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Original geschrieben von aslan.norval
Weiß jemand wie Talkline bisher reagiert hat? Habe kürzlich eine Mail geschickt, aber eine "freundliche" Absage bekommen.
Die Gemeinschaft der "ehrenwerten" Provider fühlt sich durch die gegen die NB ergangenen Ureile in keiner Weise betroffen.
Selbst bei den CallYas, wo Vodafone den Guthabenverfall faktisch aufgehoben hat, halten die Provider wie die Kletten an der alten Regelung fest ...
Hier bestätigen die Provider in meinen Augen einmal mehr, dass sie genauso notwendig sind, wie Pest und Pocken ... 
Gruß aus Wedau
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Original geschrieben von derausbayern
Gibt auch noch die Möglichkeit unter 0331 700 - 0 (E-Plus Zentrale) anzurufen und sich weiterverbinden lassen.
Das hab ich bei Prepaid noch nie geschafft ... ich bin immer mit einem Hinweis auf die 0177-1150 abgewimmelt worden. Die 0331/7000 sei nur für Kunden mit Laufzeitverträgen ... obwohl ich genau weiß dass man (zumindest ab 22.00 Uhr) über die 1150 an dieselben Mitarbeiter gelangt ...
Gruß aus Wedau
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Hat schon irgend jemand die 5.000 HD gutgeschrieben bekommen?
Nach der mir zuletzt erteilten Auskunft (01.11. plus 2 Wochen) müssten sie jetzt kommen ... bei mir ist aber noch nix zu sehen. Nicht mal 29 "normale" Punkte (die hätte es wohl schon ohne die Sonderaktion fürs C118 gegeben) sind in meinem Online-Auszug von HD zu finden ...
Gruß aus Wedau
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Original geschrieben von Hightower2004
Ich glaube die Kostenkontrolle kommt erst, wenn ein Gesetz, eine Verordnung oder ein Gerichtsurteil es fordert. 
Dieser Zeitpunkt ... plus x ... plus y ... plus ......... 
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Bei mir ist letztens beim OTTO-Versand ein Fujitsu-Siemens-Notebook über Nacht zu einem (angeblich höherwertigen) Acer mutiert (und zwar ohne jegliche Vorankündigung).
Da ist mir absolut der Kragen geplatzt ... das Ding hab ich postwendend zurückgeschickt ... und zwei Vorstandsmitglieder um Erklärung dieses ungeheuerlichen Vorgehens gebeten. Ich finde es regelrecht anmaßend, ein Produkt, das manche Funktionen des Originalgeräts nicht hat, als gleich- oder höherwertig hinzustellen - auch wenn es in anderen Belangen durchaus besser sein mag. Ein derartiges Vorgehen ohne Abstimmung mit dem Betroffenen halte ich für eine absolute Unverfrorenheit.
Im geschilderten Fall wäre ich entsprechend vorgegangen ...
Nur nach Rückfrage und mit Zustimmung des Betroffenen wäre eine solche Verfahrensweise in Ordnung.
Gruß aus Wedau
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Garantie hin oder her ... was in jedem Fall bleibt, ist der gesetzliche zweijährige Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer (nicht Hersteller).
Und wenn man sich den Verkäufer gut aussucht (Amazon oder vergleichbar, Ebay eher zweifelhaft), ist man auf der absolut sicheren Seite.
Gruß aus Wedau
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Re: Re: Re: Re: Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingend notwendig? Konsequenzen bei Wi
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Original geschrieben von Gunn
Du verwechselst da Lastschrift Einzugsermächtigung mit Abbuchungsaufragsverfahren.
Nein, ich meine das Lastschriftverfahren (= "Einziehungsermächtigung" - und um das geht es hier wohl, soweit ich das richtig verstanden habe). Und dabei richtet man den Widerruf an den Zahlungsempfänger (in diesem Falle o2). Verwechselt habe ich da nichts. Und wenn o2 nach dem Widerruf eine (dann unberechtigte) Lastschrift anfordert, wird die Bank diese (etwa mangels Kenntnis vom Widerruf) zunächst erst einmal ausführen.
Ein Abbuchungsauftrag ist was völlig anderes. Da ist es dem Bankkunden unter anderem nämlich überhaupt nicht möglich den abgebuchten Betrag durch einseitigen Widerruf gegenüber der Bank "zurückzuholen". Da gilt einfach nur: "Weg ist weg". Und der wird in aller Regel nur von unlauteren "Geschäftemachern" genutzt, zu denen o2 nicht gehören dürfte (egal, was man sonst von ihnen hält). Ein solch umstrittenes Verfahren kann sicherlich keine Voraussetzung für den Abschluss eines Mobilfunkvertrags sein.
Beim Abbuchungsauftrag wäre der Widerruf im übrigen an die Bank zu richten, so dass hier die Gefahr einer Ausführung nach Widerruf nicht besteht - was aber die sonstigen gravierenden Nachteile dieses Verfahrens in keiner Weise ausgleichen kann.
Gruß aus Wedau
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Soweit ich weiß, gilt beim Reiseversprechen im Ausland stets der Basistarif, also der Tarif ohne die Vergünstigungen. Also nix mit den 75 Cent ... das wäre zu schön ...
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Schon zu "seriellen Zeiten" (ME45 u.a.) gab es USB-Datenkabel, die direkt den USB-Port des Rechners mit der seriellen Schnittstelle des Handys verbunden haben. Ich weiß nicht, ob diese Kabel direkt von Siemens waren, funktioniert haben sie aber schon.
Voraussetzung war lediglich ein Treiber, der einen "virtuellen" COM-Port (also einen, der hardwareseitig nicht existiert - bei mir war es COM 4) emuliert. Damit ging es dann.
Gruß aus Wedau
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Original geschrieben von chrischros
Mein Versuch von O2 eine neue Karte zu bekommen ... wurde abgeschmettert. Nur gegen Zahlung von 12,50 EUR bekomme ich eine neue :mad:
Bei o2 wundert das wirklich niemanden, aber gerade von T-Mobile hätte ich ein kundenfreundlicheres Verhalten schon erwartet ...