Beiträge von frank_aus_wedau

    Bei deiner Super Hardware schon einmal gemessen wieviel

    Strom da durchgeht?

    Nicht wirklich... weil ich dazu bisher keinen Anlass hatte.


    Es läuft alles problemlos. Besagte Hubs etc. unterstützen den "Power-Delivery"-Standard. Sie unterstützen (nach eigener Fetsstellung) auch das Laden von Geräten mit einer Spannungsversorgung von 19 und 20V (Dell/HP-Geräte). Selbst diese werden bei Einsatz der Adapter ebenso schnell geladen wie ohne. Da eines der Geräte meckert, wenn das angeschlossene Netzteil nicht mindestens 90W liefert, gehe ich davon aus, dass der PD-Standard, der eine Ladeleistung von 100W (5A) definiert, erfüllt wird.


    Entspricht Hardware nicht dem PD-Standard, kommen 700 mA Ladestrom durchaus hin. Hubs im USB 2.x-Standard leiten m.W. üblicherweise 500 mA, die im USB 3.x-Standard bis zu 900 mA bei einer Spannung von 5V durch.


    Das Ladegerät des Galaxy Book erfüllt zwar nicht den PD-Standard, jedoch einen anderen (mir namentlich nicht erinnerlichen) Standard, der bis zu 3A bei 5V (also bis zu 15W) unterstützt.



    Ergänzung: Netzfund bezüglich der (aktuell) gängigen Standards


    Wenn Billigheimer ihre Werbeaussagen tatsächlich erfüllen (was meiner Erfahrung zufolge häufig nicht der Fall ist) dürften die Tabellenwerte das Maximum des zu Erwartenden sein.



    USB 1.0/1.1 5 Volt 0,1 A 0,5 W
    USB 2.0 5 Volt 0,5 A 2,5 W
    USB 3.0/3.1/3.2 5 Volt 0,9 A 4,5 W
    USB-BC 1.2 5 Volt 1,5 A 7,5 W
    USB-Typ-C 5 Volt 3 A 15 W
    USB-PD 5 bis 20 Volt 5 A 100 W


    So nebenbei:

    Das seinerzeitige Preisniveau der Galaxy-Books halte ich für wirklich angemessen. Billigheimer sind sie dennoch nicht. Ich sehe daher kein wirkliches Bedürfnis, die Funktionalität qualitativ ordenlicher HW durch fragwürdiges Zubehör zu gefährden. Eine Kette ist halt nur so reißfest wie ihr schwächstes Glied...


    Link:

    https://www.elektronik-kompendium.de/sites/com/1809251.htm



    Edit:

    Das Problem liegt oft auch nur am verwendeten USB-C-Kabel. Lediglich voll beschaltete sind in der Lage, höhere Ströme als 900 mA durchzuleiten. Leider fehlt in aller Regel eine diesbezügliche Angabe in den Daten zum Kabel. Wer sicher gehen will, kann daher nur auf ein Thunderbold-Kabel setzen, das definitionsgemäß voll beschaltet sein muss. Alles andere ist Glückssache. Es kann also, muss aber nicht.

    Auch meinerseits ein Update:

    Rein zufällig habe ich über optional angebotene Windows-Updatesein Samsung-BIOS-Update erhalten, welches die fehlende Preboot-Display-Tastatur realisiert.


    Was erschreckend ist:
    Dieses Update datiert auf das Kalenderjahr 2018!!! Ein Update, welches durch die herstellerseitige Update-Routine von Samsung selbst nichtangeboten wird. Letztere überwacht das System und sorgt dafür (oder sollte es zumindest), dass herstellerseitige Updates zeitnah nach Erscheinen installiert werden. Leider wurde auf dieses Update (im Gegensatz zu anderen zwischenzeitlich installierten) durch die Samsung Update-App in keiner Weise hingewiesen Nicht einmal als optionales Angebot.


    Das halte ich für extrem schwach. Aus meinen langjährigen Erfahrungen mit HP- und Dell-Update-Apps bin ich gewohnt, mich auf solche Apps zu verlassen zu können. Ich gestehe zu, dass es sich hier nicht um ein "weltbewegendes" Problem handelt. Allerdings um eines, dass für den Endkunden dennoch ärgerlich ist - möglicherweise begünstigt durch den Umstand, dass sich Samsung aus dem (relativ verwöhnten) europäischen Markt für Windows-Notebooks/-Tablets weitgehend zurückgezogen hat.


    Schade eigentlich - denn die Qualität der Hardware halte ich nach wie vor für exzellent. Auch nach Jahren des Gebrauchs zeigen sich weder Abnutzungserscheinungen noch hat zwischenzeitich das marktübliche "Knarzen" der Hardware eingesetzt. Das Gerät erweckt immer noch den Eindruck eines "Frühstücksbrettchens aus einem Stück" - eine in der Gegenwart wirklich selten gewordene Eigenschaft.


    paulchen panther:

    Zur GPS-Funktionalität des Galaxy-Book kann ich leider gar keine Erkenntnisse beisteuern. Unter anderem deshalb, weil ich sämtliche Ortungsfunktionen bewusst deaktiviert habe.


