Genau dann.
Vorne würde ich diese Optik bevorzugen:
Sieht wie ich finde am besten aus.
Beiträge von Brainstorm
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Dachte ich mir. Der Meinung war ich auch schon.
Dann brauchen wir nur noch einen netten Grafiker der eine schöne Rückseite für uns entwirft, und es kann losgehen.

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Was beides?
die front ist zwangsläufig Wasserfest, weil die Grafik zwischen der Karte und der Folie steckt. (wird spiegelverkehrt auf die Folie gedruckt, und dann mit der bedruckten Seite auf die Karte geklebt.Nur bei der Rückseite geht das nicht, weil die Karte nur einseitig selbstklebend ist. Folglich muß ich hier auf Folie drucken die ihrerseits klebt. Damit kann ich natürlich nur auf die nicht klebende Seite drucken.
Möglichkeit 1: Durchsichtige Folie. Wirkt sehr brilliant, aber die Farbe läuft bei Wasserkontakt weg.
möglichkeit 2: spezielle Folie, die die Farbe aufsaugt, und damit einen gewissen Fechtigkeitsschutz bietet. Aber durch das Aufsaugen wirkt der druck etwas blasser.Aber von der Sache her bevorzuge ich auch die Wasserfeste Variante. Wobei man die Wasserfestigkeit aber nicht überbewerten darf. Für das Schwimmbad ist die Karte nicht geeignet.

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Ich spreche nicht von der Grafik. Mangels Grafikentwurf, hab ich Frontseitengrafik hinhten nochmal draufgedruckt.
Es geht nur um die Technik:
Klarsichtfolie, oder Wassergeschützte Folie, die aber blasser wirkt. -
Naja, nachdem der Thread vor über einem Monat in den Tiefen des TT-Servers verschwand dachte ich eigentlich wir wären uns einig....
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß der Thread nochmal hochkommt?

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Zitat
Original geschrieben von Jay
Ich lebe nicht nach der Bibel wonach ich erst die eine und dann die andere Wange hinhalte !
Vielleicht solltest Du die Botschaft in dieser Aussage genauer betrachten:Es handelt sich dabei nämlich nicht um eine Wörtlich zu nehmende Aussage (zumindest in Europa nicht) sondern um eine Metapher die im Arabischen Kulturkreis, in dem die Bibel entstanden ist, sehr gut verstanden wird:
Ein Araber schlägt grudsätzlich nur mit der Rechten Hand zu. Mit der linken Hand zu schlage ist unehrenhaft, und würde den Schläger mehr treffen als den anderen.
Weiter schlägt man dort nicht wie in Europa mit der Handinnenfläche, sodnern mit dem Handrücken zu. Heute genauso wie vor 2000 Jahren.
Und jetzt stell dich mal vor einen anderen, und versuche mit dem Handrücken der rechten Hand zuzuschlagen. du wirst zwangsläufig die rechte Backe des anderen treffen.
wenn dieser nun die linke Backe hinhält..... bist du blockiert. Es ist dir unmöglich geworden zuzuschlagen.Genau das steckt in der Aussage "Wenn Dir einer auf die rechte Backe schlägt, halte Ihm auch die linke hin"
Oder auf Deutsch: "Verhalte dich so, daß du den anderen nicht verletzen mußt, aber dieser dich auch nicht mehr verletzen kann!"Niemand fordert einen Durch diesen Satz auf, sich sinnlos zusammenschlagen zu lassen. Nur leider wird das in Europa viel zu oft übersehen.
Gewaltloser Wiederstand ist das Zauberwort, daß hinter diesem Satz steckt.
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Ja. Ich hab hier nochmal weitergedruckt, weil ich auch nicht völlig zufrieden war. Dabei hab ich nochmal die Farbeinstellungen leicht geündert, und insgesamt ein Stück weniger intensität, also weniger Tinte. Noch weniger hat aber wieder eine Verschlechterung mitgebracht.
Ergo: Der "Official Member Card" Schriftzug ist deutlich kontrasreicher, und schärfer. Die Druckstreifen sind komplett verschwunden. Das Druckbild ist viel gleichmäßiger. Also ein deutlicher Gewinn.
Was sagst Du zu den Rückseiten? Welche Version ist da besser?
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Re: Kennzeichnungspflicht für Mobilfunk-Verkäufer!
Auch wenn es Carsten schon angeschnitten hat:
ZitatOriginal geschrieben von Elefant
Da ich für Transparenz bin fordere ich: Kennzeichnungspflicht für angestellte Verkäufer bei Netzbetreiber!Mit welchem Recht stellst du hier Forderungen? Du kannst höchstens Wünsche äußern, oder Anregungen anbringen, aber gleich Forderungen stellen? Wo sind wir denn?

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Hat es jemals einen Krieg gegeben, den man wirklich als von Gott gewollt bezeichnen könnte?
Schon die Kreuzzüge im Mittelalter waren nur vordergründig aus Religiösen Gründen, in Wirklichkeit ging es um nix anderes als Geld, und Macht.Schon traurig, daß wir Menschen in 1000 Jahren absolut nix dazugelernt haben.
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Strafbar wohl nicht (In dem Fall würde es unter Straftatbestand fallen, was bedeutet Staatsanwalt evtl Gericht, und Du wärst Vorbestraft). Aber IMHO ist es eine Ordnungswiedrigkeit. Das heißt du mußt Zahlen wenn Du erwischt wirst. Wenn Du Glück hast, und Du triffst einen netten poizisten, dann weist er Dich nur nett auf die Nebelscheinwerfer hin, aber im ungünstigen Fall mußt Du ein paar Scheinchen (Wie viel weiß ich aber auch nicht) abdrücken.
Leider ist anders als bei der Rückleuchte keine genau festgeschriebene regel zu finden, wie schlecht die Sicht sein muß, damit man die Scheinwerfer einschalten darf.
Rückleuchte: Bei Nebel (anderes Wetter gilt nicht, und Sicht unter 50 Meter
Scheinwerfer: Immer bei schlechter SichtIst also Auslegungssache. Aber einfach wegen der Optik ist etwas Riskant, und übrigens dem Gegeverkehr gegenüber auch gemein.
Edit: Autsch, daß nenn ich Crossposting
