Beiträge von frank_aus_wedau

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    Original geschrieben von Hamburger


    Vertragsrecht ist wohl nicht dein Ding, oder? Vielleicht sollte alle, die meinen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben, mal darüber nachdenken, was Verträge sind.


    Wer sich auskennt weiß, dass in einem Rechtsstaat die Vertragsfreiheit auch ihre Grenzen hat ... insbesondere in Bezug auf das "Kleingedruckte" in den AGB's.


    Die Zeiten für unseriöse Marktteilnehmer, die ihre Kundschaft mit Fußangeln im Kleingedruckten über den Tisch zu ziehen pflegen, sind rauer geworden ... Verbraucherschutz ist in heutigen Zeiten eben mehr als nur ein "Papiertiger" ...

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Was Quelle da tut, orientiert sich also 100%ig an geltendem Recht - dass andere das nicht genauso handhaben, ändert daran nichts.


    ... So gut wie keiner von denen hatte verstanden, dass sie damit im Grunde genommen überhaupt kein Problem haben, da die Gewährleistung de facto immernoch nur 6 Monate betrug.


    Da hat aber einer Angst vor einem entsprechenden Thread ... :D


    Ich verbleibe dabei ... wenn ein Verkäufer von seinem Recht auf Beweislastumkehr Gebrauch machen kann, heißt das noch lange nicht, dass er das auch muss.


    Und die Tatsache, dass die meisten Verkäufer mit diesem Recht umsichtig umgehen, liegt nicht daran, dass sie "doof" sind. Ich denke mal, dass man bei Amazon die Rechtslage schon kennen wird ... soo klein ist dieser Händler nun auch wieder nicht ... :p


    Und einen Tread über die Frage, welcher Verkäufer mit seinem Recht kundenfreundlich umgeht - und welcher eben das Gegenteil macht -, halte ich persönlich nicht für sinnlos (warum überhaupt ???), sondern sogar für seeeehr sinnvoll in Bezug auf meine Entscheidung, bei welchem Verkäufer ich z.B. meine nächste DigiCam und den immer noch ausstehenden DVD-Rekorder kaufen soll.


    Gruß aus Wedau

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    Original geschrieben von wgot


    Die Packs wurden fristgerecht gekündigt. Man kann das moralisch angreifen, rechtlich wird's schwierig, und wenn überhaupt was drinsein sollte dann zivilrechtlich (z.B. außerordentliche Kündigung des Hauptvertrags).
    ...
    Wer o2 gewählt hat weil vorher ein S&E versprochen wurde das hinterher bald gekündigt wird ist zwei Jahre der Angeschmierte.


    Im Einzelfall mag das eine zivilrechtliche Angelegenheit sein. Wenn das ganze allerdings systematisch und in der Masse passiert, halte ich das zumindest wettbewerbsrechtlich für höchst bedenklich. In meinen Augen ist behördlicherseits zumindest eine Prüfung angezeigt, ob diesem Treiben nicht von staatlicher Seite entgegengetreten werden muss. Dass ganze nennt sich "Verbraucherschutz" und es gibt sogar ein Ministerium dafür (von der speziellen Regulierungsbehörde mal ganz abgesehen).


    Und für die Fälle, in denen einer den anderen "anschmiert", gibt es auch im Strafrecht einen spezielleren Begriff. Ich selbst hatte in eigener Angelegenheit mal Strafanzeige gegen den Vorstand eines Anbieters von Internetzugängen erstattet. Viel hatte ich mir nicht versprochen und war dann sogar überrascht, mit welcher Intensität die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren betrieben hat ... ich war anscheinend nicht der einzige, der "angeschmiert" worden war.


    Gruß aus Wedau

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    Original geschrieben von wgot


    Vorausgesetzt, sein Netz ist in meiner Wohnung zuverlässig verfügbar, das ist nämlich mein Grund warum ich bei o2 bin, mit den anderen drei Netzen geht bei mir in der Wohnung nix. :(


    Gruß, Wolfgang


    Das Ist wirklich ein Argument ...


    Aber die Dinge, die du vorher über die anderen Netzbetreiber geschrieben hast, mögen zwar stimmen ... sind aber von einer ganz anderen Qualität.


    Es geht mir wirklich nicht um eine Netzbtreiberdiskussion ... aber das, was sich o2 hier (mal wieder) "geleistet" hat, ist eine Unverschämtheit, die ihresgleichen sucht. Hier werden Kunden nach "Gutsherrenart" traktiert, da können wir fast froh sein, wenn der o2-Vorstand demnächst nicht noch das "Recht der ersten Nacht einfordert" :p .


    Wenn ich als o2-Kunde in der Manege des Circus Maximus auf den Caesaren achten muss ... ob der nun seinen Daumen nach oben oder unten "dreht" ... in Bezug auf das, was ich von meinem Vertrag noch nutzen darf ... das hat was ... aber nicht für mich :D


    Wenn etwa D1 seine subventionierten Vertragshandys mit Netzsperren ausstattet, ist das in vielen Ländern üblich und aus meiner Sicht sogar in Ordnung. Hier kann man sicher geteilter Auffassung sein (nein, ich bin kein T-Mobile-Kunde). Was o2 aber hier wieder veranstaltet hat, wird wohl ernsthaft niemand gutheißen können ... Wenn ein NB vollmundig einen Tarif oder ähnliches anbietet, dann aber Kunden ausschließt, die ihn zu intensiv nutzen, rechtfertigt ein solches Verhalten in meinen Augen sogar eine behördliche Überprüfung. Ein Rechtsstaat darf sich derartige "Gaunereien" meines Erachtens nicht bieten lassen.