    Zur Billig-Hardware kann ich nur wiederholen, dass derartiges in aller Regel nur wenig brauchbar ist. Anpreisungen in Bezug auf die Leistungsanforderungen werden in aller Regel nicht erfüllt. Persönlich bin ich inzwischen sogar dazu übergegangen, an USB-C-Anschlüssen im Wesentlichen nur noch Thunderbolt-zertifizierte HW einzusetzen. Und zwar auch vor dem Hintergrund, dass sie (zumindest mittelfristig) zukunftssicher ist und ich nicht schon in Kürze wieder was neues anschaffen muss.

    Inzwischen bin auch ich auf MSAN-POTS umgestellt worden. Die einzig merkliche Veränderung an meinem Anschluss liegt darin, dass nun (neben der von mir initiierten 0900er-Sperre) auch 0180er Rufnummern nicht mehr zu erreichen sind.


    Ob hier ein Kausalzusammenhang besteht, weiß ich nicht - nur die zeitliche Nähe spräche dafür. Da dieser Anschluss allerdings ausschließlich für Faxdienste genutzt wird und 0180er-Faxnummern inzwischen die absolute Ausnahme sind, habe ich de facto keine Einschränkungen. Die Faxen werden so zuverlässig wie zuvor übertragen. :thumbup:

    Hallo,

    möchte ein analoges Telefon an eine ISDN Dose anschliessen.

    Mit oder ohne die benannte FritzBox? Ich blicke bei Lektüre des Beitrags nicht ganz durch.


    Der direkte Anschluss eines analogen Telefons an einen ISDN-Anschluss ist jedenfalls nicht möglich - auch wenn der Anschlussstecker physisch womöglich passt.


    Vielleicht hilft das als Eingangeslektüre:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Terminaladapter)

    Der Vertrag ist ja monatlich kündbar. Wenn zum ersten mal der volle Betrag abgebucht wird, hat man's zwar verpennt - allerdings ohne ein ganzes Jahr festzuhängen.


    Ich habe mir das Angebot mal angesehen und mir die "eine Nacht drüber schlafen"-Email zugeschickt. Finde ich gut, dass den Interessenten nicht die Pistole auf die Brust gesetzt wird. :thumbup:


    Eine Verbindungsgeschwindigkeit von 10 Mbit reicht für mich vollkommen aus - ist schon fast oversized. Ich nutze keine Anwendungen (wie etwa TV), die große Datenmengen saugen.


    Beim "Herumklicken" auf die im Angebot enthaltenen Links habe ich nichts dazu gefunden, wie die Flat genutzt werden kann. Lassen wir die aktuelle Rechtsprechung zum Thema mal außen vor:

    Ist es möglich, die Karte in einem mobilen WLAN Router zu verwenden, damit ich die SIM-Karte nicht ständig umstecken muss? Zudem hat eines meiner Tablets gar kein LTE-Modul, so dass es dann faktisch nicht nutzbar wäre.

    Zudem stellt sich die Frage, ob VoIP über die LTE-Verbindung funktioniert. Leider bieten Windows-Tablets keine (jedenfalls mir bekannte) Möglichkeit, über die im Tablet eingelegte SIM Telefonante zu führen. Und auch hier wären ständige "Umbauten" nicht mein Ding.


    Bisken viel auf einmal... gebe ich zu. Es sollen halt die Funktionen nutzbar sein, die ich benötige und die mein gegenwärtinger Anbieter (Congstar Home) bietet.

    Aber beim Kommunismus täuscht du dich. Sich etwas darüber zu belesen, kann nicht schaden.

    Die Theorien zum Kommunismus lesen sich doch gut - ich hätte kein Problem, in dem in Büchernbeschriebenen Kommunismus zu Leben.


    Nur zeigt die Praxis, dass diese Theorien in der Realität leider nicht umsetzbar sind. So ist m.W. bisher noch jeder Versuch, ein solches Gesellschaftsmodell in der Realität (also mit echten Menschen) umzusetzen, kläglich gescheitert. Der Mensch hat wie alle anderen Lebewesen eine Evolution durchlebt - eine Entwicklung, bei der die zum Kommunismus neigenden Exemplare auf der Strecke geblieben sein dürften.


    In Bezug auf die Linke ist jedenfalls festzustellen: Nicht alles, was links neben der Mitte passiert, ist gleich kommunistisch. ;)

    ..., da es sich nur um kostenlos zubuchbare Optionen handelt und eben nicht um essentielle Bestandteile des Tarifes an sich. Auch wenn die meisten die Tarife wohl genau wegen dieser Optionen abgeschlossen haben.

    Gut, das hatte ich mangels eigenen Telekom-Telefontarifs so nicht auf dem Schirm. Ich dachte, diese Option sei Vertragsinhalt. Wird sie im Vertrag nicht ausdrücklich zugesichert, verschlechtert sich natürlich die Rechtspositionen von Bestandskunden.