Für Katholiken würde ich das Datum der kirchlichen Trauung noch gelten lassen.
Da stellt sich die Frage des "Herausschleifens" dann auch allenfalls für die Erben ... :p
Für die katholische Kirche ist die Ehe als Sakrament nämlich nicht durch Scheidung oder vergleichbares Instrumentarium aus der Welt zu schaffen ... da gilt in der Tat noch "bis das der Tod uns scheidet".
In allen anderen Fällen würde ich das Datum der standesamtlichen Trauung bevorzugen ... denn wenn später mal irgendwer (Behörden etc.) nach dem Datum der Eheschließung fragt, ist immer dieses Datum einschlägig!
Und noch etwas:
Ihr solltet Euch in diesem Zusammenhang gleich überlegen, was dann später familienintern als "Hochzeitstag" gilt und niemals vergessen werden darf ... :p
Viel Erfolg !!!
Frankie