Beiträge von saintsimon

    Naja, US-Bashing ist so alt wie die europäischen Auswanderungswellen des 19. Jahrhunderts. Verletzter Stolz der Feudalherren und Deutschnationalen, daß viele Untertanen lieber die Risiken einer Auswanderung zur erstarkenden Konkurrenz auf sich nahmen, als weiter zu Katzbuckeln. Und dann sah man in WK 1 & 2 die Nachfahren dieser Auswanderer beim Blick durchs Visier.

    Zitat

    Original geschrieben von fiestaforever
    Eine Rücklastschrift mangels Deckung und eine Rückgabe wegen Widerspruch sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Soviel subtile Unterscheidung muss schon sein. ;)

    Das eine kann sich aus dem anderen ergeben. Die RL-Gühren werden mit der nächsten regulären Rechnung wieder als Lastschrift eingezogen.


    Da mißverstehst Du mich leider: selbstverständlich schlägt die neue, nun in der Regel höhere Benachrichtigungsgebühr nur beim Verbraucher auf - dies wird in jetzt ja demotivieren, daraus den von Dir befürchteten RL-Sport zu machen.


    Der Hintergrund der nun möglichen, höheren "Servicepauschale" (statt nur Portokosten) ist ja das neue Verhältnis zwischen den Beteiligten:


    http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/izvframe.html


    "Neue AGB und Lastschriftbedingungen Juli 2012


    Jeder, der ein deutsches Girokonto hat, hat im Frühjahr 2012 ein Anschreiben seiner Bank bekommen, mit dem ihm, mehr oder weniger verständlich erläutert, die neuen Sonderbedingungen für das Lastschriftverfahren mitgeteilt wurden.
    Eine der Hauptänderungen betrafen das Lastschriftverfahren, speziell die Anpassung der Regelungen zur Einzugsermächtigung.
    ...


    Die wesentlichen Änderungen


    Die Einzugsermächtigungslastschrift gilt zukünftig auch als gegenüber der Zahlstelle vorautorisierte Lastschrift ..., nicht mehr als nachträglich durch Schweigen genehmigt. Aus dem bisherigen 2-Parteien Verhältnis (Zahlungspflichtiger - Gläubiger) wird so ein 3-Parteien Verhältnis (Gläubiger - Zahlungspflichtiger - Zahlstelle) konstruiert.
    ...
    Bei der Nichteinlösung von berechtigten Lastschriften kann die Zahlstelle, zum Beispiel mangels Deckung, zukünftig ein Benachrichtigungsentgelt berechnen.
    (Dies war bei der Einzugsermächtigung vorher nicht möglich, da keine Weisung an die Zahlstelle zur Kontobelastung vorlag. Viele Banken hatten es versucht und dafür bis zum BGH Ablehnungen kassiert. Da eine Einzugsermächtigung jetzt auch als Weisung an die Zahlstelle gilt, hat sich die Basis für Entgeltberechnungen geändert)"

    Mal ein paar Statistiken aus der NYTimes und einem Leserkommentar dort:


    http://www.nytimes.com/2012/12…merica-stands-out.html?hp



    "John McBrideSeattle, WA
    ...
    There are over 300,000,000 weapons currently residing in nearly 32% of American households.


    "...According to Department of Justice figures on homicide trends, men are the perpetrators in close to 90% of all homicides. In addition, men are responsible for over 90% of gun-related deaths. ..."


    . Males were almost 10 times more likely than females to commit murder in 2005.
    . The percentage of American households with a gun has been declining from a high of 54% in 1977 to 32% in 2010
    . Gun ownership is concentrated. Approximately 20 percent of gun owners own 65% of the nation's guns
    . Household gun ownership may be declining even though millions of guns are sold each year in part because gun owners are adding more guns to their collections. The average number of guns per owner increased from 4.1 in 1994 to 6.9 in 2004
    . Approximately one-quarter of U.S. adults owns a gun
    . Household gun ownership levels vary by state,from 60% in Wyoming to 9% in Hawaii ... "


    ---


    Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Das mache ich sofort, nachdem du deine Quelle offengelegt hast...


    Dieses "ich habe Kosten, aber ich will sie nicht veröffentlichen"-Geeirere könnte man vor Gericht nicht durchhalten, weswegen die Branche ein Verfahren letztlich scheut, und auch Du eine klar belegte Aussage scheust, weil die Bank ja nicht will, daß die Konditionen der Lastschriftinkassovereinbarung publik werden.


    Aber ohne Butter bei die Fische braucht es der Kunden und uns erstmal nicht zu jucken, und der Kunde kann anhand der bekannten Kostenfaktoren reklamieren. "Dem Kunden steht der Nachweis frei" und die NB wollen es nicht widerlegen.


    Ein Blick in die von mir verlinkte P/L-Verzeichnis hätte übrigens die Erkenntnis gebracht, daß die Banken nunmehr dem Kunden kostenpflichtig (hier für 5,50 €) mitteilen können, wenn eine Lastschrift auf ihrem Konto nicht eingelöst wird, womit sich die Sorge vor einem RL-Sport erübrigt.

    Zitat

    Original geschrieben von Acroder
    Nur bedingt. In der Allnet-Flat ist, im Gegensatz zur Konkurrenz wie Yourfone und co., keine Datenflat dabei....


    Ich dachte da an die Preise bei 1&1 und Drillisch für VF-FLats.

    Da ich gefragt wurde, wo O2 sich zu Rücklaschriften äussert, hier die Postpaid-AGB;
    http://static2.o2.de/blob/7097…ary/agb-postpaid.pdf?v=29


    "8.5
    ...Wird die Lastschrift nicht eingelöst, kann Telefónica
    Germany eine Kostenpauschale gemäß Preisliste geltend machen, soweit der
    Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die
    Kosten nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind."


    Somit setzt O2 wie die Konkurrenz darauf, daß viele Kunden sich nicht die Mühe machen, der Kostenpauschale zu widersprechen. Ein praktisches Zubrot.

    Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Blödsinn, und zwar sehr großer. Denkst du das die Hausbank von o2 nicht auch Geld für die geplatzte Rücklastschrift nimmt? Man kann zwar pie mal Daumen die Kosten errechnen, aber mit dem eigenen Kontoauszug kommt man sicher nicht weiter. Ich habe auch noch keinen Kontoauszug gesehen, welcher den Betrag ausweist......
    Gruß Marco


    Dann hast Du noch vieles nicht gesehen.
    Schau genauer hin. Der Betrag (ohne Benennung) steht in dem Textbandwurm im Anmerkungsfeld bei der Rückbuchung. Diese ist ja an den Lastschriftenempfäner gerichtet.


    Übrigens schreibt O2 selbst, daß bei Nachweis geringerer Gebühren eine Erstattung möglich ist.


    https://www.sparkasse-koelnbon…leistungsverzeichnis.pdfx


    "3.1.1
    ...
    Rückbelastung von nicht eingelösten Lastschriften 3,00 EUR zu Lasten des Zahlungsempfängers"


    So viel zum "ganz großen Blödsinn" und ähnlichen Vorwürfen.