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@ horizen17:
Keine schlechte Alternative ... zumal der Gesetzgeber ja derzeit "friemelt", was das Zeug hält. Das Ergbnis könnte man wirklich abwarten, um dann entscheiden zu können, was wirklich regelungsbedürftig ist.
Es ist nämlich so:
Die Notargebühren richten sich keineswegs pauschal nach dem Vermögen der Eheleute, sondern nach dem Inhalt der Vereinbarungen. Bleiben die Grundstücke im Vertrag "außen vor", weil die gesetzliche Regelung ohnehin dem eigenen Wunsch entspricht, reduzieren sich die Gebühren entsprechend.
Regelt man z.B. nur den Versorgungsausgleich, richten sich die Gebühen nur nach dem (geringen) Wert dieser Vereinbarung.
Zudem können bei Immobilien im späteren Verlauf der Ehe noch weitere Probleme auftreten, die (auch mancher Notar) bei Vertragsabschluss nicht bedenkt:
Was passiert, wenn das im Ehevertrag geregelte Grundstück wider Erwarten verkauft und an dessen Stelle ein anderes beschafft wird? Enthält der Ehevertrag hierzu keine Regelung, ist man den "Gutsherren" in ihren schwarzen Roben hilflos ausgeliefert. Da wäre mancher mit den gesetzlichen Regelungen (die meist Surrogate einschließen) ohne Vertrag besser dran als mit ...
Und bevor schlaue Tipps kommen:
Auch über eine mögliche Amtspflichtsverletzung des Notars entscheiden die Herrschaften im schwarzen Kittel nach gewohnter Manier ... 
Gruß aus Wedau
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1. Zum Scyon:
Wenn ich das richtig verstanden haben, ist es im Ergebnis so, als hättest du bei einem Dual-SIM-Gerät mit zwei Empfangsteilen im zweiten Kartenslot einen digit. Dual-SIM-Adapter.
Sehe ich das richtig?
2. Zum menügesteuerten Dual-SIM-Adapter:
Ist es auch bei den neuesten Modellen noch so, dass sie den Akku regelrecht leersaugen?
Gruß F.
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Ich denke mal dasselbe.
Wenn keine Anrechnung auf den MU erfolgt, heißt das ja nur, dass du die 15,- € anderweitig "verbrauchen" musst. Falls ausschließlich Rufumleitungen im Abrechnungsmonat anfallen, würden die 15,- € MU eben "obendrauf" kommen - also ohne Gegenleistung seitens Eplus.
So habe ich das mit der Verrechnung des MU bisher immer verstanden.
Gruß aus Wedau
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War es nicht so, dass eine Homezone ohnehin nicht im D1-Netz eingerichtet werden konnte? Zumindest am Anfang gab es etliche Probs aus diesem Grund.
Dann müsste eigentlich noch alles so sein wie vor dem Wechsel zu Simyo.
Gruß aus Wedau
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Dann scheint Solomo wohl das Richtige für mich zu sein ... bei nächster Gelegenheit werde ich mich dann mal mit dem Thema Rufnummernportierung beschäftigen. Bisher hatte ich das noch nie gemacht. Berichte etlicher TT'ler über reibungslose Abwicklungen lassen mich jetzt umdenken. In der Vergangenheit hatte ich die Befürchtung, dass ich dabei irgendwo "zwischen den Stühlen" landen könnte ... wie das bei Festnetzanschlüssen wohl manchmal noch der Fall ist.
Thx. an alle Ratgeber.
Gruß aus Wedau
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Zitat
Original geschrieben von CLK
Wobei man aber gerechterweise auch sagen muss dass die Fälle, in denen sich die Judikative in die Eheverträge eingemischt haben, schon von vornherein zum scheitern verurteilt waren ...
Und dennoch ist es nicht die Aufgabe der Judikative, hier die Gewaltenteilung auf den Kopf zu stellen. Wenn die Gesellschaft/das Volk und mithin der Gesetzgeber die Vertragsfreiheit einschränken möchte, mag er das ja tun. Mit guten Gründen wird die Vertragsfreiheit - etwa bei Verbraucherverträgen - per Gesetz eingeschränkt. Dem Gesetzgeber bleibt es unbenommen, auch Regelungen für Eheverträge zu schaffen.
