Beiträge von Brainstorm

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Du erwecktest durch dein Posting aber den Eindruck, dass es auch heute noch und zudem in Deutschland durch offizielle Stellen solche Regeln geben würde, und das ist schlicht falsch. Hier gelten allein die Regeln des deutschen Pressekodex (also einer freiwilligen Selbstverpflichtung), welche die explizite Darstellung von Toten aus Gründen des Opferschutzes und der Vermeidung einer Degradierung von (toten) Menschen zu bloßen Objekten untersagt.


    Und ganz nebenbei gilt, daß man nur das veröffentlichen kann, was man bekommt. Viele Informationen hat die Presse aber nicht selbst gesammelt, sondern ist auf das angewiesen, was man von den verantwortlichen des Krieges zugesteckt bekommt. Und die überlegen sich schon genau, was sie an die Presse weitergeben.

    Es wäre vom Anpflanzer reichlich leichtsinnig Cannabis einfach so am Balkon anzubauen. Auch wenn ich zugeben muss, es sieht sehr Ähnlich aus.


    Aber auch wenn es Cannabis ist, bevor hier ein Fass aufgemacht wird, sollte man sich die Frage stellen: Entsteht einem selbst oder sonst jemandem ein Schaden durch das Vorhandensein der Pflanze? Falls nein, dann lasst den Armen Menschen in Ruhe, Falschparker sind gefährlicher...

    Wenn das Fototeam sich wirklich ohne Erlaubnis Zugang zur Tiefgarage verschafft hätte, wäre es Hausfriedensbruch. Wenn vorher keiner gefragt wurde, wird es evtl schwer werden die Leute zu finden. Die werden kaum ihre Visitenkarte dagelassen haben. Andererseits kann euch das auch egal sein, daß ist Sache der Polizei, die kann das aber nur Verfolgen wenn sie davon weiss, also Anzeige erstatten (sofern nicht durch die Hausverwaltung ohnehin schon geschehen). Ansich wäre dafür die Hausverwaltung "zuständig" aber generell kann das jeder Mieter auch machen, wenn es die Hausverwaltung nicht tut.
    Bezüglich Deines Autos würde ich genauestens Prüfen, ob hier Schäden vorliegen. Die Spuren im Staub würde ich nicht als Schaden ansehen, dennoch würde ich diese Spuren genauestens dokumentieren (Fotos davon anfertigen, (möglichste mehrere) unabhängige Personen davon in Kenntniss setzen, so daß diese die Spuren auch gesehen haben, und bezeugen können. Ob das allein aber schon Strafbar ist, kann ich jetzt nicht beurteilen. Dennoch solltest Du diese Spuren am Auto der Polizei bei der Hausfriedensbruchsanzeige mitteilen (Auch wenn die Anzeige jemand anders /Hausverwaltung etc/ stellt, dann stellst Du Dich als Zeuge zur Verfügung, und erzählst denen jedes Detail, das Du gesehen hast, das ist schon wichtig um die Tat so genau wie möglich rekonstruieren zu können). Falls die Polizei sich die Tiefgarage im Zuge der Anzeigenaufnahme/ Ermittlung ansehen will (davon kann man sehr wahrscheinlich ausgehen), solltest Du die Polizei direkt die Spuren auf dem Auto sichern/begutachten lassen. Die können dann auch Fingerabdrücke etc am Auto aufnehmen, und somit die Täter evtl schneller finden. Dafür am besten das Auto bis zur Aufnahme durch die Polizei nicht verändern, so daß alle Spuren erhalten bleiben. Das gilt auch für Gegenstände, die von den Tätern umgestellt wurden etc. Auch hier können wichtige Fingerabdrücke zu finden sein. Deswegen am besten alles was von den Tätern berührt wurde (worden sein könnte) dort belassen, wo es die Täter hingestellt haben. Dann hat man die besten Chancen Spuren wie Fingerabdrücke zu sichern. Und nebenbei kann die Polizei so den Tathergang am besten rekonstruieren, und damit die Täter am ehesten finden.
    Sollte es zu echten Schäden am Kfz gekommen sein (Kratzer/ Dellen etc) wäre die Sache natürlich anders, dann läge definitiv Sachbeschädigung vor. Das müsstest Du dann Anzeigen. Schon allein um den Schaden evtl von der Versicherung ersetzt zu bekommen, ist hier eine möglichste schnelle Anzeige des Schadens sinnvoll. Daher das Auto möglichst bald genauestens Untersuchen, ob hier etwas gefunden wird (unter den schon oben genannten Bedingungen, daß darauf geachtet wird keine eventuellen Spuren versehentlich zu verwischen)

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    Original geschrieben von Marion
    Aber wie sieht es hier mit Privatgrund aus? Gut, da darf jemand in die Garage, aber ist es erlaubt, von angemieteten Stellplätzen Sachen der Mieter einfach umzuräumen etc.? Auf meinem Stellplatz haben die hinter meinem Auto irgendeinen Krempel stehen lassen, den sie anscheinend von einem anderen Stellplatz 'entwendet' hatten.


    Das geht natürlich nicht. Ob der Raum betreten werden darf, kann die evtl Hausverwaltung entscheiden. Die dort stehenden Gegenstände sind Eigentum der jeweiligen Mieter, und da haben die Typen ihre Finger davon zu lassen.

    Hallo


    Nachdem mein Samsung SGH 5230 wohl unheilbar krank ist, muss ich mich nach einem Ersatz umsehen. Was soll es können?
    Muss nicht viel sein. Für die anspruchsvollen Aufgaben, habe ich ein Smartphone. Außerdem hat der Vertrag der damit genutzt werden soll, keine Datenübertragung integriert. Dafür hab ich separate Datenverträge.
    Es muss also vorallem Telefonieren können. SMS sollten sich problemlos Tippen lassen, eine gute brauchbare Kamera wär auch nicht schlecht. Ansonsten eher lange Akkulaufzeit, und sollte eigentlich eher klein sein. Bluetooth für die Freisprecheinrichtung ist auch sinnvoll. Dafür darf es gerne mit gutem Design punkten.


    Ein paar No-Gos gibt es auch: Absolut verboten sind alle Telefone die mit Android, oder i-OS oder ähnlichen Schnüffelsystemen betrieben werden.


    Würde mich freuen, wenn da einer einen Tipp für mich hat.
    Danke