Beiträge von frank_aus_wedau

    Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom
    ...
    Ich hab mal einen Speedtest bei meinem NUC gemacht, als SSD ist darin eine Samsung EVO M2. mit 250 GB und die kommt auf Datendurchsätze von 425 MB/s im Peak.
    ...


    Wozu benötigt man solche Werte?


    Durch mein verschlüsseltes System liege ich zweistelligen Bereich (wo genau hängt vom jeweiligen Speichermedium ab) und vermisse rein gar nichts. Laden und Speichern von Programmen/Daten laufen in einem Tempo, welches mein eigenes Arbeitstempo weit übersteigt ... und ganz so dösig bin ich nun auch wieder nicht. :)


    Wahrscheinlich würde ich im täglichen Gebrauch nicht einmal einen Unterschied zu einem Datendurchsatz von über 400 MB/s bemerken. Oder hätten solche Geschwindigkeiten auch bei Office-Anwendungen einen Vorteil und ich weiß nur nicht, was mir entgeht?



    Edit:
    Auf meinen Produktivsystemen läuft bis auf weiteres Windows 7 (32 Bit), weil mich das auf meinem Spielzeug installierte Win 10 noch nicht wirklich überzeugen konnte.

    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    ...
    Inwieweit das jetzt ein generelles Windows10-Feature ist hab ich noch nicht herausgefunden, aber es hat Charme, dass beim Start der Bildschirmtastatur mit dem Finger diese öffnet und wenn man das Gleiche mit dem Stift macht, direkt die Stifteingabe geöffnet wird. ...


    Das ist ein Feature des induktiven Digitizers. Sobald man sich mit der Stiftspitze dem Digitizer nähert, wird die Fingerbedienung abgeschaltet, um Fehleingaben per Handberührung zu unterdrücken.

    Es dauert halt seine Zeit, bis New und Old Economy zusammenwachsen.


    Letztlich wird es der wirtschaftliche Druck sein, dem alte Zöpfe nach und nach zum Opfer fallen werden. Noch hat der Firmenstempel im Geschäftsverkehr eine Funktion, die dem Dienststempel im Schriftverkehr unter Behörden zumindest nahe kommt.


    Seit das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift bei elektronisch gefertigten Schriftstücken gefallen ist, hat sich in der Praxis schon einiges getan. Solange Emails dem Schriftformerfordernis noch nicht genügen, werden wir wohl weiterhin in "zwei Welten" leben müssen.

    Herzlichen Dank für diese tolle Review!!!



    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Es gibt für mich 2 echte Knüller, allerdings beides nur im Zubehörprogramm zu finden:
    Der neue Stylus benutzt jetzt Wacom-Technik ...


    Der Stift hat durch die Wacom-Technik an Präzision zugelegt, ..


    :top: :top: :top:


    Für die altbewährte Wacom-Technik ist aber auch ein besonderes Display mit induktivem Digitizer erforderlich. Kann ich also davon ausgehen, dass Dell nun auf diesen Standard setzt?


    Nicht, dass zur alten Dell Technik nur ein neuer Stift von Wacom entwickelt wurde. Wenn kein echter Digitizer verbaut würde, wäre der neue Stift nur eine rein kosmetische Korrektur.



    Edit:
    Aus deinem Zitat "Die zugrundeliegende Technik hat sich mir nicht ganz erschlossen. Der Stift wird irgendwie im Schacht geladen, vermutlich induktiv da keine Kontakte erkennbar sind. Lt. Doku reichen 4s Ladezeit um damit 40min zu arbeiten" lässt darauf schließen, dass eben nicht die bewährte Wacom Technik mit Digitizer zum Einsatz kommt. Hier benötigt der Stift wegen des aktiven Digitizers nämlich keine eigene Stromversorgung.


    Alten (Dell-)Wein nur in neuen Schläuchen will ich nicht. Hast Du schon getestet, ob das Display auf die bewährten Wacom-Stifte reagiert?


    Meine alten Stifte (die noch auf jedem Wacom-Digitizer funzten) würde ich natürlich weiternutzen wollen. Slim-Stifte liegen mir nicht wirklich gut in der Hand.

    Zumindest für NRW existiert ein Erlass des Innenministers, dass kirchliche Beglaubigungen nicht als amtliche anerkannt werden dürfen (öffentliche sind sie ohnehin nicht).


    Rechtsgrundlage für diesen Erlass sind §33 Abs. 1 VwVfg (Bund) und § 31 Abs. 1 VwVfg NRW. Danach dürfen beglaubigen:


    1. Behörden "Abschriften von Urkunden, die sie selbst ausgestellt hat" und ansonsten
    2. Behörden, die durch Rechtsverordnung besonders dazu ermächtigt wurden (wozu die Kirchen nicht zählen).


    Dieser Auffassung des Innenministers hat sich die katholische Kirche angeschlossen (u.a. im Amtsblatt des Erzbistum Köln).


    Zitat daraus:
    "Daraus folgt aber gleichzeitig, dass die von den
    Kirchen vorgenommenen Beglaubigungen nicht als
    amtliche Beglaubigung im Sinne der §§ 33 und 34
    VwVfG.NW. anzusehen sind. Das ist insbesondere
    dann von Bedeutung, wenn von Behörden ausdrücklich
    die Vorlage amtlich beglaubigter Abschriften oder
    Unterschriften verlangt wird.“



    Edit:
    Ich erinnere mich noch gut an die Ausführungen des Dozenten im Studium zum Thema der Vertrauenswürdigkeit kirchlicher Beglaubigungen (in der Vergangenheit). Näheres erspare ich mir hier. :p