich hat sich Sky mit der T-Com darauf geeinigt, dass man kein IPTV auf TVs anbietet und kein IPTV für Smartphones/Handy (jeweils nur auf die Bundesliga bezogen).
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Zitat
Original geschrieben von Andreas2107
Wo hast Du denn den Auftrag abgeschlossen? Normalerweise gibt es nämlich für den Surf-Sofort-Stick noch ein eigenes zusätzliches Formular.
Das mag heute so sein - in meinem Fall (2009) habe ich nur dieses eine Formular unterschreiben müssen/sollen/dürfen.
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In der *Preisliste* stehen die *Preise* für Verträge und Vertragsbestandteile - möglicherweise auch noch was Vertragsbestandteil wird und was nicht. In einer *Preisliste* steht aber nicht, dass es den Vertrag "Surf-Sofort-Paket", den man auf dem Antragsformular abgeschlossen hat gar nicht gibt und man in Wirklichkeit zwei andere Verträge mit den griffigen Namen "Vodafone Zuhause Mobile Connect Sofort" und "Vodafone Sprache/Internet" abgeschlossen hat von denen einer, falls der andere endet in den Vertrag "Surf-Sofort-Paket UMTS" umgestellt wird. (Wobei "Surf-Sofort-Paket" halt in der Vodafone-Sprache kein Tarif sondern halt ein Paket ist - dafür aber "Surf-Sofort-Paket UMTS" wieder ein Tarif und kein Paket ist).
Unternehmen, sich das Attribut "seriös" für sich in Anspruch nehmen, bauen keine solchen Konstruktionen. Und erst recht verstecken die diese nicht irgendwo im Kleingedruckten eines Anhangs den man sich aus dem Internet laden darf und bei Vertragsbeginn noch nicht einmal in gedruckter Form ausgeliefert bekommt.
Und nein - ich kann mit beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Richter davon ausgeht, dass ein normaler Mensch die obige Konstruktion erkennen muss, wenn er einen DSL-Vertrag angeboten bekommt.
Klar - man kann da jetzt endlos drüber streiten, letztlich müsste ein Richter dem ganzen ein Ende setzen. Aber darauf wird es Vodafone nicht hinauslaufen lassen, denn so kann man ja mit Kunden die das einfach hinnehmen nochmal richtig schön viel Geld für nix abzocken.
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In den AGB ist das mit keinem Wort erwähnt.
Somit - und jetzt kommt der Gag - steht in einer "Preisliste" dass man mit dem Vertrag, den man gerade unterschreibt zwei Verträge einhandelt - und dass ggf. zwei Kündigungen notwendig sein könnten um einen Vertrag zu beenden, den man mit einem Antrag abgeschlossen hat!?!
Und das soll in Deutschland auch nur ein Richter durchwinken? Da könnte in der Preisliste ja auch gleich das sprichwörtliche Lama drinne stehen...
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Die relevante Frage ist auch, ob dem Verbraucher in diesem Fall klar sein muss, dass es sich überhaupt um zwei getrennte Verträge handelt.
Bei mir war es folgendes Antragsformular - und jetzt erklär mir mal jemand, wie ein normaler Mensch erkennen soll, dass es sich um zwei Verträge handelt.
http://img171.imageshack.us/img171/709/imgfri.jpg
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Nur um eine noch aufzugreifen:
Zitat
Original geschrieben von vodafrank
Das sind zwei Zeilen mehr im Kündigungsschreiben. Ich glaube das ist für jemanden, der so einen umfangreichen Post hier verfassen kann zu bewerkstelligen.
Das ist so schlicht nicht richtig. Man muss *zwei getrennte* Schreiben verfassen. Einmal die Kündigung für die Festnetzkundennummer - und einmal die Kündigung für die Mobilfunkkundennummer. Im Hause Vodafone ist man nicht in der Lage ein Schreiben in dem beide Kundennummern erwähnt sind an die andere Abteilung weiterzuleiten.
Das ist natürlich insofern witzig, als dass man zumindest zweitweise nur eine Unterschrift zum Abschluss des Kombi-Vertrages leisten musste.
Natürlich hat Vodafone "kulanterweise" bislang wohl jeden aus dem Vertrag entlassen (natürlich auch nicht rückwirkend sondern zum jeweils nächsten Abrechnungsmonat) - was deutlich zeigt, dass man bei Vodafone genau weiss, dass das ganze rechtlich so nicht haltbar und man entweder die Kunden abzocken will oder aber hoffnungslos überfordert mit einer trivialen Aufgabe ist.
Alleine schon die Idee, eine Kündigung eines DSL/UMTS-Kombivertrages so aufzufassen, dass jemand nur den DSL-Teil kündigen will - aber einen völlig überteurten UMTS-Vertrag behalten möchte würde bei jedem anderen Anbieter einen riesen Aufschrei produzieren. Man müsste sich nurmal vorstellen was hier los wäre, wenn ein Mobilcom-Reseller sich sowas leisten würde....
Aber bei Vodafone sind solche Methoden egal, weil es ja ein "kulanter" Laden ist...
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Ja, das ist im Kabelbereich so üblich - und steht auch genau so in deinem Mietvertrag.
Wenn in der Wohnung ein NE4-Betreiber vorliegt dann laufen über diesen auch alle Änderungen am Kabelanschluss - auch wenn der nur 1:1 die Angebote von UM weitervermarktet.
Wenn die Wohnung direkt an UM angeklemmt ist und kein weiterer Netzbetreiber dazwischenhängt dann kannst du alle UnityMedia-Produkte direkt bei UM buchen - allerdings musst du dennoch deinen Pflichten nachkommen, die im Mietvertrag geregelt sind. Dazu gehört dann auch der anteilige Betrag für den Kabelanschluss. (Womit 2play dann nicht machtbar ist sondern nur 3play)
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Tja, gute Frage. Ich kann dir nur sagen, was meine Testskripte damals mal ausgespuckt haben.
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Würde diese Möglichkeit nicht bereits ein "Scheunentor" darstellen, das auch kundige Dritte nutzen könnten?
Nein.
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Das Sat-Signal kann man nicht weiterschleifen. Zumindest nicht ohne Probleme. Wenn man sich daran hält, dass nur ein Gerät eingeschaltet ist dann funktioniert das sonst nicht. Das Signal kann aber nur über das Antennenkabel durchgeschliffen werden nicht durch HDMI oder ähnliches.
bateman: Wenn du dir da so sicher bist dann hat ja erklären und diskutieren keinen Sinn.