ZitatOriginal geschrieben von Linea
Die Arbeitsanweisung lautet ganz klar: Keine Auszahlungen aus CallNows.
"Arbeitsanweisung" ... kann man das essen?
Wenn ich mir jetzt 'ne "Arbeitsanweisung" schreibe ... "Keine Zahlungen mehr an Vodafone!" ... brauch' ich dann meine Telefonrechnungen nicht mehr zu zahlen? ![]()
Für das zwischen NB und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis sind solche Arbeitsanweisungen genau so verbindlich, wie der Rotz im Taschentuch ... mal bildlich ausgedrückt ...
Um eine Auszahlung verweigern zu können, müsste eine diesbezügliche Regelung explizit Bestandteil des Mobilfunkvertrags (oder der diesen betreffenden AGB) sein.
Und was auf dem "Rubbellos" steht, dürfte die Buchstaben nicht wert sein ... das kann der Kunde in der Regel ja erst nach dem Kauf lesen. Und nicht an jeder Trinkhalle hängen die AGB von Vodafone aus ... um solchem Einwand gleich entgegenzutreten.
Also:
Erst mal Vertrag und AGB durchsehen. Geben die nix her, ist das ein Fall für den Anwalt ... alles andere wird wohl die Mühe nicht Wert sein.
Allenfalls könnte man vorher noch 'ne Bestätigung von der Ehefrau oder sonst wem einreichen, dass man die Voucher von ihr/ihm geschenkt bekommen hat. Auch damit ist die Herkunft restlos aufgeklärt. Und dass Dritte irgendwelche Belege an VF schicken müssen ... daran glaubt wohl nicht mal "Fünfuhrteefix" (dem der Laden ja vor einigen Jahren verscherbelt wurde :p ).
Frankie