Beiträge von frank_aus_wedau

    Ich hab gerade mal bei Ebay nachgesehen ... einen "dramatischen" Preisverfall bei den Geräten kann ich aber nicht feststellen. Auch vor der Insolvenz ist der Preis für Siemens-Geräte nach deren Markteinführung meist stetig gefallen ...


    Und so niedrig, dass man einen Gewährleistungsanspruch getrost abschreiben könnte, sind die Preise nun wirklich nicht.

    Das große Problem ist, dass derzeit wohl nur der Verkäufer für die Gewährleistungsansprüche haftbar gemacht werden kann ...


    Und wer weiß, ob es den betreffenden Ebay-Verkäufer überhaupt noch zwei Jahre gibt. Für die meisten Verkäufer sieht das wohl negativ aus (jedenfalls nach meiner Erfahrung).


    Wenn der Verkäufer seinen Ebay-Account und den Strohmann (Fraukinderonkeltante ...) welchselt, wie ich das so oft erlebt habe, dürften die Aussichten für eine evtl. erforderliche Reparatur ziemlich mau sein ... insbesondere, wenn er viel von BenQ-Siemens verkauft hat ... ;)


    Gruß aus Wedau


    Nur wenn der Netzbetreiber/Provider dies nicht ermöglichen kann , ist ... undsoweiter.


    Aber können kann die Mogelcom doch ... nur wollen will sie eben nicht. Wenn ich das lese, dürfte die Mogelcom z. B. Karten im Tarif CallYa-Compact vor Ablauf eines Jahres erst gar nicht kündigen ... oder liege ich da falsch ???

    Bei einer Sache musst du jedenfalls aufpassen:


    Wenn du das bei o2 buchen kannst, heißt das lange nicht, dass du es auch nutzen kannst. Hast du bei o2 was gebucht, dass du dann - aus welchen Gründen auch immer - nicht nutzen kannst, ist das DEIN Problem.


    Eine Freundin meiner Frau hatte wegen der Homezone mal Genion gebucht, dann aber feststellen müssen, dass sie - entgegen aller Beteuerungen - mangels o2-Abdeckung (nur D1-Roaming) die Homezone nicht nutzen konnte ...

    Unter Hinweis auf das "Kleingedruckte" bestand o2 trotzdem auf die Fortführung des Vertrags ... und die Freundin war kein Einzelfall.


    Und noch was an alle "Besserwisser":
    Wenn ich bei Vertragsabschluss nur mit damit rechnen muss, mich gegen derartiges wehren zu müssen, lasse ich derartige Anbieter gleich außen und buche lieber woanders ... wobei ich darauf hinweise, dass das meine höchstpersönliche Meinung ist ... ;)


    Gruß aus Wedau

    Zitat

    Original geschrieben von H&S


    Kaan:
    Leider scheint es Dir derzeit noch etwas an der nötigen "Reife" zu fehlen, das Amt des Polizeibeamten zu bekleiden, obwohl Du ggf. schon zum Polizeikommissar ernannt worden bist.


    Hier sollte man vielleicht ergänzen, dass in vielen Bundesländern der Polizeikommissar das Eingangsamt ist ... das dürfte die Erklärung für diese Ernennung sein ...