Beiträge von Brainstorm

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    Original geschrieben von iAcer
    Ich glaube das es schwer ist, aber man sollte ein System finden wie man besser und genauer informieren kann. Auch wäre es gut, wenn in einem solchen Fall einmal öfter einen Ansage zum aktuellem Stand kommt.


    Glaub mir das willst Du nicht.
    Ich bin mal im ICE gefahren, dieser blieb außerplanmäßig stehen.
    Es kam eine Ansage: "Der voruns fahrende Zug wurde mit Steinen beworfen. Die Bahnpolizei versucht gerade die Täter zu fassen, daher ist die Strecke gesperrt. Wir informieren Sie wenn die Fahrt fortgesetzt wird".


    Der Zug blieb etwas über eine Stunde stehen, und Dein Wunsch nach öfter mal eine Ansage wurde erfüllt. Die ganze Stunde über wurde diese Ansage wörtlich alle 5 Minuten wiederholt. Spätestens nach der 5. Wiederholung riefen alle im Zug nur noch "Halts Maul!!".


    Ist das jetzt besser?

    Ist die neue Sicherung noch in Ordnung?
    Ich vermute mal, da Du keine Angaben zur Leistung der Lampen gemacht hast, daß die neue Lampe eine höhere Leistung hat, und deswegen die Sicherung durchgebrannt ist. Und sie wird immer wieder durchbrennen, außer Du baust einen anderen Dimmer ein, der für diese Leistung ausgelegt ist.
    Alternativ, falls Du bei der Lampe von Glühlampen auf Energiesparlampen oder LED Lampen umgestellt hast: Diese Lampen sind keine reinen Ohmschen Lasten, wie Glühlampen. Dabei entsteht Blindleistung, und der Dimmer muss damit umgehen können. Nicht mit jedem Dimmer ist die Ansteuerung solcher Lampen möglich. Auch hier äußert sich das Problem der nicht zusammenpassenden Geräte mit dem durchbrennen der Sicherung.
    Ansonsten: Da Deine Frage die Vermutung zulässt, daß Du nicht viel Ahnung von Elektrotechnik hast: Lass die Finger davon, und frag einen Elektriker! Das bisschen was der dafür verlangt, lohnt sich. Du lebst länger, die Brennt die Bude nicht in ein paar Wochen ab, etc. Solche Installationen sollte man nur durchführen, wenn man sich damit auskennt.

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Du erwecktest durch dein Posting aber den Eindruck, dass es auch heute noch und zudem in Deutschland durch offizielle Stellen solche Regeln geben würde, und das ist schlicht falsch. Hier gelten allein die Regeln des deutschen Pressekodex (also einer freiwilligen Selbstverpflichtung), welche die explizite Darstellung von Toten aus Gründen des Opferschutzes und der Vermeidung einer Degradierung von (toten) Menschen zu bloßen Objekten untersagt.


    Und ganz nebenbei gilt, daß man nur das veröffentlichen kann, was man bekommt. Viele Informationen hat die Presse aber nicht selbst gesammelt, sondern ist auf das angewiesen, was man von den verantwortlichen des Krieges zugesteckt bekommt. Und die überlegen sich schon genau, was sie an die Presse weitergeben.

    Es wäre vom Anpflanzer reichlich leichtsinnig Cannabis einfach so am Balkon anzubauen. Auch wenn ich zugeben muss, es sieht sehr Ähnlich aus.


    Aber auch wenn es Cannabis ist, bevor hier ein Fass aufgemacht wird, sollte man sich die Frage stellen: Entsteht einem selbst oder sonst jemandem ein Schaden durch das Vorhandensein der Pflanze? Falls nein, dann lasst den Armen Menschen in Ruhe, Falschparker sind gefährlicher...

    Wenn das Fototeam sich wirklich ohne Erlaubnis Zugang zur Tiefgarage verschafft hätte, wäre es Hausfriedensbruch. Wenn vorher keiner gefragt wurde, wird es evtl schwer werden die Leute zu finden. Die werden kaum ihre Visitenkarte dagelassen haben. Andererseits kann euch das auch egal sein, daß ist Sache der Polizei, die kann das aber nur Verfolgen wenn sie davon weiss, also Anzeige erstatten (sofern nicht durch die Hausverwaltung ohnehin schon geschehen). Ansich wäre dafür die Hausverwaltung "zuständig" aber generell kann das jeder Mieter auch machen, wenn es die Hausverwaltung nicht tut.
    Bezüglich Deines Autos würde ich genauestens Prüfen, ob hier Schäden vorliegen. Die Spuren im Staub würde ich nicht als Schaden ansehen, dennoch würde ich diese Spuren genauestens dokumentieren (Fotos davon anfertigen, (möglichste mehrere) unabhängige Personen davon in Kenntniss setzen, so daß diese die Spuren auch gesehen haben, und bezeugen können. Ob das allein aber schon Strafbar ist, kann ich jetzt nicht beurteilen. Dennoch solltest Du diese Spuren am Auto der Polizei bei der Hausfriedensbruchsanzeige mitteilen (Auch wenn die Anzeige jemand anders /Hausverwaltung etc/ stellt, dann stellst Du Dich als Zeuge zur Verfügung, und erzählst denen jedes Detail, das Du gesehen hast, das ist schon wichtig um die Tat so genau wie möglich rekonstruieren zu können). Falls die Polizei sich die Tiefgarage im Zuge der Anzeigenaufnahme/ Ermittlung ansehen will (davon kann man sehr wahrscheinlich ausgehen), solltest Du die Polizei direkt die Spuren auf dem Auto sichern/begutachten lassen. Die können dann auch Fingerabdrücke etc am Auto aufnehmen, und somit die Täter evtl schneller finden. Dafür am besten das Auto bis zur Aufnahme durch die Polizei nicht verändern, so daß alle Spuren erhalten bleiben. Das gilt auch für Gegenstände, die von den Tätern umgestellt wurden etc. Auch hier können wichtige Fingerabdrücke zu finden sein. Deswegen am besten alles was von den Tätern berührt wurde (worden sein könnte) dort belassen, wo es die Täter hingestellt haben. Dann hat man die besten Chancen Spuren wie Fingerabdrücke zu sichern. Und nebenbei kann die Polizei so den Tathergang am besten rekonstruieren, und damit die Täter am ehesten finden.
    Sollte es zu echten Schäden am Kfz gekommen sein (Kratzer/ Dellen etc) wäre die Sache natürlich anders, dann läge definitiv Sachbeschädigung vor. Das müsstest Du dann Anzeigen. Schon allein um den Schaden evtl von der Versicherung ersetzt zu bekommen, ist hier eine möglichste schnelle Anzeige des Schadens sinnvoll. Daher das Auto möglichst bald genauestens Untersuchen, ob hier etwas gefunden wird (unter den schon oben genannten Bedingungen, daß darauf geachtet wird keine eventuellen Spuren versehentlich zu verwischen)

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    Original geschrieben von Marion
    Aber wie sieht es hier mit Privatgrund aus? Gut, da darf jemand in die Garage, aber ist es erlaubt, von angemieteten Stellplätzen Sachen der Mieter einfach umzuräumen etc.? Auf meinem Stellplatz haben die hinter meinem Auto irgendeinen Krempel stehen lassen, den sie anscheinend von einem anderen Stellplatz 'entwendet' hatten.


    Das geht natürlich nicht. Ob der Raum betreten werden darf, kann die evtl Hausverwaltung entscheiden. Die dort stehenden Gegenstände sind Eigentum der jeweiligen Mieter, und da haben die Typen ihre Finger davon zu lassen.