-
Es geht ... aber nur bei Anrufen über das Internet. Da konnte man - jedenfalls bis vor kurzem - eine x-beliebige Rufnummer mitschicken.
Es gab/gibt aber Bestrebungen, das zu unterbinden. Wie weit diese gediehen sind, kann ich aber nicht sagen ...
Gruß aus Wedau
-
Mir geht es ganz genau so!!!
Bis auf einen Unterschied:
Mein Samsung DVD-Recorder läuft nicht ... 
Den habe ich am 11.04.2008 gekauft (Sonderangebot - letztes Gerät). Es fehlte leider die FB. Nach Rücksprache mit dem Samsung-Kundenservice sollte die mir umgehend zugeschickt werden. Nach nunmehr 2 Monaten und min. 10 Telefonaten hat das dieser Trümmerhaufen mit dem Namen Kundenservice immer noch nicht geschafft.
Dementsprechend ist der Kundenservice von Samsumg im aktuellen Test-Heft in Sachen Qualität nur um Haaresbreite einem Mangelhaft entgangen. Zitat: "Geringes Hintergrundwissen und geringe analytische Fähigkeiten der Mitarbeiter ..." Der aktuelle Test betraf zwar den Notebooksektor, in Sachen Mobiltelefon habe ich aber exakt dieselbe Erfahrung gemacht.
So gern ich ein Fon für zwei SIMs hätte ... dem D880 stehe ich mit allergrößter Skepsis gegenüber. Nur: Mangels vernünftiger Alternative habe ich das Gerät immer noch nicht ganz abgehakt.
Wenn in diesem Fred mal die Beseitigung der gröbsten Softwarefehler berichtet würde, müsste ich nochmal in mich gehen. Viel Hoffung habe ich aber nicht mehr.
Liebe Koeaner: Was ist daran so schwer??? :p
Gruß aus Wedau
-
Du solltest überlegen, ob du gleichzeitig einen neuen Schraubendreher kaufst ... Ware aus dem Baumarkt ist meist nicht das Gelbe vom Ei ...
Gruß aus Wedau
-
Zitat
Original geschrieben von hjrauscher
... tut mir zwar leid für die Jungs + Mädls vom CallCenter (müssen ja ihren Unterhalt auch verdienen) ...
Ähh ... verstehe ich das richtig:
Mitleid mit Gaunern, weil diese "armen" Menschen die Beute aus ihren Streifzügen doch für ihren Lebensunterhalt benötigen?
Nun ja ... andere werten eine gewerbliche Begehungsweise eher als Malus.
Aber gut ... jedem das Seine ... :p
-
Zitat
Original geschrieben von Danielbaerchen
Frage ist ebend wie hoch man einen "Schadensersatz" oder ähnliches gegen T-Com geltend machen kann.
Ich schätze mal, dass etwa 0.000.000,00 € drin sind ... 
Es nützt nichts, sich Notizen zu machen, wenn derartige Anrufe zwar verboten, ein Verstoß gegen das Verbot aber nicht mit Sanktionen belegt ist.
Das einzelne "Opfer" eines solchen Telefonanrufs hat meines Wissens kein eigenes Recht auf Sanktionierung im konkreten Einzelfall. Lediglich andere (Verbraucherzentralen etc.) können abstrakt gegen die Urheber vorgehen.
Es ist ein beliebtes politisches Mittel, Dinge qua Gesetz zwar zu verbieten, in dem Gesetz aber keine Strafe für einen Verstoß im Einzelfall vorzusehen. Dann kann man immer behaupten, man habe etwas für den Bürger getan - und zwar ohne die betroffenen Wirtschaftunternehmen um ihren Umsatz zu bringen.
So müssten dann doch eigentlich alle Seiten zufrieden sein ... :p
Gruß aus Wedau
-
@ beeker:
Das meine ich ... 
Die Steuerfahndung ist derzeit durch die Herren Zumwinkel, Pooth undwiesiealleheißenmögen mehr als ausgelastet.
Und gegen "missgünstige Menschen" kann man sich ohnehin nicht absichern ... die können "jederzeit und überall" den eigenen Weg kreuzen - nicht nur bei Ebay. Und selbst, wenn man sich nicht einmal das geringste vorzuwerfen hat, droht dann massiver Ärger ... für jeden.
"Allgemeines Lebensrisiko" nennt man das - und das ist weder ab- noch versicherbar! :cool:
Gruß aus Wedau
-
-
So ganz blicke ich nicht durch ...
Ich vermute mal, dass der TE den Handyvertrag für ein (Klein-)Gewerbe abgeschlossen hat, um diese Rufnr. geschäftlich zu nutzen.
In diesem Falle würde sich die Frage stellen, ob das Mobiltelefon zum Betriebsvermögen gehört. Ein Verkauf von Betriebsvermögen wäre in die Einnahme-/Überschussrechnung selbstverständlich als Aktivposten aufzunehmen.
Um "private" Veräußerungsgeschäfte handelt es sich in solchen Fällen ja gerade nicht. Allerdings gibt es bei solchen Vorgängen einen ganz legal auszuübenden "Gestaltungsspielraum" ... 
-
Die Frage, ob etwas verboten ist, hat immer zwei Facetten:
Zunächst tatsächlich der Punkt, dass das Handeln solches nicht erlaubt ist. Die viel entscheidendere Frage ist aber, ob unerlaubtes Handeln in der Folge überhaupt sanktioniert werden kann ...
Gleiches gilt für das sog. "Cold Calling", also unerlaubte Werbeanrufe. Die sind prinzipiell zwar verboten ... es existiert für den Betroffenen jedoch keine Möglichkeit, Sanktionen zu beantragen. Lediglich Verbraucherzentralen und einige andere Einrichtungen haben die Möglichkeit, gegen derartiges vorzugehen.
In meinen Augen nützt es nichts, wenn der Gesetzgeber etwas verbietet, für den Fall eines Verstoßes aber keine Sanktion vorsieht ...
Solange werden uns auf jeden Fall Spam, Werbeanrufe & Co. erhalten bleiben ...
-
Naja ... auch sowas kann man bestellen ... :p