Eine gesetzliche Beschränkung der SIM-Zahl pro Bürger sollten wir hier in D nicht fürchten müssen.
Abgesehen von Waffen, Drogen sowie einigen wenigen anderen gefährlichen und (deshalb) verbotenen Gütern dürfte man Deutschen den Besitz einer beliebigen Anzahl von SIM-Karten nicht verbieten können. Glücklicherweise darf der deutsche Staat nicht beliebig in die Rechte seiner Bürger eingreifen und eine Ermächtigung zur Beschränkung des Besitzes von SIM-Karten gibt das Grundgesetz in meinen Augen nicht her.
Auch ein Verbot des Besitzes unregistrierter SIM-Karten sollte von (grund)gesetzes wegen kaum eine Chance haben. Von daher bleibt m.E. lediglich der Weg, TK-Anbieter gesetzlich zu verpflichten, von ihnen herausgegebene SIMs zu registrieren und die Käufer zu identifizieren (obwohl ich schon insoweit Bedenken hege). Die Weitergabe von SIMs durch Käufer ohne Meldung an Behörden dürfte rechtlich schon nicht mehr zu verhindern sein.
Abgesehen davon:
Sollten unregistrierte SIMs auch nur in einem einzigen EU-Land legal erhältlich sein, wird die Bundesrepublik deren Nutzung in Deutschland nicht untersagen können, weil hierdurch EU-Bürger (dieser Länder) diskriminiert würden.
Die hier diskutierten halbherzigen Regelungen treffen daher nahezu ausschließlich unbescholtene Bürger, weil Gauner verbleibende Möglichkeiten zur legalen Nutzung nicht oder falsch registrierter SIMs nutzen werden. Vielleicht aber nicht alle ... jeden Morgen wird schließlich mindestens ein Depp geboren, der hierzu zu dämlich ist. Würde so einer auf die schiefe Bahn geraten, könnten Sicherheitsbehörden regelmäßig Erfolgsmeldungen über die Festnahme terroristisch motivierter Eierdiebe generieren um damit zu belegen, wie wichtig es doch ist, auch alle braven Bürger zu überwachen. 