Beiträge von frank_aus_wedau

    In der Tat ist es jetzt wohl nur noch der Händler, der für die Reparatur einzustehen hat. Und da kommt er nicht herum ... letztlich ist er es, der auf den Kosten sitzen bleibt ... bei xy verkauften Geräten. Da kannst du dir dann ausmalen, wie er darüber denkt. Wenn er Opfer einer Herzattacke wird, haften die Erben ;)


    Also:
    Gerät aus Bocholt zurückordern und ab damit zum Händler zwecks Reparatur - und wenn du Glück hast, rückt er ja ein neues raus ... das wird man sehen ...


    Und wenn der Händler dir für die Zeit noch ein Leihgerät anbietet, halte ich das für entgegenkommend ... "müssen" muss er das nämlich nicht.


    Gruß aus Wedau

    Mein letzter diesbezüglicher Anruf bei der Hotline führte zu der Auskunft, dass bei T-Mobile die "Denkphase" noch läuft ... man hat sich wohl noch zu keiner Lösung durchringen können.


    Ich denke, man will erst mal abwarten, was die "anderen" so machen ... ist ja auch nicht die schlechteste Lösung vorher nachzudenken, bevor man "irgendetwas" in die Welt setzt, was dann noch dreimal geändert werden muss ...

    Also ... im vorliegenden Thread schildert der TE einen Sachverhalt. Zu diesem Sachverhalt habe ich meine bescheidene Meinung dargelegt, die ich im Wesentlichen immer noch für richtig halte.


    Wenn die meisten der an diesem Thread beteiligten diesen Sachverhalt nun nach eigenem Gusto abwandeln und zu einem anderen Ergebnis kommen, ist das nicht verwunderlich.


    Wenn ... der Betrunkene an einem Abgrund geparkt hätte, wäre der Fall sicherlich anders zu beurteilen. Aber einfach mal ins "blaue hinein" etwas zu mutmaßen und hierum den Sachverhalt zu ergänzen, halte ich für wenig sinnvoll.


    Wenn man darüber hinaus nicht nur den Sachverhalt um eigene Spekulationen ergänzt, sondern auch noch den Sachverhalt nach eigenen Vorstellungen so ändert, wie man ihn lieber hätte ("ich glaube eher daß Dein Freund betrunken unterwegs war") ... dann wird man natürlich noch zu einem ganz anderen Ergebnis gelangen.


    Polizeibeamte sollten aber bemüht sein, den Sachverhalt objektiv festzustellen. Wenn der Angetroffene den Sachverhalt wie hier vorgetragen hat, werden die Beamten zunächst mal mit der Hand dei Motortemparatur überprüfen und sich die Flasche zeigen lassen, um die Glaubwürdigkeit der Aussage anhand objektiver Merkmale zu überprüfen. Sie können das mit einfachen Mitteln ... wir müssen uns schon auf die Angaben des TE verlassen, die auch ich zwar für ungewöhnlich halte - denkbar sind sie aber schon ... jedem das seine und wenn ich sehe, auf welche Ideen Menschen sonst noch verfallen, kann man dem TE doch nicht einfach unterstellen, dass er uns anlügt und uns einfach einen anderen Fall ausdenken, der uns besser gefällt ;) .


    Sonst kann auch ich den Fall jetzt mal abwandeln:
    Der Angetrunkene fühlte sich in seinem Tun von den Beamten belästigt und gestört, hat überreagiert und ist ihnen dann mal "so richtig patzig gekommen", worauf die Beamten dann ... :D


    Aber das mache ich eben nicht.


    Gruß aus Wedau



    Edit:
    Eine sehr sachlich recherchierte Doku zum Fall des "Todes-Rasers" aus dem MB-Konzern zeigt 3sat am 30.10.2006 um 20.15 Uhr. Hier kommen Beteiligte und Zeugen selbst zu Wort, so dass man nicht auf "Wertungen" Dritter angewiesen ist. Mit überraschenden Ergebnissen. Auch wird dargelegt, inwieweit öffentliche Pöbeleien geeignet sind, die Arbeit von Polizei und Justiz zu beeinflussen. Wer es also noch nicht gesehen hat ...

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk


    Und eine Schutzmaßnahme mit der Erschießung eines (in dem Fall) Unbeteiligten zu vergleichen, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.


    Das ist schon richtig und der Vergleich sollte auch etwas überspitzt sein ... aber der Grundgedanke der "Schutzmaßnahme" ist eben genau derselbe. Notwehr kann es schlechterdings gewesen sein, wenn zwei bewaffnete Polizeibeamte auf einen unbewaffneten Rentner im Nachthemd treffen ...


    Es ging mir mehr darum, den weit verbreiteten Gedanken zu beschreiben, dass das, was Polizeibeamte machen, bis zum Beweise des Gegenteils "schon irgendwie seine Richtigkeit haben wird" (weil sie ja Polizeibeamte sind). Und den kann ich deiner Argumentation nun hundertprozentig entnehmen ... aber das ist eben ein Irrglaube, der leider unausrottbar ist ...


    Um genau das zu verdeutlichen, war das Beispiel doch gar nicht so schlecht ... zumal die Beamten wohl noch im Dienst sind, weil das, was ein Polizeibeamter macht, schon seine Richtigkeit haben wird ... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    ...
    Wenn die Polizei ihn in seinem Auto (das evtl. an einem malerischen Abgrund geparkt war)
    ...


