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Original geschrieben von lobo999
>"Kredite" in Anspruch nehmen
Die Bank erhält zu 1% Zins 100€ von der Zentralbank, kann dafür aber wenn sie 10% Mindestreserve halten muss, Kredite vergeben im Umfang von 1000€.
Das kann ich als "Nicht-Ökonom" nicht so recht nachvollziehen ... oder gelten die 100 von der Zentralbank "geliehenen" Euros betreffend die Mindestreserve uneingeschränkt als Eigenkapital?
Wenn letzteres der Fall sein sollte, sähe ich insoweit tatsächlich Handlungbedarf.
Frankie
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Original geschrieben von Applied
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Und eine Lastschrift, die bewusst (!) ohne Ermächtigung des Kunden durchgeführt wird soll "nicht offensichtlich rechtswidrig" sein? Hallo!? :eek:
Die in meinen Augen zu vemutende Einwilligung des Kunden zur Nachbelastung führt gerade nicht zur Rechtswidrigkeit der Handlung.
Aber egal nach welcher Lehre und an welcher Stelle man diese vermutete Einwilligung berücksichtigt ... unterm Strich ist die Nachbelastung meines Erachtens nicht zu beanstanden.
Frankie
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Original geschrieben von nokia*night*
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aber davon waren und sind die ÖR (wie bei den meisten "neumodischen" angelegenheiten) oftmals jahre im rückstand :mad:
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Das sehe ich nun völlig anders ... was soll ich mit "neumodischem" Schrott?
Was die Privaten über den Großteil Ihrer Sendezeit bieten, dient doch nur der "Zeitvernichtung" und verdummt die Bevölkerung.
Ich verlange nun nicht die Abschaltung der Privaten ... aus dem Grund, dass ihr Angebot in vielen Belangen kontraproduktiv ist (was in weiten Teilen aber tatsächlich stimmt) ... überfüssig sind sie in meinen Augen allemal!
Frankie
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Original geschrieben von StebuEx
Bei Keynes V 1.0 war "nur" antizyklische Zinspolitik vorgesehen, keine Geldmengensteuerung wie bei Neoklassik/Monetarismus (und durch EZB u.a kaum beeinflussbare Geldmengenvermehrung durch Derivate).
Und deshalb glaube ich, dass wir mit dem "klassischen" Modell nicht weiterkommen.
Und mehr noch:
Ich befürchte, dass in den Köpfen unserer Investment-Banker schon Anlageformen kursieren, die unsere kühnsten Vorstellungen sprengen. Aus Gründen der "Pietät" (im Verhältnis zu den kürzlich "dahingeschiedenen" Vermögenswerten) werden die sicherlich erst mal "auf Eis" liegen. Wenn allerdings der dumme Pöbel die akuelle Krise vergessen haben sollte und das Dollarzeichen die Pupillen der "Anleger" wieder zum leuchten bringt, werden die ganz sicher aus dem Sack gelassen.
Und hier sollte man meines Erachtens die aktuelle Krise nutzen, um eine (aktive) Genehmigungspflicht für Innovationen am Finanzmarkt einzuführen. Hätte man Hebelzertifikate vor ihrer Einführung aushebeln können, wäre manchem Deppen die aktuelle Ernüchterung erspart geblieben. Denn wenn der Banker mit schnellem Gewinn lockt, setzt bei vielen der Verstand völlig aus ...
Frankie
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Ähh ... ich dachte, wir wollten aufhören zu spekulieren ...
Das einzige, was ich für gesichert halte ist, dass der TE keinen Puff betreibt, weil man dann wohl mit 91,- € nicht hinkäme ... :p
Aber ich glaube, selbst da kann man sich inzwischen nicht mehr sicher sein ... nicht in Berlin ... bei dem inflationären Einsatz von Modellen aus "Nahost" ...
Frankie
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Original geschrieben von clio
... Vielleicht meldet sich ja der "91-Cent-Kunde" auch noch...
Hmm ... ich gehe mal davon aus, dass das Ganze in Berlin passiert ist ... und da hab ich irgendwo gelesen:
"Die Berliner sind unfreundlich und rücksichtslos, ruppig und rechthaberisch ..."
Na ja ... vielleicht war's ja ein Tourist von außerhalb ... 
Frankie
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Original geschrieben von Jimmythebob
Eigentum kann man nur an Sachen haben, nicht an Filmen in einer virtuellen Videothek.
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Ach ... das ist mir neu ... danke für den Hinweis ...
Bisher hatte ich immer folgendes geglaubt:
Eigentumsbegriff i.S. von Art.14 GG = alle dem Einzelnen im Sinne eines Ausschließlichkeitsrechts zugeordneten vermögenswerten Positionen.
Wie etwa:
- Eigentum an beweglichen u. unbeweglichen Sachen,
- dingliche Rechte (Hypotheken, Grundschulden, Pfandrechte),
- Patent-, Urheber- und Warenzeichenrechte,
- Unternehmensanteile,
- Forderungen des privaten Rechts,
- Eigentumsähnlich verfestigte Position wie etwa das Mietrecht an Wohnräumen,
- ... ...
Aber da war ich wohl auf dem Holzweg ... 
Frankie
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Das ist natürlich ein Argument ... die Konditionen der NB kenne ich leider nicht im einzelnen ...
Frankie
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Die Übernahme einer Rufnummer von einer Xtra-Card in einen T-Mobile Vertrag ist aus rechtlicher Sicht keine Portierung. Daher würde eine für den Fall der Portierung vorgegebene Frist insoweit keinerlei Wirkung entfalten.
Und ich kann es mir auch aus logischer Sicht kaum vorstellen, dass man jemandem, der eine Xtra in einen Vetrag mit Mindestlaufzeit umwandeln will sagt, dass er damit noch 6 Monate warten soll ... wo das doch fast der Idealfall aus Sicht eines NB ist. Den Verkäufer, der Dich mit diesem Ansinnen wieder nach Hause schickt, möchte ich mal kennenlernen ...
Frankie
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In der Tat Spekulation ... und zudem eine unnötige. Solange keinerlei Anhaltspunkte darauf hindeuten, sollten wir einfach mal davon ausgehen, dass eine Forderung des TE besteht ... alles andere wäre ein wenig lebensfremd.
Und auch der TE wird sicherlich kein besonderes Interesse an (verwirrenden) juristischen Feinheiten haben. Als Unternehmer wird ihm daran gelegen sein, "an sein Geld zu kommen" ... und das auf einem pragmatischen Weg, der nicht offensichtlich rechtswidrig ist.
Und da gibt's in meinen Augen insbesondere einen: Nachbelasten.
Und falls das dem Käufer aus irgendeinem mir nicht einleuchtenden Grund missfallen sollte, kann er es zurückbuchen lassen ... so einfach ist das.
Wo ist das Problem?
Frankie