Beiträge von mojn

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    Original geschrieben von Jochen
    Ja ist klar: der noch so unwahrscheinlichste Zweck heiligt nun einmal alle Mittel, wenn man seinen mit geschädigten Kundenkollegen solidarisch helfen will. ;)


    Kämpfe weiter !


    Danke, mache ich. Besser solidarisch mit den Kunden als mit den Händlern, die diese vera****** wollen.


    Aber früher oder später begreifts hoffentlich der Letzte. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen

    Denn noch immer kannst Du mir kein Argument liefern, wie Du den Unterschied erkennen -und darüber hinaus über ihn richten willst- zwischen einem Händler, der den Code von Dir verlangt und/ oder die Einträge löscht und wirklich ein gebrauchtes Gerät verkauft und dem Händler, der das Gerät nicht fälschlicherweise als neu verkauft.


    Wie schon mehrmals geschrieben gibt es keine Garantie, daß es klappt. Aber früher oder später wird es auffallen, da ich bestimmt nicht der erste und der letzte bin, der das gemacht hat - vor allem wenn die Kunden für sowas sensibilisiert sind. Und die Kunden ins Grübeln bringen, die es vorher schlicht ignoriert hätten, ist ja ein Anfang.


    Ich richte über keinen Händler, denn es liegt in seiner Eigenverantwortung, was er tut. Legal ist es schlimmstenfalls ein Anruf, andernfalls wird es sich rumsprechen, wenn derart "seltsame" Geräte öfters auftauchen. Dann wird die Masse der Kunden schon selber richten.


    Mein Argument ist das, daß es nur eine kleine Chance ist gegen Kundenverpreller. Eine Kleine, zugegeben, aber besser als gar keine, oder? Nennt mir die Alternativen? Ich weiß, das Gerät ohne irgendwelche Geschichtchen zurückzuschicken. Dann bleibt nur Motorola und Ericsson, wo man sich über nicht zurücksetzbare Zähler wundern kann. Diese Möglichkeit aber wird die Mehrheit der Kunden kaum kennen.


    Und es schadet dem Händler doch nicht ernsthaft. Es sei denn, man macht dies aus Spaß an der Freude, aber das ist ausdrücklich NICHT meine Philosophie!

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    Original geschrieben von Merlin


    Nein, du machst es dem Händler schwer überhaupt noch motiviert zu sein Service zu bieten. Das ist alles. Wenn ich Händler wäre (was ich übrigens nicht bin), dann würdest du bei mir kein zweites Mal etwas bestellen können, denn auf Kunden, die nur unnötige Kosten verursachen kann man verzichten.


    Ich verlange keinen großartigen Service, nur ehrliche Geschäfte.


    Durch ein paar veränderte Einträge entstehen KEINE Mehrkosten beim Händler. Denn der darf das Gerät - auch wenn es noch so neu aussieht - eh nicht mehr als Neugerät verkaufen. Aber es ist eine kleine Chance, derartigen Tendenzen den Gar aus zu machen.


    Und, weil ich ein Gerät zurückschicke und dafür drei Geräte in der Zukunft behalte, bin ich wohl kaum ein schlechterer Kunde. :D

    Tja, Dein Autovergleich ist auch nicht besser. ;)


    Sorry fürs Schreien, war eher als zusammenfassende Überschrift gedacht.


    Natürlich kann man nie sicher sein, daß ein Händler es trotzdem mit erhöhten Schwierigkeiten weiterverkauft. Aber allein diese Schwierigkeiten werden daran eher etwas bewegen, als nichts zu tun und dem Händler es besonders leicht zu machen.


    Ich gebe kein Plagiat zurück und nichts, das Gerät soll auch nicht beschädigt werden.


    Wird es dem ehrlichen Händler was ausmachen, wenn der wissentliche Gebrauchtkunde ein paar Einträge im Telefonbuch findet? Ok, das mit der Gerätepin war hart, aber nichtmal Absicht. Erst hinterher wurde klar, daß auch das dem ehrlichen Händler nicht viel ausmachen kann, den Unehrlichen aber (wenn er das Gerät weiterverkauft ohne es sich nochmals anzusehen) in Erklärungsnöte bringt. Und was ist daran schlimm???


    Ich sehe es nicht als Schandtat, das leicht veränderte Gerät ohne alles auf Werkseinstellung zurückgesetzt zu haben zurückzuschicken. Für mich ist es eher eine Schandtat, dieses Gerät einfach weiterzuverkaufen. Keiner muß es als Kunde so machen, aber genausowenig braucht kein Händler sich auf das Pflichtbewußtsein der Kunden verlassen.

