Beiträge von frank_aus_wedau

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    Original geschrieben von Chris


    ..., aber sollte dort ... nur noch UMTS sein (wovon es im Moment wohl nur wenige Orte gibt), dann kannst Du auch nicht telefonieren (SMS-Schreiben usw.) mit Deinem GSM-Handy.


    Gibt es diese Orte schon/noch?


    Ich überlege nämlich, ob ich mir noch mal ein reines GSM-Handy kaufen kann ... und von denen werden ja noch etliche interessante angeboten. Aber wenn man damit schon jetzt (zumindest partiell) nicht mehr telefonieren könnte, wär das natürlich keine gute Idee ...


    Hat jemand aktuelle Infos über den Abbau des GSM-Netzes? Zuletzt hieß es, dass GSM wohl (zumindest) bis 2010 noch flächendeckend angeboten werden soll ... und ein zumindest in solchen Aussagen verheißt meistens noch eine Verlängerung. Ich erinnere an die damalige Umsetzung der Abschaltung der B2 und C-Netze. Da hieß es dann auch immer "Totgesagte leben länger" ... :confused:


    Gruß aus Wedau

    Re: Re: Teilnahme am Lastschriftverfahren zwingend notwendig? Konsequenzen bei Widerruf?


    Zitat

    Original geschrieben von Diet


    Was höchstwahrscheinlich passieren wird ist, daß beim nächsten Abbuchungsversuch des Anbieters eine (für Dich kostenpflichtige - siehe AGB) Rücklastschrift ausgelöst werden wird. Wenns dumm läuft, hast Du auch gleich einen Schufa-Eintrag weg :(


    Nach einem Widerruf der Lastschriftermächtigung darf es gar keinen Abbuchungsversuch des TK-Anbieters mehr geben ... also kann das für den Kunden auch nicht "teuer" werden. Und wie ich unsere Banken kenne, prüfen diese meist nicht, ob die Abbuchungsermächtigung widerrufen wurde (der Widerruf erfolgt ja ggü. dem NB), so dass der unberechtigte Abbuchungsversuch sicherlich zum Erfolg (und nicht zu einer Ablenhung durch die Bank) führen dürfte ... ;)


    Gruß aus Wedau

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    Original geschrieben von Abi99


    frank_aus_wedau, hast Du überhaupt meine Antwort gelesen? Jedem das seine.


    Genau ... jedem das seine. Und wenn ich zu einem Kollegen in ein anderes Büro gehe, um etwas abzusprechen, möchte ich nicht durch Anrufe gestört werden.


    Die einfachste Lösung ... das Handy bleibt da wo es ist ... nämlich auf meinem Scheibtisch. Die Empfehlung, meinen Tagesablauf den Fähigkeiten eines Nokia-Fons anzupassen, hatte ich nicht wirklich ernst genommen ... aber scheinbar hattest du das wohl doch so gemeint ... :rolleyes:


    Gruß aus Wedau

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    Original geschrieben von Gunn

    Also nicht alle Hotliner wollen nur den Reibach machen.


    Hotliner in privaten Callcentern, die von den NBs beauftragt werden, wollen nicht nur ... sie müssen Reibach machen.


    Nur leider verraten sie nicht, dass sie nur im Auftrag des NB anrufen ... sie versuchen, dies sogar so gut wie möglich zu verschleiern ... und das sogar auf Weisung desjenigen, der sich dann sofort davon distanziert, wenn es wirklich mal Ärger gibt (s. o.).


    Die Telekom ist damit mal schwer reingefallen, als das rausgekommen ist ... an der gängigen Praxis wird sich aber nichts ändern.


    Daher:
    KEINE Abschlüsse an Haustür und Telefon. Einziger echter Zeuge in einem evtl. Gerichtsverfahren NB <=> Kunde ist in der Regel der Hotliner ... weil der telefonierende Kunde ja Partei im Verfahren ist ... und damit kein Zeuge sein kann ... und was der Hotliner sagen wird, kann sich jeder ausmalen ...


    Die Mär von "Aussage gegen Aussage" ist wirklich eine Mär. Der Kunde ist als Verfahrensbeteiligter zu einer Aussage in der Regel nämlich nicht berechtigt.


    Gruß aus Wedau

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    Original geschrieben von Tipsy


    Ich wurde nicht angerufen, aber einige meiner Freunde die noch die älteren Genions haben. Ich hatte diese aber gewarnt nicht auf das "Angebot" einzugehen.
    Hier der Thread


    Also von o2 ist man derartiges gewohnt, und wer dort abschließt, weiß ja schon vorher aus Funk, Fernsehen undundund ..., dass ihm früher oder später derartiges widerfahren wird.


    Aber jetzt auch T-Mobile ??? Ich hatte schon gehört, dass diesbezüglich private Callcenter werkeln und es gab auch schon Presseberichte über Ungereimtheiten. Die "Masche" ist ja altbekannt:
    "Kocht" etwas auf, kann sich derjenige, der die privaten Dienste beauftragt hat (in diesem Fall T-Mobile), sich in aller Öffentlichkeit die Hände in Unschuld waschen und gleichzeitig mit den Geprellten in eine "Opferrolle" schlüpfen ... :rolleyes:


    Tja ... ich glaube, wir sollten demnächst wieder auf Trommeln umsteigen ... :p


    Gruß aus Wedau

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    Original geschrieben von Sebastian


    Soeben bestellt, und praktischerweise rutscht das Notebook dank des Gutscheins haarscharf unter die GWG-Grenze (vorausgesetzt, ich habe keinen Denkfehler).


    Hast du berücksichtigt, dass Erwerbsnebenkosten wie Versandkosten bei Berechnung der Anschaffungskosten mitzählen?


    Anschaffungskosten brutto mithin 483,- Euro (= 416,38 Euro netto).


    In meinen Augen eher haarscharf drüber ...


    Gruß aus Wedau