-
So lange dauerte es noch nie. Ich warte schon seit gut einem Jahr auf die Beseitigung folgenden ärgerlichen Bugs:
Wirklich jedes Mal, wenn Antivir versucht, sich über seine interne Zwangsroutine upzudaten, hängt sich die gesamte Internetfunktionalität von Windows auf und ist nur durch einen Neustart des Systems wiederherzustellen.
Zwar habe ich im Aufgabenplaner von Antivir eine eigene Update-Routine erstellt, die auch anstandslos durchläuft. Weil die integrierte Routine aber nicht vollkommen deaktivierbar ist (lediglich auf einen Höchstzeitraum erweiterbar), hängt sich das System immer wieder regelmäßig auf. Nur wenn der Rechner beim Start dieser Routine zufällig mit dem Internet verbunden ist, bleibe ich von diesem Bug verschont.
In Spitzenzeiten hatte ich (vor Erweiterung auf den Höchstzeitraum) im Hintergrund bis zu vierzig Updateroutinen von Antivir gleichzeitig laufen, die sich (als Bestandteil des Antivirenprogramms naturgemäß) nicht manuell beenden ließen. Selbst einige komplette Neuinstallationen von Antivir konnten daran nicht das geringste ändern.
Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen? Insbesondere bei Servern, die nicht täglich ausgeschaltet werden?
-
Zitat
Original geschrieben von zardi77
...
Ich will es mal so ausdrücken: Wer männlich ist, 20kg Übergewicht hat und 2 Packungen Zigaretten am Tag raucht, sollte Riestern lieber lassen.
...
Da hilft wohl nur der ultimative
Anlagetipp aus Finanztest 10/2016 
-
So hat man stets aber lediglich nur einen einzigen Datenstand als Backup. Geht (wie in meinem Fall) eine Datei verloren oder wird irreparabel beschädigt, hilft diese Verfahrensweise rein gar nichts, weil auch das Backup ausschließlich die beschädigte (oder vielleicht auch von einem Virus verschlüsselte) Datei enthält.
Mein Fazit: Sechs, setzen. 
-
Zitat
Original geschrieben von jonasm
Heute habe ich die Bestätigung meiner Kündigung erhalten. So kann man das auch nennen, wenn man seinen Widerspruch nicht zurück nimmt. ...
Hier sähe ich für mich nur einen einzigen Weg, falls ich nicht selbst ein Kündigungsschreiben verfasst hätte:
1. Strafanzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung/Identitätsmissbrauchs (§ 267 ff. StGB) verbunden mit der Bitte
2. der Staatsanwaltschaft das Original des gefälschten Kündigungsschreibens und mir eine Ablichtung desselben zukommen zu lassen.
Solche Fälle übersteigen die Möglichkeiten der Aufklärung, die dem Kunden selbst zur Verfügung stehen.
Edit:
Existiert kein (gefälschtes) Kündigungsschreiben, mag die Postbank der Staatsanwaltschaft erläutern, warum hier gegenüber dem Kunden der Anschein einer Straftat erweckt wurde. Diese Klamotte wäre für mich in weniger als zahn Minuten erledigt.
-
Irgendwann kommt die Retro-Welle und dann liegt der TT gleich ganz weit vorn. 
-
Widersprechen dürfte erst einmal die beste Lösung sein. M. W. mussten die Kosten der Vertragsführung bei dessen Abschluss abschließend geregelt werden. Eine böse Überraschung droht allenfalls bei der späteren Verrentung des Restkapitals (nach Ablauf des Auszahlplans zum 85. Lebensjahr). Dann wird eine Rentenversicherung zu dann üblichen (Abschluss-)Kosten und Rechnungszinsen abgeschlossen.
Vielleicht lohnt auch ein Blick in die Zertifizierungsurkunde. Sind die (alten) Gebühren Bestandteil der staatlichen Anerkennung des Tarifs (wovon ich ausgehe), verböte sich eine spätere Änderung ganz von selbst, weil damit die Voraussetzungen für die Riester-Förderung entfielen.
-
Re: Spekulation Postbank
Zitat
Original geschrieben von herbert1960
Hier mal eine neue Spekulation zur Zukunft der Postbank.
Klick :cool:
Auf demselben Kanal bereits zwei Tage später diese Meldung hier.
Mein Fazit:
Die Deutsche Bank möchte die PB liebend gern verkaufen ... nur will sie niemand haben.
-
Zitat
Original geschrieben von iStephan
...
Anmerkung: Das bitgenaue Kopieren von einer Platte auf die (urspr. leere) andere hat den Zweck, dass auch verborgene Strukturen wie MBR (master boot record), Boot record, Partitionstabellen etc. übernommen werden, die mit Betriebssystemwerkzeugen nicht reproduziert werden können oder nicht, ohne FDISK laufen zu lassen.
Kann Paragon das oder nicht?
Die Herangehensweise nach dem Schema "Backup und Restore" ist hier irreführend, weil sie auf Dateisystemebene operiert; MBR und Bootsektoren sind aber eine Maschinenebene drunter angesiedelt

Kann Paragon das oder nicht?
Alles anzeigen
Das alles kann Paragon B&R sogar bei der gewöhnlichen (nicht bitgenauen) Form des Backups. Die Möglichkeit, MBR & Co in die Sicherung einzuschließen, kann sogar dann aktiviert werden, wenn nicht alle Partitionen einer HDD/SDD für die Sicherung ausgewählt werden - etwa wenn nur die OS-Partition gesichert werden soll.
Im konkreten Fall solltest Du zudem in Betracht ziehen, dass von verschiedenen Meinungen auch mehrere richtig sein können. 
Die aktuellen Fähigkeiten von Acronis kann ich nur deshalb nicht beurteilen, weil ich es schon länger nicht mehr verwende. Ich behaupte keineswegs, dass auch die aktuellste Version von ATI fehlerbehaftet ist. Getreu dem Grundsatz "Never Change a running System" sehe ich allerdings keinen Anlass, mich ohne Not dieser Gefahr auszusetzen.
Edit:
Ich rate dringend dazu, den Ernstfall nach dem Wechsel einer Backup-Lösung einige Male durchzuspielen. Danach weiß man, wie ggf. zu reagieren ist und was man besser unterlassen sollte.
-
Wie wäre es mit einem beheizbaren Badezimmer und anstelle der dimmbaren LEDs einer Sonnenbrille, die die Pickel nicht so bedrohlich wirken lässt? 
-
Zitat
Original geschrieben von iStephan
Jedoch nur nach Widerspruch!
In der Tat. Die Postbank verlangt einen formalen Widerspruch, obwohl der rechtlich m.E. nicht erforderlich ist.
Ich denke, dass dies zum einen organisatorische Gründe hat (indem der Kunde eine Eintragung im System anstößt, für die kein Automatismus existiert) und zum anderen die Möglichkeit eröffnet, bei untätigen Kunden doch noch abkassieren zu können.
Ich rate, das Angebot der Postbank (Widerspruch durch Tchibo-Kunden und vergleichbar) anzunehmen. Allerdings halte ich es auch für möglich, dass die "Tchibo-Frage" nach Ablauf der Widerspruchsfrist noch juristisch geklärt wird - etwa auf Betreiben von "Schläfern", die erst wach werden, wenn am Ende des Quartals Gebühren berechnet werden. 