Beiträge von frank_aus_wedau

    Hmm ... der Trend geht ja zur Zweitkarte ...


    Da könnte es doch vllt. möglich sein, die OpenEnd-Mailbox kostenfrei mit 'ner Compact abzufragen.


    Bei E-Plus konnte man (als ich dort noch Kunde war) mit den entsprechenden Tarifen jede Mailbox - und nicht nur die eigene - gebührenfei erreichen.


    Hat das mal jemand für Vodafone geprüft?

    Hmm ... wie sieht es denn bei den anderen TT-Mitgliedern aus?


    Werden von Zone 1 -> Area 2 (oder auch in anderen Fällen) die neuen oder die alten Minutenpreise berechnet?


    Und hängt das wirklich von der Rufnummer ab?


    Gruß aus Wedau

    Zitat

    Original geschrieben von Meilow


    Ich wollte meinen Gutschein gestern benutzen und da hieß es der Gutschein würde mit meinem PayPal Account nicht funktionieren. Danke eBay! :flop:


    Dasselbe hatte ich mal, als die Abwicklung über Afterbuy lief.


    In anderen Fällen, die hier berichtet wurden, hats dagegen trotz Afterbuy gefunzt. Ich möchte mal wissen, welche Kriterien in Sachen Afterbuy zugrunde liegen. Bis dahin meide ich in Sachen Gutschein eine Abwicklung über Afterbuy (soweit dies aus der Auktion erkennbar ist).


    Die Frage ist nur, wie bei einer unangekündigten Afterbuy-Abwicklung standardmäßig verfahren werden kann, wenn die Einlösung eben nicht funzt. Ich habe keine Lust mich jedesmal mit dem VK wegen der Nichtzahlung aufgrund Widerrufs auseinanderzustzen. Das nervt gewaltig ...


    Eine Anfrage/Beschwerde an Paypal blieb ohne jegliche Reaktion.


    Gruß aus Wedau

    Ich hab vor einigen Jahren eine ETW zur Eigennutzung gekauft. Ein Kauf aus (früherem) Bundeseigentum, den man getrost als "Schnäppchen" bezeichnen darf.


    Eine neue ETW - wie in diesem Fred - wird niemals ein Schäppchen sein. Das sollte man wirklich besser lassen und lieber mal beim örtlichen Amtsgericht vorbeischauen. Da hat man zur Zeit eine reelle Chance, Wohneigentum günstig zu ersteigern.


    Und nur eine günstig gekaufte Eigentumswohnung kann ein Vorteil gegenüber einer Mietwohnung sein.


    Und wer sich in Bausachen nicht auskennt, sollte sich dringend betraten lassen. Beim Autokauf schaut auch jeder genau hin und nimmt nötigenfalls jemanden mit, der Sachkenntnis hat.


    Nichts anderes gilt beim Kauf einer Immobilie!


    Gruß

    Zwei Feststellungen aus meiner Sicht:


    1. Da bei Ebay nur gegen Vorkasse geleistet wird, sind Bewertungen für Käufer überflüssig wie ein Kropf.


    2. Ich habe gegen jeden Verkäufer, der mich im Wege einer "Rachebeurteilung" negativ bewertet hat, Strafanzeige erstattet und fristgemäß Strafantrag gestellt. Rechtlich ist die Sache eindeutig. Genauso eindeutig ist aber, dass alle Verfahren "mangels öffentlichen Interesses" früher oder später eingestellt wurden (und nicht etwa mangels Tatverdachts). Im Hinblick auf die ganz allgemeine und systematische Verwendung von Rachebeurteilungen wäre ich im nächsten Fall gegen diese Einstellung vorgegangen.


    Es darf doch nicht sein, dass mancher Verkäufer hauptsächlich deshalb mit einer "weißen Weste" glänzt, weil seine Kundschaft Angst vor Rachebeurteilungen hat. Und diese Angst existiert(e) tatsächlich.


    Ich begrüße daher die Entscheidung von Ebay - und die beruht sicher auch darauf, dass Ebay eine Plattform für dieses kriminelle Treiben in Sachen Rachebeurteilungen unterhalten hat.


    Meine letzten Strafanträge richteten sich ausdrücklich auch gegen die Verantwortlichen von Ebay. Wer die Rechtsprechung in Sachen Internet-Foren kennt weiß, das Ebay hier früher oder später zur Verantwortung gezogen worden wäre. Und dem ist man nun zuvorgekommen und verkauft das dann noch als Innovation!


    Mir solls recht sein.


    Gruß aus Wedau

    Zitat

    Original geschrieben von scharl
    Mit der Zuteilung der E-GSM-Frequenzen an E-Plus und o2 wurde auch das Ende der GSM-Lizenzen für alle vier Netze auf 31.12.2016 vereinheitlicht: BNetzA


    Genau so eine Antwort hatte ich mir vorgestellt! Klasse!!!


    Manchmal sagen Zahlen eben mehr als Worte (oder so ähnlich) ... :p


    Gruß

    Zitat

    Original geschrieben von Plentman


    Naja ich werde mal ne Brief mit der CD wo das gespräch druff ist mal nach mobilcom schicken, mal schauen wie sie sich dazu äußern, da man ja keine Daten und erst recht nicht das Kennwort weitergeben darf.


    Gruß Plenti


    Das würd ich eher lassen. Die Aufzeichnung des nichtöffentlich gesprochenen Worts ohne Zustimmung des Gesprächspartners ist in Deutschland nur in absoluten Ausnahmefällen geduldet. Und ein solcher Fall ist hier mit Sicherheit nicht gegeben ...


    Aber wirklich: Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen!!!


    An dieser Selle endet mein Verständnis für den TE.


    Gruß



    Edit:
    Ich denke mal, dass die Aufzeichnung das Gespräch zwischen den beiden "Freundinnen" betrifft.

    Zitat

    Original geschrieben von dixijo
    Anleitungen wie man sich aus einem Vertrag raustrickst sind bei TT nicht erwünscht.


    Das ist prinzipiell richtig ... aber der hier vorgetragene Fall ist ein anderer. Hier wurde m.E. in schwerwiegender Weise gegen datenschutzrechtliche Belange verstoßen. Da ist die Frage nach einem Sonderkündigungsrecht mehr als berechtigt.


    Leider muss ich aber dixijo und knut Recht geben. Reine Verstöße gegen Grundsätze des Datenschutzes gelten in Deutschland eher als "Kavaliersdelikt". Selbst Polizei und Justiz, die eigentlich über die Einhaltung zu wachen hätten, sehen den Datenschutz oft genug als kontraproduktiv und eher hinderlich für ihre Arbeit. Hier würde ich kaum auf Hilfe hoffen.


    Etwas anderes würde möglicherweise dann gelten, wenn für den Betroffenen durch diese Pflichtverletzung ein konkreter (materieller) Schaden entstanden ist. Je nach Ausmaß eines solchen Schadens bestünde unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht ... aber insoweit hat der TE nichts vorgetragen.


    Gruß aus Wedau

    Nun gut ... wollen wir das Beste hoffen.


    Das GSM-Netz war und ist nämlich sehr verlässlich. Und von funktionierenden Systemen trenne ich mich nur seeehr ungern und zwar lediglich dann, wenn es zwingend notwendig ist.


    Für mich gilt inzwischen: "Never change a winning team!". Da mag das Neue noch so verlockend sein ...


    Viele Grüße und a guts Nächtle