    Wozu das ganze steht oben, aber nochmals in Kurzform:


    ES TRIFFT NUR DIE SCHWARZEN SCHAFE, UND DEM EHRLICHEN HÄNDLER MACHT ES EIN PAAR UMSTÄNDE, MEHR ABER AUCH NICHT.


    Also, was soll das??? Möchtest Du im Restaurant gebrauchtes Essen serviert bekommen, auch wenn der vorige Gast nur einen Blick darauf geworfen hat??? Das gibts zuhauf, und daher hinkt der Vergleich in meinen Augen nicht. Und würdest Du so einen Laden dann auch in Schutz nehmen? Und dem Zahnstochertest fielen schon so einige Restaurants und Lebensmittelhändler zum Opfer.


    Stimmt es nicht, daß es einem ehrlichen Händler nur wenig ausmacht? Nur denen bereitet es Probleme, die es einem anderen als neu verkauft haben und nun in der Bedrängnis sind, dies rechtfertigen zu müssen. Das ist in der Tat peinlich, aber keinesfalls ein Grund für schlechtes Gewissen.


    Je schneller schwarze Schafe aussortiert sind, um so besser ist es für alle - für die Kunden wie für die ehrlichen Händler. Wenn die Message nun immernoch nicht angekommen ist, dann weiß ich nicht, wie ich Dir das vermitteln noch soll. :)


    Sie teilten mir mit, daß das Gerät verkauft sei und ich dem Kunden die Daten geben soll. Ich stimme zu, daß der Warneffekt grundsätzlich offen ist, aber wenigstens versuche ich, einen Neukunden zu warnen und öffne dem Betrug nicht Tür und Tor.


    Und ja, ich mache es dem Händler schwer. Schwer, einen Betrug zu begehen. Aber dafür habe ich kaum Mitleid.

    Wieso unbrauchbar? Ich bekam einen Anruf und habe denen natürlich alles notwendige mitgeteilt.


    Nochmal zum Mitschreiben: das beste ist natürlich, ein Gerät zu behalten oder gar nicht erst anzufassen. Aber manchmal merkt man erst beim Benutzen, daß es einem nicht zusagt.


    Auch ist dies NICHT der Regelfall (wie gesagt, 2 Geräte bei unterschiedlichen Händlern gingen von mir zurück - das werden die wohl verkraften).


    Am vernünftigsten ist es, ein Gerät im Laden zu kaufen. So machte ich es bisher bei 90% meiner Geräte. Anschauen und dann eins aussuchen. Für beide das beste. Aber online ist dies eben nicht zu machen und der Händler muß entscheiden, ob er ein Risiko eingeht oder nicht.


    Ja, es war ein Salz in die Suppe spucken gegen den Händler, aber für den evtl. geprellten Neukunden. Kann man wie alles im Leben von zwei Seiten sehen. Wenn einer schon eine Weile an einem Gerät herumfummeln muß, dann soll es keinem anderen als neu verkauft werden können, meine Meinung.


    Aber keine Angst, ich habe nicht vor, dies als Gewohnheit zu machen. Auch mag es den ein oder anderen geben, der dies dauernd so macht. Das ist für den oder die Händler sicher ärgerlich, ist aber leider nicht zu ändern. Onlinehandel hat eben seine Tücken, aber derartige Probleme dürfen NICHT Sache des Kunden sein.


    Ich appeliere an die Vernunft, dies nicht zum Spaß zu betreiben. Aber wer wirklich mit einem Gerät nicht zufrieden ist, der darf es selbstverständlich zurückgeben. Und solange es Händler gibt, die gutgläubigen Kunden dann diese Geräte als neu unterjubeln wollen, muß es Kunden geben, die dies auffliegen lassen wollen.


    Der berüchtigte Zahnstocher im Essen, der auch das beste Restaurant in die Knie zwingen kann. Aber er greift Gottlob nur bei den schwarzen Schafen, und für diese auch noch Verständnis aufbringen zu wollen, ist mehr als weltfremd und ganz bestimmt nicht im Interesse der Kunden.

    @fonmarkt:


    Danke, ist angekommen und ich glaube es. Wie gesagt, war nicht gegen fonmarkt speziell, sondern weil ich einen Riesenhals auf Händler habe, die ihre Kunden belügen. Und genau so ist es, wenn man - egal zu welchem Preis - ein Neugerät erwirbt und es eben nur neuwertig ist. Da hilft auch kein Schönreden von verständnisvollen Sparfüchsen.


    Ich glaube, ich bestelle bei Euch in den nächsten Wochen auch mal was und hoffe, daß das dann auch noch so ist.


