Bin gerade über diesen Thread gestolpert - insbesondere den Teil zur Länderzone 3:
Länderzone 3: Andorra, Französische Antillen, Französisch-Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, Guern-
sey, Isle of Man, Jersey, Le Réunion, Monaco, San Marino, Schweiz und Vatikanstadt.
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Du hast recht: Zone 3 ist seltsam.
Die franz. Antillen gehören zum Teil zur EU, Franz. Guyana komplett, Guadeloupe auch, Martinique fehlt, beides sind aber französische Antillen, Monaco nicht, Andorra auch nicht, genauso wenig die Kanalinseln und die Isle of Man. San Marino und Vatikanstadt auch nicht, haben aber italienische Netze und die Schweiz gar nicht und Gibraltar nicht mehr.
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Die Zuordnung von Gebieten zur EU ist/war mitunter streitig. Selbst der EuGH wurde schon bemüht und konnte zum Teil dennoch keine abschließende Klarheit schaffen. Die meisten dieser Zweifelsfälle (Kanalinseln als "Kronbesitz" und nicht Staatsgebiet Großbritanniens, Gibraltar als prinzipiell selbststständiger Staat, der ebenfalls nicht Staatsgebiet von GB ist, etc.) haben sich durch den Brexit glücklicherweise erledigt.
Allerdings ist Begriff "Überseegebiet" aus meiner Sicht weiterhin wenig aussagekräftig und trägt nicht gerade zur Klarheit bei - schon gar nicht beim Durchschnittskunden, der sich mit diesen Problemen nie auseinandergesetzen musste. Kolonien (ein heute gern vermiedenes "Unwort") sind und waren eigene Staaten und gehören in der Regel nicht zur EU (aber mit Ausnahmen wie etwa Gibraltar), andere Regionen gehören zum unmittelbaren Staatsgebiet von EU-Staaten und sind daher Teil der EU. Diskussionen hierüber sind unter Mobilfunkkunden eher müßig - hier muss man auf den konkreten Wortlaut der Regulierungsbestimmungen hoffen und ansonsten nötigenfalls Provider, die mit Wortklauberei Kasse zu machen versuchen, meiden.
Was mich gegenwärtig beschäftigt:
Diskussionen um eine Verlängerung von Regulierungsbestimmungen im Mobilfunksektor. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Vorgaben zum essentiellen Bestandteil des EU-Rechts zählen und wie andere auch zeitlich unbefristete Geltung haben. Die in Medien gelegentlich angedeuteten aktuellen Beratungen um die Verlängerung mancher Roaming-Bestimmung hat mich aber aufhorchen lassen. Zwar scheinen baldige Roamingkosten für eingehende Gespräche wieder vom Tisch - mittelfristig könnte dem Mobilfunkkunden allerdings Ungemach drohen.
Existiert insoweit eine Aussage, die in diesem Punkt eine leicht und allgemeinverständliche Erklärung bietet?
Edit:
Sollte sich für diesen Beitrag ein geeigneterer Thread finden, bitte ich, ihn zu verschieben.