Beiträge von frank_aus_wedau

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    Original geschrieben von Action Andy
      frank_aus_wedau
    ... beschlagnahmen und erst Wochen später bereinigt zurückgeben ;)


    Ginge es nach mir, würde der LKW als Tatwerkzeug beschlagnahmt und eingezogen ... zurückzugeben wäre da nichts. Hierzu müsste eine entsprechende Vorschrift erlassen werden, die an §74 StGB anlehnt. Eine solche Maßnahme würde ihre Wirkung ganz sicher nicht verfehlen - binnen Monaten könnten deutsche Fahrbahnen "sauber" werden, nachdem die ersten LKW öffentlichkeitswirksam eingezogen wurden.


    Hielte man diese Maßnahme für zu drastisch und beschränkte die Einziehung auf die manipulierten Fahrzeugteile, müsste selbstverständlich zunächst das gesamte Fahrzeug in staatliche Obhut genommen werden, um die beschlagnahmten Teile in einer zertifizierten Werkstatt fachgerecht ausbauen zu lassen. Niemanden kann es zuzumuten sein, dass Kontrolleure vor Ort Fahrzeuge demontieren. Zudem würde wohl ein Sachverständiger beurteilen müssen, inwieweit das Fahrzeug manipuliert wurde und ob noch weitere Veränderungen vorgenommen worden sind, die vor Ort nicht festgestellt werden konnten.


    Selbstverständlich wäre der LKW bei dieser Konstellation nach der Demontage zurückzugeben. Welche Zeitspanne bis zur Rückgabe des Fahrzeugs vergeht, wird nicht zuletzt von den Kapazitäten der beauftragten Werkstätten und öffentlich vereidigten Sachverständigen abhängen. Berücksichtigt man die Zahlungsmoral der öffentlichen Kassen, dürften diese Aufträge jedenfalls keine Vorzugsbehandlung genießen.

    Sofern LKW anlässlich von Kontrollen mit manipulierten Bauteilen betroffen werden, verbleiben keine Minuten, in denen der Fahrer diese Teile vor einer Sicherstellung entfernen könnte.


    Und der Ausbau von manipulierten Bauteilen durch einen Sachverständigen der zuständigen Behörde wird nicht in Minuten zu bewerkstelligen sein, sondern (nach Verbringung des manipulierten LKW in eine Werkstatt) Stunden oder gar Tage in Anspruch nehmen. Im öffentlichen Sektor kenne ich rein gar nichts, das binnen Minuten oder gar Sekunden zu bewerkstelligen wäre ... erst recht nicht dann, wenn (etwa zur Abwehr einer gravierenden Gefahrenlage) keine Eile geboten ist. Gut' Ding will Weile haben ... lautet eine deutsche Spruchweisheit, von der abzuweichen ich in solchen Fällen keinerlei Anlass sähe. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von geos
    Mir liegen hier die ABB für BHW DmaXX vor, gültig für zwischen 01.03.2002 und 14.09.2003 abgeschlossene Bausparverträge. ...


    Wenn die ursprünglichen AGB etwas aussagen, muss das nicht zur Folge haben, dass diese Vereinbarungen auch heute noch in unveränderter Form weitergelten!


    Die von mir zitierte Bausparbedingung ging mir vor geraumer Zeit als Änderung der AGB zu, die automatisch in Kraft tritt, soweit man ihr nicht widerspricht. Widerspricht man solchen AGB-Änderungen nicht in jedem Einzelfall, kann es sogar kontraproduktiv sein, die ursprünglichen AGB herauszukramen, sie zu lesen und sich dann in Sicherheit zu wiegen. Wer letzteres will, muss auch sämtliche AGB-Änderungen der gesamten Vertragslaufzeit danebenlegen und sich vergewissern, dass sie nicht den eigenen Vertrag betreffen.

    Dass man Motorenkomponenten zur Luftreinhaltung mit krimineller Energie außer Kraft setzen kann, ändert aber nichts an dem Umstand, dass diese Technik zunächst einmal zur Verringerung des Problems beitragen kann. Aus dem Umstand, dass Banken von Kriminellen überfallen werden können, schließt ja auch niemand, dass Banken unnütz sind. Letztlich kann man das Problem durch geeignete Strafandrohungen - wie etwa die Beschlagnahme manipulierter Fahrzeuge - durchaus in den Griff bekommen. Osteuropäische Unternehmer würden sich sicher dreimal überlegen, ob sie manipulierte Fahrzeuge auf die Reise schicken, die sie vielleicht niemals wiedersehen.


