Beiträge von frank_aus_wedau

    Zitat

    Original geschrieben von AndreFo
    Wird doch quartalsweise gemacht, somit kann noch niemanden etwas abgezogen worden sein. Frühestens Anfang Januar ;)


    Ich bin mal gespannt, wie hoch dann die Gebühren bei meinem Uralt-Kontomodell sein werden.


    Die Frage ist, ob sich die monatlichen 2,95 € (Hälfte von zuvor 5,90 €) entsprechend verringern.

    Nun ja ... immerhin hat das Miniding mit herkömmlichen Akkus bereits 4,8V - mit NiZn-Akkus wären es mehr als 6V. Und weil man die Akkus einfach x-mal tauschen kann (solange man genug hat), entfallen auch die Phasen, in denen nix mehr geht, weil der proprietäre Akkupack leer ist.


    Aber in der Tat ... es ist ein kleines Gerät, um Schränke o.ä. aufzubauen. Für umfangreiche Installationen (etwa in Neubauten) sind solche Dinger natürlich ungeeignet.



    Edit:
    Für letzteres benötige ich nur einen Stift ... ganz ohne Akkus ... und zwar, um den entsprechenden Auftrag zu erteilen. ;)

    Welchen Service bieten die Patienten des Krankenhauses denn gegenüber ihren Anrufern? Denn nur darum geht es - um einen Service, den Angerufene gegenüber ihren Anrufern erbringen.


    Dass die Bereitstellung eines bloßen Telefonanschlusses bereits ein Service ist, gilt wohl für alle Rufnummern und fällt definitiv nicht in die Kategorie "Service-Dienste", die über 0180er Rufnummern angeboten und bepreist werden.


    Allen Patienten des Bamberger Krankenhauses und ihren Anrufern bleibt es unbenommen, bei der BNetzA eine Beschwerde einzureichen. Sei es, weil sie übervorteilt wurden oder weil sie dies nur verhindern konnten, indem sie auf Telefonanschluss/Telefonate verzichteten.


    Wenn Du schreibst, dass "Proteste einfach ignoriert" wurden, liegt dies wohl am ehesten am Adressanten. Wenn sich Rotkäppchen nur beim Wolf beschwert, ist das wenig hilfreich. ;)

    Ich nutze immer noch (oder eher wieder) ein Featurephone, das höchstens alle zwei Wochen ans Stromnetz muss.


    Ich erinnere mich immer noch gern an die kurzweilige Schilderung von EU-Ratspräsident Schulz, der vormachte, wie das EU Parlament durch "Bucklige" übernommen wird ... nämlich solche, die ganztags in gebückter Haltung über die Parlamentsflure huschen, um eine der begehrten Steckdosen zum Laden ihres Smartphones zu ergattern. :D

    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    ...
    Alles was relativ oft geladen werden muss, von Zahnbuersten ueber Spielzeug bis zu MP3-Playern und Digicams kommt eh mit propietaeren Accus
    ...


    Es kommt darauf an. Beim Gerätekauf bevorzuge ich solche, die mit gewöhnlichen Batterien betrieben werden können und nutze dann Standardakkus (Mignon/Micro).


    Das gilt u.a. für meine Elektrische Zahnbürste, meine Panasonic-Digicam, den Philips-Barttrimmer, einen Akkuschrauber, Funkgeräte, mobile Leuchten und vieles mehr. Insbesondere Geräte mit Motor (wie die ersten drei genannten) und andere größere Verbraucher lassen sich so perfekt betreiben. Proprietäre Akkus vermeide ich in den meisten Fällen, in denen das möglich ist. Ansonsten nutze ich einen mit Standard-Akkus versehenen Akkupack, um Geräte mit USB-Ladebuchse nachzuladen.


    Damit umgehe ich insbesondere Akkus, die genau dann leer sind, wenn seltener genutzte Geräte (wie meine Digicam) zum Einsatz kommen sollen. Auch ein geladener Ersatz-Akkupack ist so immer zur Hand und im Notfall machts halt ein Satz Batterien.


