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Up ...
Gibt es unter den Nokia-Fachleuten hier wirklich niemanden, der sich mit der Nokia-SW-Plattform ein wenig auskennt?
Da die Homezone-Anzeige bei manchen Geräten funktioniert, müsste es doch eine Kleinigkeit sein, das bei den anderen auch zu realisieren. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass es unter den Nokia-Usern niemanden gibt, der sich mal mit solchen Grundlagen beschäftigt hätte ...
Vielleicht sind einige derjenigen ja jetzt aus dem Urlaub zurück.
Oder machen die "Kundigen" insgesamt einen großen Bogen um diese Marke, weil bei der Nokia-Plattform ohnehin nichts zu retten ist? Das würde dann natürlich erklären, warum hier nix kommen kann ...
Gruß aus Wedau
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Diese von der BNetzA benannte Beschränkung kann ich nicht nachvollziehen:
Defininionen im TKG:
§3 Nr. 13 lit. c TKG:
"Nummernraum" die Gesamtheit aller Nummern, die für eine bestimmte Art der Adressierung verwendet werden;
§3 Nr. 13 lit. b TKG:
"Nummernbereich" eine für eine Nummernart bereitgestellte Teilmenge des Nummernraums;
Die von der BNetzA benannte Variante "+3883-XYZ" ist in meinen Augen also kein Nummernraum, sondern ein Nummernbereich.
Oder sehe ich da schon wieder etwas falsch?
Ich persönlich halte den Gesetzeswortlaut für unzweideutig. Für Interpretationen, dass der Gesetzgeber wieder mal was ganz anderes wollte, als er wörtlich geschrieben hat, sehe ich keinen Raum. Es kann doch nicht jeder den Gesetzestext so ergänzen, wie es ihm gerade passt ... obwohl das sehr in Mode ist ...
Gruß aus Wedau
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Gibt es eine konkrete Quelle zur "Vorwahlen"-Theorie?
Ich befürchte fast, dass jemand einfach nur die in der BTDRs enthaltene Gesetzesbegründung nicht richtig verstanden hat ...
Oder bin ich da auf dem Holzweg?
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Zitat
Original geschrieben von soeren_lawfucker
§ 46 Abs. 4 TKG bezieht sich nur auf den europäischen Rufnummernraum. Das aber ist nur der Vorwahlbereich +388 mit einer nachfolgenden 3.
___________________ :confused: :confused: :confused: _____________________
Edit:
Die Bundestags-Drucksache 15/2361 führt zu Abs. 4 aus:
"Die in Absatz 4 enthaltene Regelung findet sich nahezu wortgleich in Artikel 27 Abs. 2 URL. Allerdings ist letztere sehr unbestimmt, da noch nicht festgelegt ist, welche Dienste und Dienstmerkmale den Europäischen Telefonnummernraum, der bereits in internationalen Plänen mit der Nummer 3883 beschrieben ist, ausfüllen. Dennoch erscheint ..."
Da ist mit 3883 also nicht ein Vorwahlbereich sondern ein Schriftstück gemeint ...
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Zitat
Original geschrieben von s.ude
Würde ich sagen kommt auf die Höhe der Grundgebühr an, ob man die paar Tage verschmerzen will ;).
Das sehe ich anders. Zwei Jahre sind nun einmal zwei Jahre und nicht zwei Jahre und XY Tage. Diese Seuche gehört prinzipiell moniert ...
Gruß aus Wedau
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Möglicherweise verlangt das System ja das Format "0044-..." statt "+44-..."
Entsprechendes war mir mal passiert. Mit "00..." hatte es dann geklappt.
Gruß aus Wedau
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Zitat
Original geschrieben von squeenix
Trotzdem hoffe ich, dass o2 das bald in den Griff bekommt um nicht noch mehr wenige Prozent zu verärgern. 
Schon mal bedacht, dass es in D eine nicht unerhebliche Zahl von Masos gibt, die für solche "Spezialbehandlung" gutes Geld zu teuren Dominas bringen???
o2 wird diese Klientel sicher auch in Zukunft nicht enttäuschen wollen ... :p
Das sind die treuesten Kunden ... belastbar und überaus solvent ...
Gruß aus Wedau
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Ähh ... ein versehentliches Doppelposting ... da hab auch ich wohl mal die falsche Taste gedrückt .. :p .
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Wenn man bei Samsung zur "falschen" Zeit die i-Taste (Mitte des Navi-Keys) nur kurz berührt, wird automatisch der WAP-Browser gestartet.
Das betrachtet man bei Samsung als "Feature" ... und zwar für ein so gutes, dass man die Tastenbelegung im Normalfall nicht ändern kann.
Für mich einer der wesentlichen Gründe, die koreanischen Trümmer künftig im Ladenregal zu belassen.
Gruß aus Wedau
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Ich habe bereits einige Berichte über solche Erfolge gelesen, die mir teils wirklich glaubhaft erscheinen.
Aber wie bereits geschrieben:
Es wurde offensichtlich verschiedene Hardware verbaut. Was bei dem einen funkt, klappt beim anderen lange noch nicht. Das Restore eines FuBus setzt natürlich exakt die gleiche Hardware voraus ...