Beiträge von frank_aus_wedau

    Das ganze ist meines Erachtens nur denen zu verdanken, die sich wie die "Geier" auf diese Nummern stürzen und sie dann mit reichlich Gewinn über Ebay als "VIP-Nummern" verhökern.


    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt halte ich die Verfahrensweise von Simyo für nachvollziebar und richtig. Es ist nicht einzusehen, warum man als Simyo-Kunde bestimmte Wunschrufnummern erst teuer bei Dritten erwerben soll und Simyo und seine potentiellen Kunden dabei wie die Deppen dastehen.


    Ich bin zwar kein Simyo-Kunde, kann aber nur sagen:


    Weiter so !!!


    Zumindest bis eine kundenfreundliche Lösung gefunden ist.

    Da muss ich Kaan irgendwie zustimmen ... auch wenn ich sicherlich in weiten Teilen nicht seiner Auffassung bin ... die persönlichen Angriffe auf ihn gehen meines Erachtens eindeutig zu weit ...


    Ohne derartige "Tiefschläge" könnte man die in meinen Augen unterhaltsame Diskussion durchaus fortführen ...

    Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    ..., da der Besitzer des Briefes dann der Besitzer des Kraftfahrzeuges ist.


    Das ist so nicht richtig ... Besitzer ist der, der die tatsächliche Sachherrschaft über das Fahrzeug ausübt ... d. h., wenn ein Dieb die "Karre" klaut, ist er damit der Besitzer ... wenn auch nicht der Rechtmäßige.


    Möglicherweise verwechselst du Besitz und Eigentum ... aber auch das Eigentum ist unabhängig vom Besitz des Briefs ...



    Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Das heißt - hab ich deinen Brief- gehört mir das Auto.


    Auch das ist nicht richtig (s. o.)



    Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Ich kann zu meiner zulassungsstelle und den Wagen SOFORT auf mich anmelden ;) .


    Das stimmt allerdings ... und darum sollte man in Sachen Brief wirklich vorsichtig sein.


    Aber auch der Fahrzeugschein reicht aus, um mit dem Wagen einen "Ausflug" nach Polen zu machen ... :p


    Gruß aus Wedau

    Also ... die entscheidende Frage müsste lauten:


    Welcher Händler verhält sich im Reklamationsfall kundenfreundlich?


    Wenn alles glatt läuft und der Kunde zufrieden ist, mag das für den Einzelnen schön sein ... die Aussagekraft solcher Vorgänge ist aber nicht sonderlich hoch.


    Interessant ist in meinen Augen allein die Frage, wie sich ein Händler verhält, wenn es mal nicht glatt läuft. In einem anderen Thread wurde etwa diskutiert, was passiert, wenn ein Mangel erst nach 7 Monaten auftritt. Und da gibt es im wesentlichen zwei verschiedene Reaktionen in Bezug auf die gesetzlich normierte Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten (innerhalb der Zweijahresfrist):


    1. Der Händler prüft zunächst auf Grundlage des Mangels, ob der allem Anschein nach vom Kunden zu vertreten ist. Bei mechanischen Beschädigungen, Verdacht auf Wasserschaden etc. wird er sich dann auf die Beweislastumkehr berufen und eine Gewährleistung zunächst (bis zum Beweis des Gegenteils) ablehnen. In allen anderen Fällen, in denen eine Verantwortung des Kunden nicht feststellbar ist, wird er gewährleisten.


    2. Eine Minderheit (erfreulicherweise) von Händlern fordert den Kunden nach Ablauf der sechsmonatigen Frist grundsätzlich auf, durch Beibringung eines Gutachtens zu beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe (d.h. bei Auslieferung nach Kauf) schon vorhanden war. Das ist nicht einfach und die Kosten des Gutachtens sind erst einmal vom Käufer vorzuschießen. So hat es z.B. QUELLE einmal mit mir gemacht, so dass ein DVD-Recorder nach 7 Monaten in den Sondermüll gewandert ist.


    Für mich sind nur noch Aussagen über das Verkäuferverhalten in solchen Problemfällen entscheidend darüber, welchem Verkäufer ich nun mein Vertrauen schenke oder auch nicht ... und QUELLE gehört nun definitiv nicht mehr dazu.


    Gruß aus Wedau

    Also ... mal ein Tipp:


    Ich habe zwar keine Flatrate, kontrolliere mein Gesprächsaufkommen im Groben aber dadurch, dass ich im Handyterminlalender für den 15. j.M. einen Termin gespeichert habe, zu dem ich den Zeitzähler für abgehende Anrufe auslese und lösche. Seinen Abrechnungszeitraum kennt ja jeder. Mit einem geschätzen Zuschlag für die Taktung hat man wenigstens einen Anhaltspunkt ... der aber ausreichen müsste für die Beurteilung, ob sich die Flatrate lohnt oder nicht.


    Die Dauer für Fremdnetzgespräche ist im EVN ausgewiesen - die Zeit müsste man eben abziehen.


    Und wie gesagt ... nur eine grobe Schätzung, für mich aber dennoch hilfreich ... und bei 5 bis 10 SMS p.M. lasse ich die unberücksichtigt.

    Mahlzeit Freunde ...


    wie ich bereits in einem anderen Thread geschieben hatte, läuft bei mir die SW 40 ungewöhnlich stabil ... wie man es von Siemens sonst kaum kennt ;)


    Mein Tip:


    1. Zuerst nochmal ein Reset ... in bin mir nicht sicher, ob man beim S75 dazu die SIM entfernen muss.


    2. Hilft das nicht: SW 40 aufspielen - dann müsste alles wieder in Ordnung sein.


    Gruß aus Wedau