Nun ja... nicht auszuschließen ist eine Bevorzugung der Fragen von Neukunden vor Ablauf der Widerrufsfrist. ![]()
Beiträge von frank_aus_wedau
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Neue SIM-Karten funktionieren in alten Geräten oft nicht. Dies kann auch (aber nicht zwingend) an der unterschiedlichen Spannung, die zum Betrieb der SIM (anfangs 5V, derzeit m.W. 1,8 V) erforderlich ist, liegen.
Nicht umsonst wird Nutzern älterer Endgeräte davon abgeraten, Angebote der NB auf einen Tausch der alten SIM gegen eine der neuesten Generation wahrzunehmen.
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Bin gespannt, ob es z.B. bei 1&1 jetzt überhaupt noch Angebote für VVL gibt ...
Wie ich es verstanden habe, betrifft die Neuregelung nur passive Verlängerungen. Verlängerungsangebote um 24 Monate (mit erneutem Vertragsabschluss - anders wird man das kaum sehen können) dürften von dieser Regelung nicht erfasst sein. Alles andere machte in meinen Augen auch keinen Sinn.
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Auf Anfragen übers Kontaktformular bekommt man wohl außer mehrmaliger automatischer SMS "noch keine Zeit ..." auch keine Antworten.
Beim SIM.DE-Vertrag meines Vaters (abgeschlossen 2021) kamen Antworten auf konkrete Fragen (etwa im Rahmen der Rufnummernportierung) sehr zeitnah. Auto-SMS-Nachrichten dürften vor Aktivierung der Karte wohl ausscheiden.
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Ich habe selbst schon unerklärliche Kompatibilitätsprobleme zwischen SIM-Karten und Endgeräten erlebt, die eine ganze Charge von SIM-Karten betrafen.
Immer noch meine Vermutung. Manche Generation von SIM-Karten ist mit bestimmten Endgeräten einfach nicht kompatibel. Der Test in einem anderen Endgerät (etwa besagtem Motorola) dürfte geeignet sein, diese Problematik zu bestätigen oder auszuschließen.
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Wie ging es weiter?
Fände ich auch interessant. Ich habe ja die Hoffnung, dass mein Nokia Flip mit KaiOS irgendwann noch zu irgendwas taugt - außer der Eignung, in einer Schublade zu gammeln.
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Nach meiner Erinnerung gilt das nur noch für die Universaldienstleistungen entsprechend zugelassener Postunternehmen
Das ist richtig. Also insbesondere für die Briefbeförderung.

WIE die Post (oder meinetwegen DHL) das bewerkstelligt, ist ihre Sache. Ebenso wie die Begleichung "saftiger" Tarifzulagen oder Beseitigung anderer zu bewerkstelligender Hindernisse.
Edit:
Na gut, wo wir bei Quellenverlinkung sind und ich nix besseres zu tun habe:
§ 2 Nr. 5 PUDLV (https://www.gesetze-im-internet.de/pudlv/BJNR241800999.html) lautet:
Die Zustellung hat mindestens einmal werktäglich zu erfolgen.
Zum Thema Werktag: https://de.wikipedia.org/wiki/Werktag
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Davon habe ich aber nichts mehr, wenn ich mich schwarz ärgere, weil ich vielleicht heute (letzter Tag in den alten Regelungen) einen 24-Monats-Vertrag eingegangen bin. Und dann die Hoffnung zu falschen Informationen mache.
Informationen aus dem Internet sollte man niemals blindlings vertrauen. Auch dann nicht, wenn sie von Öffentlicher Seite stammen. Andreas Scheuer ist nur das aktuell bekannteste Beispiel - im Ergebnis allerdings die Spitze eines Eisbergs.
Gerade im juristischen Bereich sind fundierte Informationen nur gegen Entgelte verfügbar, die für konkrete Fragen privater Art vollkommen unverhältnismäßig sind. Der TT ist insoweit noch eine der geeigneten Informationsquellen. Leider sind rechtliche Hinweise in Deutschland seit 1935 nur noch dann erlaubt, wenn der Verfasser zwei staatliche Examina bestanden hat. Wo kämen wir hin, wenn ein Jurist mit einem bloßen Master-Abschluss in Rechtswissenschaften (LL. M.) so was dürfte - also ohne staatliches Plazet?
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Ich habe im Paralleluniversum vor 5 Jahren einen DSL Vertrag ...
Tempus fugit

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Viele jüngere sicher nur das

... und Ältere noch an BTX-Banking mit 1200 und später 2400 Baud.
Das, was sich heute "Social Media" nennt, gab es soger schon vor 30 Jahren... nur waren damals nicht so viele Deppen unterwegs.