Mich k...... es nur an, wenn die Judikative (oft genug) in gerichtlichen Entscheidungen feststellt, das der Gesetzgeber das, was wörtlich im Gesetz steht, eigentlich so gar nicht gemeint hat - worauf der Gesetzgeber dann wieder ein Gesetz einbringen muss, dass es eben doch genau so gemeint war (zur Klarstellung eben). Manchmal habe ich das Gefühl, dass mancher Richter die geltende Rechtslage nur als "unverbindlichen Vorschlag" ansieht ...
Ich bleibe also dabei:
Es ist nicht Aufgabe der Justiz, Dinge zu regeln, die dem Gestzgeber obliegen ... der Bürger muss sich auf das verlassen dürfen, was im Gesetz steht - leider ist er oft genug darauf angewiesen, was der Richter aus dem Gesetz mal so "bastelt" .... :p
Gruß aus Wedau
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Zitat
Original geschrieben von korbinian
simyo Rechnungen sind einwandfrei, da hat er schon Recht, aber du musst doch zusätzlich 10 Jahre die PDF Datei sichern (und da habe ich lieber nur ein "Papier", als Papier+CD ;))
Also, die PDFs schwirren bei mir auf der HD rum, als Unterordner im Steuerkram. Und die Daten der ND werden ohnehin durch regelmäßige Backups gesichert. Für mich also keinerlei Mehraufwand.
Und soviel an Datenmenge ist das nun auch nicht (im Zeitalter der Terrabyte-Platten) ... 
Was mich jetzt aber wirklich interessieren würde, wären praktische Erfahrungen betreffend die oben im Fred angesprochenen Prüfprotokolle betreffend Rechnungen von Rechnungsausstellern, die dem FA ohnehin schon bekannt sind!
Gruß aus Wedau
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Also, die prozentuale Erstattung von 30% - 40% über den Steuersatz, die hier teilweise kursiert, erhält man meines Wissens nur dann, wenn der Steuerpflichtige (oder ggf. ein Haushaltsmitglied) pflegebedürftig ist oder eine Schwerbehinderung von min. 50% festgestellt ist.
Ansonsten verbleibt es bei den 10% (festangestellt) bzw. 20% (selbst. Dienstleister).
Berichtigt mich bitte, wenn ich falsch liege. Was gestern im Gesetz stand, kann heute längst "Schnee von vorgestern" sein.
Gruß aus Wedau
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Zitat
Original geschrieben von hrgajek
Das Risiko für den Endkunden besteht maximal darin, dass der gewählte Tarif irgend eingestellt wird, wenn ein Anbieter "nicht mehr will"
Nein, das ist es nicht ... wie mannesmann bereits erkannt hat:
Zitat
Original geschrieben von mannesmann
Quam (Telefonica) hat die Nummern damals nicht herausgerückt. :flop:
Genau das trifft meine Sorge auf den Kopf ... 
Und daher hätte ich keine Sorge, wenn Solomo aufgibt ... wenn Vistream (de facto der NB) den Geschäftsbetrieb einstellt, könnte das schon anders aussehen.
Gruß aus Wedau
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Zitat
Original geschrieben von korbinian
... hauptsächlich geht es auch eher um nachträgliche Prüfungen und nicht um den monatlichen Vorsteuerabzug, denn da wird fast alles "akzeptiert"
Nun ... in der Regel weist uns unser Steuerberater schon darauf hin, wenn irgend etwas nicht in Ordnung ist. Meist ist er sogar "pingeliger" als der Sachbearbeiter beim FA. Ich hatte sogar schon Erfolg mit Einsprüchen, von deren Einlegung mir der StB mangels ausreichender Erfolgsaussicht eher abgeraten hatte ...
Und dieser "Erbsenzähler" ist der Auffassung, dass die Simyo-Rechnungen nicht zu beanstanden sind. Das einzige Übermittlungsmedium, von dem er vehement abrät, ist das Fax - und das aus gutem Grund. Bei einer Steuerprüfung dürfte man wohl mit jeder Fax-Rechnung, die ich bisher gesehen habe, "hintenrüber kippen".
Hat hier schon jemand konkrete Erfahrungen in Sachen Email-Rechnungen bei Steuerprüfungen? Insbesondere, ob bei Großunternehmen, die einen wesentlichen Teil ihrer Rechnungen per Email abwickeln und bei den Finanzbehörden schon allgemein bekannt sind, auf ein Prüfprotokoll beatanden wird. Das hielte ich für lebensfremd ...
Eine solche praktische Erfahrung dürfte uns hier sicher weiterbringen.
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