    Genau das ist typisch ... das Auto stand aber eben nicht an einem Abgrund, sondern auf irgendeinem Parkplatz ...


    Genau mit diesem Argument wird auch schon mal der ein oder andere Rentner erschossen ... es hätte ja der Serienstraftäter Zurwehme sein können ... aber es war eben nicht Zurwehme, sondern der völlig unbeteiligte Rentner Friedhelm B. aus Köln. Aber weil es der Zurwehme ja hätte sein können, sind die Beamten meines Wissens nach immer noch im Dienst. Eine tolle Logik ist das ...


    Gruß aus Wedau


    Edit @ ChickenHawk zum letzten Absatz:
    "Wenn die jetzt nichts untenommen hätten" ... also nicht auf den Rentner geschossen hätten ... und es wäre doch der Zurwehme gewesen ... und er hätte wieder zugeschlagen ... wäre das "Geschrei" auch dagewesen. Also im Zweifel lieber "draufhalten"? Weil man Angst davor hat, eine "richtige" Entscheidung verantworten zu müssen ... wenn Mob und Blöd-Zeitung pöbeln?

    "Verdacht auf Selbstmordgefahr" ... *lol* ... wenn bei der Geschichte jemand auf seinen Geisteszustand untersucht werden muss, sind das doch wohl die "Sherrifs".


    Irgendwie wird das immer abenteuerlicher in Deutschland ... ich habe das Gefühl, dass die Polizei immer noch maßlos überbestzt ist, wenn sie Zeit für derartigen Unfug hat ...


    Ich würde das ganze nicht auf sich beruhen lassen ... eine Dienstaufsichtbeschwerde macht aber wenig Sinn. Die kommt garantiert an welche desselben "Kalibers". Vielleicht interessiert sich ja ein Medium ... da kann man sicher einen "Lacher des Tages" draus basteln ... ich kann das gar nicht fassen ... und für so was zahlen wir Steuern ...


    Es hätte völlig ausgereicht, den Fahrzeugschlüssel einzukassieren; nach den meisten Polizeigesetzen ist das möglich. Aber warum einfach ... wenn man Langeweile hat ...


    Gruß aus Wedau

    Ein ähnliches Problem hatte ich mal mit QUELLE. Da war ein Gerät (ein DVD-Rekorder) zweimal zum Software-Update weg ... eins der Probleme bestand aber weiterhin. Auch hier dasselbe Spiel: Als 6 Monate rum waren, hätte ich nun den Beweis antreten sollen (durch ein Gutachten), dass dieser (letzte) Softwarefehler schon bei Übergabe bestanden hat ...


    Von der juristischen Seite her ist das korrekt ... und wenn das Gutachten bestätigt, dass der Fehler bei Übergabe da war, hätte QUELLE die Kosten dafür tragen müssen. Aber wer weiß, welche Kosten da erst einmal vorzuschießen sind, der lässt es ... worauf eben manche Marktteilnehmer wie QUELLE, Deppentel p.p. bauen ... und sich die Hände reiben. Jeden morgen steht ja mindestestens ein doofer auf, der das bei denen noch nicht kennt ...


    Der größte Teil der Verkäufer beruft sich erfahrungsgemäß auf die Beweislastumkehr nur, wenn der Schaden offensichtlich vom Kunden verursacht wurde, wie etwa bei Bruch, Wasserschäden etc.


    Insofern ist am Markt eine "Zweiklassengesellschaft" entstanden:
    Zum einen die Verkäufer, die mit der Beweislastumkehr kulant umgehen und solche, die sich aus Prinzip immer darauf berufen. Was mir erst später aufgefallen war: QUELLE hat auch zu Zeiten der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung noch eine Garantieverlängerung auf zwei Jahre angeboten ... da hätte ich eigentlich stutzig werden müssen. Weil ich davor mit QUELLE ganz zufrieden war ... naja, dann gab es halt mal einen "Vertrauensvorschuss" :mad:


    Nun gut, seitdem steht QUELLE bei mir auf der "schwarzen Liste" ... und wohl nicht nur bei mir. Wer den Markt kennt, der weiß, dass QUELLE den Untergang bisher nur um Haaresbreite verhindern konnte ... und wer so mit Kunden umgeht, dem wird das früher oder später passieren.


    Mit Ausnahme von Debitel ... der Grund hierfür ist mir völlig schleierhaft. Alle wissen, was da los ist - und dennoch ... fast wie in den 80-ern, wo keiner Modern Talking gekauft hat - sie die Verkaufscharts aber dennoch angeführt haben ... :p


    Das größte Prolblem ist in meinen Augen:
    Wie sich diese "Zweiklassengesellschaft" auf Verkäuferseite aufteilt, kann man vorher eigentlich kaum erkennen ... keiner "outet" sich ohne Not. In letzter Zeit schiebe ich daher eigentlich fast alle Käufe vor mir her ... und kaufe nur noch was, wenn es zwingend notwendig ist. Auch einen DVD-Rekorder habe ich mir nicht mehr gekauft ... ich hab einfach die Schnauze voll ...


    BTW: Gibt es vielleicht im Internet irgendeine Quelle/Auflistung, wie rigide welcher Verkäufer dieses Recht zur Beweislastumkehr gegenüber seinen Kunden umsetzt ???


    Gruß aus Wedau