    Ausschlaggebend ist im Wesentlichen der politische Wille, Vorgaben auch konsequent umzusetzen - und das dann auch gegenüber nationalen Unternehmen. Der VW-Diesel-Posse hat uns eindrucksvoll vor Augen geführt, dass dieser politische Wille oft fehlt, wenn Lobbyisten im eigenen Land kaltgestellt werden müssten.



    Edit:
    Selbst wenn nur die manipulierten Teile von LKW-Motoren an Ort und Stelle mit sofortiger Wirkung vorläufig sichergestellt/beschlagnahmt würden, drohte dem Unternehmer durch sein kriminelles Tun ein Schaden, der ihn ganz sicher zur Abwägung veranlassen würde, ob die Erfolge kriminellen Handelns noch in einem "vertretbaren" Verhältnis zum drohenden Schaden stehen. Denn an die vorläufige Sicherstellung und Außerbetriebsetzung der manipulierten Teile würde sich zumindest eine aufwändige Abschleppaktion mit kostspieligem Werkstattaufenthalt zur Entfernung der betroffenen Teile anschließen. Unabhängig vom Erfordernis des Umladens eiliger Waren mit anschließendem Weitertransport in einem Ersatzfahrzeug. Die Zeit läppischer Bußgelder ohne konkrete Maßnahmen zur sofortigen Beseitigung von Missständen muss der Vergangenheit angehören.


    Entsprechendes sollte für die Manipulation sämtlicher Fahrzeugkomponenten gelten, die der Sicherheit dienen (incl. der Komponenten, die helfen sollen, sicherheitsrelevante Verstöße aufzudecken - wie etwa Fahrtenscheiber pp.). Unternehmer/Fahrzeughalter, die absichtlich an relevanter Fahrzeugtechnik manipulieren oder manipulieren lassen, halte ich nicht im Geringsten für schützenswert.

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    ...
    Bleibt nur die unklärbare Frage,wie sie sich jetzt ändern würden,wenn man durch strenge politische Vorgaben die Schummel-Diesel möglichst bald alle "entschummeln" würde.


    Das ist der Denkfehler.


    Man muss nichts "entschummeln", sondern einfach in (künftigen) Diesel-PKW dieselbe Technik verbauen, wie sie bereits für LKW und Busse vorgeschrieben ist. Hierzu sind aber zusätzliche Filter/Module erforderlich, die Diesel-PKW gegenüber Benzinern noch einmal verteuern. Dadurch könnten Diesel-PKW in Absatzmärkten, in denen der Diesel-Treibstoff nicht wie in Deutschland steuerlich gefördert wird, allerdings preislich unattraktiv werden. Mit anderen Worten: Die Exportwirtschaft könnte durch saubere (=teurere) Dieselfahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen werden.



    Edit:
    Ich gehe davon aus, dass es nicht möglich oder viel zu teuer sein wird, diese Technik in vorhandenen Fahrzeugen nachzurüsten. Hier müssten wohl erst einmal die Entwicklungsabteilungen ran, um etwas Marktreifes auch für den PKW-Sektor herzustellen. Oder es liegt bereits was in der Schublade und wird gut behütet ... damit erst gar keiner auf die Idee kommt, es schon jetzt als Standard vorzuschreiben ...

    Ich sehe mich wieder einmal bestätigt, wenn ich im Wesentlichen davon absehe, mich mit Hotlines auseinanderzusetzen. Und das betrifft nicht nur die Telekom und im Übrigen auch nicht nur den TK-Bereich.


    Denn neben den Schwachmaten, deren Opfer man mit gewisser Regelmäßigkeit wird, entsteht in der Tat ein Beweisproblem, wenn sich das Ergebnis des Anrufs nicht mit dem tatsächlichen Gesprächsverlauf deckt. Solchen Unwägbarkeiten wird man noch am Ehesten mit schriftlicher Korrespondenz entgehen können. Die macht allerdings erheblich mehr Mühe ... zunächst jedenfalls ...

    Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    ...
    Ich habe gelesen, dass die Bausparkassen teilweise den Zinsbonus verweigern wenn durch die Bausparkasse gekündigt wurde.


    Was nach dem reinen Wortlaut vieler Bausparbedingungen auch rechtens ist. Denn oft setzt der Zinsbonus eine Zuteilung voraus, in deren Folge der Bausparer auf ein ihm grundsätzlich zustehendes Darlehen verzichtet. Das ist im Falle einer Kündigung des Vertrags natürlich nicht der Fall.


    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, gehört auch das BHW zu den so handelnden Bausparkassen (hier habe ich meine Verträge). Zudem glaube ich mich noch an perfide Zusatzvoraussetzungen (Fristenregelungen) für die Gewährung der Bonuszinsen zu erinneren, die eine weitere (leicht zu übersehende) Hürde darstellen können.


