Beiträge von Brainstorm

    Ob es diesbezüglich unterschiede gibt, weiß ich nicht. Bin kein Schweizer, und kenne das Schweizer Recht auch nicht im speziellen.
    Aber Richter sind auch nur Menschen, und im Hinterstübchen sitzt das auch bei Richtern, daß die Politessen einem ehrlichen Parkscheibenbenutzer kaum ein Knöllchen verpassen wird.

    Re: Parken ohne Parkscheibe


    Zitat

    Original geschrieben von leibi111
    Was bringt denn ein Einspruch? Eine Parkscheibe war vorhanden, wenn auch nicht ganz 1a. Bringt das etwas? Oder wird das bei Ablehnung, die ja wohl wahrscheinlich ist (wobei: Wie wollen die beweisen, dass keine Scheibe da lag?), nur mit weiteren Kosten wie in DE belohnt?


    Ob Du eine Scheibe besitzt ist nicht relevant. Entscheidend ist, daß die auch ausgelegt ist. Denn nur so beweist Du, daß Du nicht länger parkst, als erlaubt. Wenn jeder ohne Scheibe parken würde, könnte jeder da 12 Stunden stehen, und der Parkplatz wäre nach kurzer Zeit überfüllt. Daraus begründet sich auch das Knöllchen, weil Du theoretisch länger hättest parken können, als erlaubt.
    Daß keine Scheibe ausgelegt war, wird dadurch bewiesen, daß die Politesse das bezeugt, daß keine Scheibe drin war. Und als Amtsperson hat ihre Aussage mehr Gewicht als Deine. Zumal Du Durch eine Falschaussage einen Vorteil hättest (nicht zahlen zu müssen) sie aber keinen. Du müsstest also mindestens einen Zeugen (der nicht mit Dir verwandt ist) haben, der glaubhaft machen kann, daß die Scheibe nicht nur vorhanden sondern auch ausgelegt war. Ich gehen davon aus, Du hast keinen, und damit keine Chance den Wiederspruch durchzubringen.
    Ob Du bei erfolglosem Wiederspruch mehr zaheln musst als jetzt kann ich nicht sagen, kann man aber fast vermuten. Sonst würde ja jeder mal auf gut Glück wiedersprechen, und das Chaos wäre perfekt :)

    Mal eine Frage zwischendurch.
    Kann ich einen Brief einfach zum Postamt bringen, und sagen, der Empfänger wäre unbekannt?
    Hintergrund ist, daß die GEZ briefe nicht direkt an mich addresiert sind, sondern an meine angebliche Firma, die gar nicht existiert. Es steht also nicht mein Name in der Anschrift, sondern nur der Firmenname, und den gibt es definitiv nicht. Die Anschrift stimmt dann aber.
    Kann ich damit dann einfach zur Post gehen, und sagen: Der Empfänger existiert nicht, zurück an Absender? Wird der Brief dann auch wirklich zurückgeschickt, oder landet der nur im Papierkorb? Wär mal eine kleine Hoffnung die GEZ zu überzeugen, daß die da an etwas schreiben, das es nicht gibt. :)

    Die Briefe werde Deine Erben noch bekommen.
    Von der GEZ kommt man nicht los, egal wie. Vermutlich interresiert es nichtmal daß Du stirbst. :)
    Übrigens halte ich die 3 Briefe für nur gelegentlich richtig. Ich habe inzwischen 5 in immer gleichen Abständen. Und das obwohl ich regelmäßig ehrlich meine Gebühr zahle. Nur glaubt mir die GEZ nicht, daß mein Hobby kein Gewerbe ist, und ich daher nur Privatmann bin.

    Wenn von außen nichts zu erkennen war, wurde möglicherweise nicht per NN verschickt. Schau mal im Paket, ob da eventuell eine Rechnung drin ist.
    Ein NN Paket hat immer außen einen Überweisungsträger oder sowas ähnliches drauf, mit dem der Betrag dann überwiesen wird. Wenn der Fehlt, dann hat der Absender versehentlich nicht per NN verschickt. In dem Fall sollte eben ein Überweisungsformular drin sein.
    Wenn also keine hinweise auf NN-Versand auf dem Paket sind, und die NN-Überweisung nicht auf dem Paket klebt, dann hat der Zusteller alles richtig gemacht, und Du musst die Bezahlung direkt mit dem Absender klären.
    Wenn natürlich die Überweisung noch drauf ist, und das Paket deutlich als NN Paket gekennzeichnet ist, siehe den beitrag über meinem. :)

    Braucht es dafür einen neuen Thread?


    Klick 1


    Klick 2


    Vorallem im zweiten hätte man das anhängen können, wenn der Link dort nicht schon steht.
    Auch wenn ich Dir bei der Thematuk vollkommen zustimme, ist es besser, sowas an bestehende Threads zu hängen, als einen neuen zu eröffnen :)