    Die Vorteile von Standard-Akkus liegen m.E. auf der Hand. Ich nutze sie sehr oft und muss nun einen größeren Teil ersetzen. Da läge eine Umstellung auf NiZn-Technik nahe, wenn ihre Vorteile überwiegen.


    Aber weil alle Theorie grau ist, würden mich praktische Erfahrungen (auch vom Hörensagen) interessieren.

    Wegen des Preisverfalls kann ich in Sachen Windows 7 nur zur Ultimate Version raten.


    Bitlocker ist nur ein Aspekt. Daneben lässt sich Ultimate auf einer VHD installieren und von ihr auch nativ starten, was etliche Vorteile mit sich bringt. Auf Anhieb fielen mir ein: Systemumzug und das Thema Backup ein. Hierzu müsste einfach nur die Installations-Datei gesichert und zurückgespielt werden.


    Weiterer Vorteil:
    Die VHD-Installation ist zweiteilig. Zum einen die Erst-/Grundinstallation. Sämtliche Änderungen am System werden m.W. in einer zweiten (differenziellen) Datei gespeichert. Löscht man letztere, hat man wieder das System im Grundzustand. Was besseres ist gegen Virenbefall nur schwer zu finden.


    Zum Linux:
    Hier bin ich immer noch Fan von Puppy-Linux, welches Windows noch am nächsten kommt. U.a. weil die Verwaltung von Nutzerrechten als Opt-In ausgestaltet ist, wohingegen Linux üblicherweise ein Opt-Out erfordert, wenn man Beschränkungen umgehen will.


    Aber das ist wirklich Geschmackssache.

    Ups ...


    ... jetzt auch andere Samsung Galaxy Modelle betroffen?


    Galaxy S7 soll explodiert sein


    Hier könnte sich die Unzulänglichkeit vieler Smartphones rächen; als Stromfresser mit Akkus, die aus Gewichtsgründen dermaßen "auf Kante" genäht sind, dass die Hersteller erhebliche Sicherheitsrisiken für Leib und Leben (nicht nur) der Nutzer bewusst in Kauf nehmen.


    Weil derartige Berichte nicht nur Samsung-Modelle betreffen, hielte ich (zumindest im Bereich der EU) eine Regelung (ggf. betreffend eine regelmäßig anzupassende maximale Energiedichte potenziell gefährlicher Akkuvarianten) für überfällig. Setzt sich die Produktion von (etwa aufgrund immer höherer Auflösungen) noch leistungshungrigen Smartphones fort, droht aus meiner Sicht eine Gefahr, die diejenige aus dem internationalen Terrorismus weit übertrifft.


    Wie lange soll die gegenwärtige Entwicklung mit ihren (brand-)gefährlichen Folgen noch unreguliert weitergehen?

    Nickel-Zink-Akkus werden aktuell mit der Prädikat einer Nennspannung von 1,6V beworben. Allein durch die damit verbundene Erweiterung des Einsatzbereichs (nicht jedes Gerät kommt mit 1,2V-Akkus zurecht) wären sie herkömmlichen Akkus überlegen.


    Je näher sich Akku und Batterie annähern, desto attraktiver ist es, im Einzelfall einen Austausch in Erwägung zu ziehen.


    Erfahrungen?

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Der EGH stellt 0180- Rufnummern nicht grundsätzlich in Frage,sondern nur die Verwendung als Rufnummer für Kunden-Hotlines. ...


    Das schreibst Du so ... denn:


    BNetzA: (0)180 Service-Dienste-Rufnummern dürfen ausschließlich für die Erbringung von Service-Diensten genutzt werden.


    Weil die Verwendung des 0180er-Rufnummernbereichs überhaupt nur für den von der EU monierten Zweck zulässig ist, sähe ich keinen Sinn darin, sie weiter anzubieten.



    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    ... So setzen z.B. Krankenhäuser oft 0180-Rufnummern für Patienten-Telefone ein. Ist auch so eine ziemlich miese Abzockerei welche das EGh-Urteil nicht erfasst.


    Dazu bedarf es keines Urteils des EuGH. Hier läge es an der BNetzA, dieser Übung ein jähes Ende zu bereiten.