    Wenn ich Gelegenheit habe, schaue ich mal in meinen Bedingungen nach, was das gewesen sein kann.



    Edit


    Ich meine folgenden Absatz der Bausparbedingungen:


    (2) Der Bausparer kann eine erhöhte Verzinsung (Gesamtverzinsung) beantragen, wenn das Bausparguthaben 40 % der Bausparsumme beträgt. Die Höherverzinsung wird rückwirkend ab Vertragsbeginn gewährt, wenn
    - das Bausparguthaben ab Beantragung 40 % der Bausparsumme nicht unterschreitet,
    - der Antragseingang spätestens 12 Monate vor dem gewünschten Bereitstellungstermin des Bausparguthabens (§6) erfolgt ist,
    - seit Vertragsbeginn weder Vertragsänderungen (§13) noch Vor- und Zwischenfinanzierungen bzw. Abtretungen (§14) erfolgt sind,
    - der Bausparer nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 7 Jahren bei Annahme der Zuteilung des Vertrages auf das Bauspardarlehen verzichtet.


    Hier insbesondere die Fristenregelung, wonach der Antrag auf Höherverzinsung spätestens 12 Monate vor Bereitstellung des Guthabens zur Auszahlung gestellt worden sein muss. Wer das übersieht, könnte letzten Endes ziemlich dumm dreinschauen. :(


    Oder interpretiere ich hier etwas falsch?

    Zitat

    Original geschrieben von Braindead
    ...
    Fazit: die Luft ist sauber wie nie. Es gibt hier kaum noch irgendwelchen Smog Alarm der 80er Jahre wo man sehen konnte wie die Luft im Raum steht. ...


    Das gilt aber nicht für den Stuttgarter Talkessel, in dem der Feinstaub "steht". Ein zur besseren Durchlüftung der Innenstadt beschlossenes Hochbauverbot wird durch stetige Ausnahmegenehmigungen ad absurdum geführt. Jeder neue Hochbau verstärkt das schon jetzt gravierende Problem mangelnden Luftdurchsatzes.


    Fakt ist, dass die Luft im Stuttgarter Talkessel stark gesundheitsgefährdend ist und die Stadt geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität ergreifen muss. Große Verursacher von Feinstäuben sind nun einmal Diesel-PKW und Hausbrand (besagte Kamine). Diesel-PKW deshalb, weil sie wegen mangelhafter Abgasreinigung zum Teil mehr Feinstaub verbreiten, als relativ neue 40-Tonner-LKW, bei denen eine gründliche Abgasreinigung längst Vorschrift ist. Die Vorschriften für PKW sind deutlich weniger streng.


    Ich erinnere mich noch an ein öffentliches Gutachten aus den 1980er Jahren, welches als Kernaussage massive Luftprobleme voraussagte, wenn der Flottenanteil von Diesel-PKW 12% übersteige. Betrachtet man die Zahl der Neuzulassungen bei diesen Fahrzeugen, tritt nun genau das ein, was allen Verantwortlichen seit gut 30 Jahren bekannt ist.

    Den Bestand des deutschen Staates sehe ich nicht als gefährdet an, denn selbst den zweiten Weltkrieg hat er überstanden (wenn auch kleiner als zuvor).


    Was mich zur Essenz bringt:
    Nicht der Staat geht unter, sondern allenfalls die Staatsform (derzeit eine Demokratie). Der Staat als solcher besteht fort und ebenso seine Verbindlichkeiten - solange es keinen Schuldenschnitt mit Zustimmung der Gläubiger gibt. Das müsste aus der Griechenland-Posse eigentlich noch geläufig sein.


    Wenn also etwas sicher ist, ist es die gesetzliche Rente, während sich alle anderen immateriellen Anlageformen mit der Insolvenz des Herausgebers ungünstigstenfalls in Luft auflösen und nur noch das Papier wert sind, auf dem sie gedruckt sind (also anders als der Volksmund behauptet). :p


    Die gesetzliche Rente hat sogar bereits mindestens eine Hyperinflation, eine Währungsreform und sonstige Krisen überstanden. Geht es um die Sicherheit einer immateriellen Vermögensanlage, dürfte die gesetzliche Rente kaum zu schlagen sein.



    Edit:
    Aus völkerrechtlicher Sicht geht es um den Staat Deutschland. Die gegenwärtige Bundesrepublik ist insoweit rechtlich identisch mit dem Deutschen Reich (beides war/ist Deutschland).