ZitatOriginal geschrieben von Action Andy
frank_aus_wedau
... beschlagnahmen und erst Wochen später bereinigt zurückgeben
Ginge es nach mir, würde der LKW als Tatwerkzeug beschlagnahmt und eingezogen ... zurückzugeben wäre da nichts. Hierzu müsste eine entsprechende Vorschrift erlassen werden, die an §74 StGB anlehnt. Eine solche Maßnahme würde ihre Wirkung ganz sicher nicht verfehlen - binnen Monaten könnten deutsche Fahrbahnen "sauber" werden, nachdem die ersten LKW öffentlichkeitswirksam eingezogen wurden.
Hielte man diese Maßnahme für zu drastisch und beschränkte die Einziehung auf die manipulierten Fahrzeugteile, müsste selbstverständlich zunächst das gesamte Fahrzeug in staatliche Obhut genommen werden, um die beschlagnahmten Teile in einer zertifizierten Werkstatt fachgerecht ausbauen zu lassen. Niemanden kann es zuzumuten sein, dass Kontrolleure vor Ort Fahrzeuge demontieren. Zudem würde wohl ein Sachverständiger beurteilen müssen, inwieweit das Fahrzeug manipuliert wurde und ob noch weitere Veränderungen vorgenommen worden sind, die vor Ort nicht festgestellt werden konnten.
Selbstverständlich wäre der LKW bei dieser Konstellation nach der Demontage zurückzugeben. Welche Zeitspanne bis zur Rückgabe des Fahrzeugs vergeht, wird nicht zuletzt von den Kapazitäten der beauftragten Werkstätten und öffentlich vereidigten Sachverständigen abhängen. Berücksichtigt man die Zahlungsmoral der öffentlichen Kassen, dürften diese Aufträge jedenfalls keine Vorzugsbehandlung genießen.