Beiträge von frank_aus_wedau

    Zitat

    Original geschrieben von fruli
    ...
    Es gibt leider keine Vorgabe, die Festnetz-Bepreisung für 032 vorsieht.
    ...


    Genau so wenig (oder soviel), wie für die 030...


    Allen bisherigen Fundstellen zufolge hat die BNetzA die 032 ausdrücklich als zusätzliche überregionale Ortskennzahl eingeführt.


    Die Einordnung einer einzigen von etwa 5000 Ortsnetzkennzahlen als "Sonderrufnummer" ohne auch nur einen einzigen sachlichen Grund halte ich für VÖLLIG ABSURD ...


    Der einzige Grund für dieses Vorgehen scheint mir das Ansinnen einiger TK-Anbieter zu sein, den "doofen" (oder bequemen) Teil ihrer Kundschaft mal wieder abzuziehen, solange es eben gutgeht und nicht dagegen eingeschritten wird ... also nichts wirklich neues ... :mad:


    Sollte ein TK-Anbieter trotz Hinweises auf diese in meinen Augen eindeutige Rechtslage bei seiner Forderung verbleiben, sähe ich persönlich hierin schon den Versuch einer strafbaren Handlung, auf den ich als Betroffener entsprechend reagieren würde. Diese persönliche Einschätzung mag ich hier nicht diskutieren ... das muss jeder Betroffene mit sich selbst ausmachen.


    Gruß aus Wedau


    Frankie



    EDIT zum letzten Beitrag von fruli:


    1. 0180 und 0700 sind wie Mobilfunkpräfixe keine Ortskennzahlen und daher vom Sachverhalt her nicht vergleichbar.


    2. Ich sehe keine Regelungslücke ... ausnahmsweise mal nicht ... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    ...
    Oder warum meinst du, daß die 032 nicht im Ortsvorwahlverzeichnis der BNetzA ist, sondern geSONDERt aufgeführt ist.


    Tja ... inzwischen bin ich mir da nicht mehr so sicher ...


    Zum Nummerierungskonzept 2009 führt die BNetzA u.a. aus:


    "In der aktuellen Veröffentlichung des Vorwahlverzeichnisses sind die Bereiche Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR) der Ortnetzkennzahl 032 zusätzlich enthalten."


    Die BNetzA spricht bei den NTR also selbst von der "Ortsnetzkennzahl 032" ... wobei als Ort wohl das Bundesgebiet anzusehen ist (an im Ausland ansässige Personen ist eine Zuteilung dieser Vorwahl nach den Bestimmungen jedenfalls ausgeschlossen).


    Damit dürfte die Einstufung als Sonderrufnummer meines Erachtens eindeutig rechtswidrig sein ... was natürlich in der Praxis nichts bedeuten muss ... schon gar nicht bei o2 ... :rolleyes:


    Frankie



    EDIT:


    Und noch'n Gedicht ... (der BNetzA):


    "- Es handelt sich nicht um einen Premium Rate Dienst. Die Anwahl der Rufnummer beinhaltet keinen Vertragsschluss über zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistungen. Auszahlungen oder sonstige Gutschriften für eingehende Anrufe an den Teilnehmer sind unzulässig.


    - Der Portierungsdatenaustausch erfolgt im Rahmen des Portierungsdatenaustauschverfahrens für Ortsnetzrufnummern."


    Wer Interesse hat, kann auf der Seite der BNetzA ja mal selbst stöbern (wenngleich es auch nicht viel neues gibt).

    Zitat

    Original geschrieben von blackspion
    Wie soll das ganze also den ganzen Altvertraegen berechnet
    werden die sich nicht ueber eine Tarifaenderung neue AGB und neue
    Tariflisten eingefangen haben?


    So was gibt's bei o2 nicht ... da fangen alle mit ... ob sie wollen oder nicht ... :p


    "Sondernummern" sind bei o2 schließlich sog. "Nebenleistungen" ... und da ist der "Gutsherr" frei im Benehmen ...


    Frankie

    Zitat

    Original geschrieben von JHV
    Ja geht!


    1) In "RückRuf (Callback) konfigurieren" (http://www.sparruf.de/callback.html) unter "Nummer hinzufügen" die eigene Sparrufnummer eintragen.
    2) Unter http://www.sparruf.de/callerid.html diese Nummer auswählen.


    Absolut SUPI ... klappt's doch so.


    Eine inzwischen vom Sparruf-Support erhaltene Mail war zu nix zu gebrauchen!


    Zitat:
    "... bla bla bla ... Wir empfehlen dann eine individuelle Ortsnetznummer." (gegen Berechnung selbstverständlich)


    Herzlichen Glückwunsch!


    Viele Grüße und einen herzlichen Dank an den "TT-Support" :p


    Frankie

    Zitat

    Original geschrieben von Maarthok
    Hier bitteschön:


    Der Endkundenpreis für eine Verbindung zu einem Teilnehmer mit einer NTR [=032] wird durch den Anbieter des Anrufers bzw. den gemäß § 40 TKG ausgewählten Betreiber festgelegt.


    zu finden bei der BNetzAg.


    Ähh ... gilt das nicht für ALLE Rufnummern ... ob Sondernummer oder nicht? :p


    Wer sonst, als der TK-Anbieter des Anrufers, legt denn den Preis für die Verbindung zu ortsnetzgebundenen Rufnummern fest?


    Nach Deiner Argumentation sind alle Ortsvorwahlen Sondernummern ... also auch die 030... :D


    Frankie