ZitatOriginal geschrieben von weberflo
Und wer ersetzt ihm den Schaden?
Das kann vom "grünen Tisch" aus niemand beantworten ... das ergibt sich aus dem Kontrakt, den der Händler mit seinem Lieferanten oder ggf. dem Hersteller hat.
Und solche Geschäfte unter Kaufleuten fallen nicht unter die Vorschriften zum Schutz von Endverbrauchern ... Kaufleute sind unter sich sehr viel freier in der Vertragsgestaltung. Bei Kontrakten im "großen" Stil (große Handelsketten mit eigenem Service) ist ein Ausgleich eines solchen "Schadens" meist nicht vorgesehen. Da wird derartiges bei der Preisgestaltung im Rahmen des Einkaufs einer Charge in aller Regel pauschal einkalkuliert.
Aber wie gesagt ... "wissen" können das nur die an diesem Geschäft beteiligten.
Frankie