    Gruß aus Wedau

    Selbst auf die Gefahr hin, gescholten zu werden:


    Wenn ich diesen Thread so lese,erfüllt das E50 eigentlich alle meine Erwartungen ... fast alle ...


    Ich bin auf der Suche nach einem Business-Handy mit einer passablen Kamera. Das ist das einzige, das mir beim E50 nicht so zusagt ... auch wenn viele hier der Meinung sind, dass ein Business-Handy so etwas nicht braucht. Für die bliebe ja noch die Version ganz ohne "Optik".


    Es gibt ja schon mal Gerüchte ... und das "neue" 8800 hat ja auch eine bessere Kamera spendiert bekommen ...
    Ist vielleicht beim E50 etwas im Gespräch? Bei Nokia kommen ja häufiger schonmal "i's". Dann würde ich lieber noch warten.


    Und das N73 ist mir zu schecht verarbeitet ... das erinnert eher an die "Handy-Düddel-Kinderspielzeuge", die man auf der Kirmes gewinnt - so was furchtbares habe ich in dieser Preisklasse noch nieee in Händen gehabt. Und die Verarbeitung ist in meinen Augen der Pluspunkt, der mich fast magisch zum E50 hinzieht. Ich hatte es mehrfach in der Hand ... und das hat was. Selbst, wenn es nicht 100%-ig sein mag ... wenn man es mit anderen Modellen vergleicht, ist das schon klasse.


    Nun ... ist es möglich, dass vielleicht eine Version mit besserer Kamera nachgeschoben wird ???


    Gruß aus Wedau

    Die Diskussion, was nun noch bei o2 gebucht werden soll ... und über das "Glück" derjenigen, die (noch) keine Kündigung erhalten haben, verstehe ich nicht wirklich ...


    Ein derartiges Prozedere eines Anbieters muss doch wohl zur Folge haben, dass man ihm insgesamt den Rücken kehrt. Wenn die Kündigungswelle bei den Surf&Email-Packs abgeebbt ist, hat sich o2 doch sicher schon was neues ausgedacht ... dass dann andere "erwischt". Für mich ist o2 schon lange kein Thema mehr ... egal wie günstig die Tarife auch sein mögen (jedenfalls solange man sie "behalten darf" :D ).


    Oder sehe ich das so falsch ???

    Zur Beweislastumkehr ist anzumerken, dass sich der Verkäufer hierauf berufen kann (aber keineswegs muss).


    Hier trennt sich bei der "Zweiklassen-Gesellschaft" auf Verkäuferseite die Spreu vom Weizen. Es ist wirklich nur eine Minderheit (z.B. in meinem Fall bisher nur QUELLE), die grundsätzlich auf die Beweislastumkehr bestehen, und nach Ablauf von 6 Monaten immer die Beibringung eines Gutachtens verlangen. :flop: :flop: :flop:


    Der Großteil der Händler handelt hier umsichtig, und beruft sich auf diese Beweislastumkehr nur dann, wenn der Mangel allem Anschein nach vom Käufer zu vertreten ist (Bruch, Wasserschaden etc.).


    Ich hatte schon mal überlegt, einen Thread zu eröffnen, in dem jeder die Gelegenheit hat, Verkäufer namhaft zu machen, die die Beweislastumkehr in derart kundenunfreundlicher Weise (miss-)brauchen.


    Wo würde ein solcher Thread hingehören? Es sind ja nicht nur Mobiltelefone betroffen. Mir würde derartiges bei der Verkäuferauswahl sehr hilfreich sein. Bisher ist das ganze über viele Threads verteilt. Nachdem ich letzter Tage hier irgendwo gelesen habe, dass Amazon insoweit kundenfreundlich reagiert, habe ich Amazon in den Kreis der Verkäufer aufgenommen, bei denen ich überhaupt noch kaufe. Ohne solche "Referenzen" behalte ich das Geld im Zweifel lieber selbst ... ;)


    Gruß aus Wedau

    Das ist genau das, woran man einen "guten" Händler erkennt ... an seinem Verhalten im Schadenfall.


    Ich habe bisher nie bei Amazon gekauft, weil ich gar nicht sicher bin, wessen Vertragspartner man wird. Verkauft Amazon nun direkt ... oder tritt Amazon als Vermittler auf (im Sinne einer Handelsplattform)? Von beiden Verfahrenweisen hab ich schon gehört ...


    Zur Erläuterung:
    Meine Frau mal mal ein Handy bei Simyo gekauft (dachte sie zumindest). Obwohl man auf der Simyo-Homepage in einem "Simyo-Shop" kauft, schließt man den Vertrag nicht mit Simyo selbst, sondern "über Simyo" mit einer Firma Etronixx.


    Würd mich schon interessieren, wie das bei Amazon läuft ... für einen vernüftigen Service sind wir nämlich gern bereit, etwas "tiefer" in die Tasche zu greifen. Wenn ein Gerät einen unverschuldeten Defekt aufweist, ärgert man sich nämlich ohnehin schon ... dann muss nicht auch noch Ärger mit dem Verkäufer "obendrauf" kommen.


    In diesem Sinne:


    Gruß aus Wedau