Also ... die entscheidende Frage müsste lauten:
Welcher Händler verhält sich im Reklamationsfall kundenfreundlich?
Wenn alles glatt läuft und der Kunde zufrieden ist, mag das für den Einzelnen schön sein ... die Aussagekraft solcher Vorgänge ist aber nicht sonderlich hoch.
Interessant ist in meinen Augen allein die Frage, wie sich ein Händler verhält, wenn es mal nicht glatt läuft. In einem anderen Thread wurde etwa diskutiert, was passiert, wenn ein Mangel erst nach 7 Monaten auftritt. Und da gibt es im wesentlichen zwei verschiedene Reaktionen in Bezug auf die gesetzlich normierte Beweislastumkehr nach Ablauf von 6 Monaten (innerhalb der Zweijahresfrist):
1. Der Händler prüft zunächst auf Grundlage des Mangels, ob der allem Anschein nach vom Kunden zu vertreten ist. Bei mechanischen Beschädigungen, Verdacht auf Wasserschaden etc. wird er sich dann auf die Beweislastumkehr berufen und eine Gewährleistung zunächst (bis zum Beweis des Gegenteils) ablehnen. In allen anderen Fällen, in denen eine Verantwortung des Kunden nicht feststellbar ist, wird er gewährleisten.
2. Eine Minderheit (erfreulicherweise) von Händlern fordert den Kunden nach Ablauf der sechsmonatigen Frist grundsätzlich auf, durch Beibringung eines Gutachtens zu beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe (d.h. bei Auslieferung nach Kauf) schon vorhanden war. Das ist nicht einfach und die Kosten des Gutachtens sind erst einmal vom Käufer vorzuschießen. So hat es z.B. QUELLE einmal mit mir gemacht, so dass ein DVD-Recorder nach 7 Monaten in den Sondermüll gewandert ist.
Für mich sind nur noch Aussagen über das Verkäuferverhalten in solchen Problemfällen entscheidend darüber, welchem Verkäufer ich nun mein Vertrauen schenke oder auch nicht ... und QUELLE gehört nun definitiv nicht mehr dazu.
Gruß aus Wedau