    @all:


    Übrigens kann neu auch sein, wenn der Händler das Gerät kurz einschaltet, um die Funktion zu testen (ist ja im Laden auch oft so). Dann würde ich immernoch von einem neuen Gerät ausgehen (auch rechtlich). Damit hier kein Händler das Gefühl hat, er dürfe nichtmal in den Karton sehen. :) Aber sobald man x verschiedene SIMs testet, und das Gerät für x Anrufe, Nachrichten, WAP und Co. verwendet hat, ist es bereits ein Fall für "Vorführgerät" oder Gebrauchtware. Und genau das ist es aber, was ein Versandkunde machen darf. Selbst Klauseln a la "Gerät darf nur unbenutzt zurückgeschickt werden", halten vor Gericht niemals stand. Der Kunde, der online bestellt, darf die Ware bestellen, ohne sich je ein genaues Bild davon gemacht zu haben. Und er darf sie dadurch selbstverständlich auch ausprobieren. Prinzipiell sind daher Rückläufer NIEMALS mehr als Neugeräte zu behandeln, egal wie toll sie von außen auch noch aussehen mögen. That´s the burden of the dealer.

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin


    Das ist wohl der Gipfel der Frechheit. Wenn du schon ein Gerät wieder zurückschickst, dann hat das unbenutzt zu sein. Ansonsten bräuchtest du dich nicht zu wundern, wenn dir der Kaufpreis nur zum Teil abzgl. einer Nutzungsgebühr erstattet wird, was übrigens völlig legal wäre.


    Dieser Spruch kann eigentlich nur von einem Händler sein. :D


    Daß das Gerät unbenutzt sein soll, ist rechtlich falsch. Man darf einen Artikel ausprobieren und dann zurückschicken, wenn er einem nicht gefällt. Und damit meine ich NICHT nur der Blick in den Karton.


    Ich war hellauf begeistert von einem Ericcson. Beim Blick in den Karton hätte ich das Teil selbstverständlich behalten. Karte rein, Testanruf und siehe da: ein rauschendes Pfeiffen par excellence. Und nun hätte ich nach Deiner Meinung das Gerät nicht mehr zurückschicken können? Denk nochmal darüber nach, oki?!... ;)


    Dann schrieb ich - wenn man das so nennen kann - eine lange SMS. Dauerte 10 Minuten, der zweite Fehlschlag. Ich versuchte mich daran zu gewöhnen, aber es wollte nicht. Also zurück damit, und gerade weil ich es benutzt hatte, darf es sowieso nicht mehr als neu verkauft werden. Also muß man auch nicht alles zurücksetzen auf Werkseinstellung, alles klar?


    Ok, aus Händlersicht ist das gemein. Aber wer sich als Händler darauf verläßt, daß der Kunde nichts angestellt hat, ist entweder dumm oder naiv. Denn der Kunde darf ausprobieren, es ist und bleibt das Risiko des Händlers. Ein Abnutzungsgebühr ist zulässig, und da bin ich sogar dafür. Dies gilt aber nicht für einen Eintrag im Telefonbuch o.ä., sondern betrifft das Gehäuse. Sogar gegen eine Rücknahmegebühr hätte ich NICHTS einzuwenden, ist aber noch nicht so und daher bleibt dem Händler nur, dies über den VK für alle abzuwälzen.


    Man mag mich nun als Schwein sehen (wäre nicht im ersten Thread), aber ich sehe das eher im Sinne von Kundenschutz für den nächsten, der vielleicht geglaubt hätte, ein Neugerät erhalten zu haben. Und ich als Kunde wäre froh über einen solchen Hinweis eines Vorgängers.


    Zum Preis: wenn ich statt 100 EUR nur 80 EUR spare und mir dafür sicher sein kann, nicht neuwertige, sondern neue Ware zu erhalten, ist mir das genauso Recht. Keiner verlangt von einem Händler das Unmögliche und keiner zwingt einen Händlern zu k.o.-Margen. Und keiner zwingt ihn, einen Rückläufer blauäugig weiterzuverscherbeln.

    Bleibt noch die Frage, wie man die Folie richtig schön passend zuschneidet? Denn die meisten Displays sind ja oval oder gleich mehrfach abgerundet (S/ME45).


    Dafür auch noch ein schöner Tipp und ich probiere das glatt aus. Habe mich schon oft über Kratzer in den Displays geärgert. Warum beingen die Hersteller die Geräte nicht gleich mit ordentlicher Schutzfolie heraus? Zumindest als Zubehörartikel (mit genauer Paßform) wäre doch machbar, oder?