Beiträge von saintsimon

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    Original geschrieben von NicoK
    verstehe auch nicht, wofür man flash braucht auf handys.


    Um. z.B. interaktive Flash-Dateien, wie Multiple-Choice-Formulare, auch am Mobile zu nutzen.
    Und soo klein sind die Displays auch nicht. Viele Webseiten mit Flash lassen sich bei der Auflösung im Querformat hinreichend gut darstellen, um sie zu nutzen.


    Vergiss "Handies", es sind Klein-Computer.

    Zitat

    Original geschrieben von autares
    AIG selbst hatte diese CDS geschrieben. Deswegen ist AIG im Endeffekt Pleite gegangen. Da hat sich AIG verspekuliert aber keine Bank?


    Wer gibt jetzt die CDS auf die europäischen Staatschuldenpaiere aus?



    Ich weiß nicht, ob auch AIG wußte, daß die AAA-Ratings der Rating-Agenturen für die CDOs ohne Grundlage waren.


    Und ja, man weiß inzwischen, daß die Rating-Experten kaum oder keine Dokumente zur objektiven Bewertung der CDOs hatten, und diese Objektivität hätte nur das gut gehende Geschäft der Agenturen mit den Banken gestört. Die Verantwortlichen bei den Rating-Agenturen haben mehr als ein Auge zudrücken lassen.


    Das ganze CDO-Geschäft funktionierte auf allen Ebenen nur über den schnellen Weiterverkauf der Schuldtitel, damit man die Risiken aus den Büchern hatte, und bedurfte des Wegschauens der Regulierungsbehörden und der Rating-Agenturen.


    Viele Hypothekenkredite wurden durch "Drücker" und ohne richtige Prüfung der Bonität jedem Kunden aufgequatscht, um Vermittlungsprovisionen zu kassieren, wobei schon die Dokumentation zu Wünschen übrig ließ. Nun behielten die kreditausgebenden Institute und Organisationen vor Ort die Schuldentitel nicht, sondern verkauften sie schnellstmöglich weiter, denn sie wußten um die Risiken.


    Die Großbanken kauften sie auf, tranchierten sie, mixten gute mit schlechte Hypothekentitel zu CDOs und legten sie Massenweise zum Rating vor, wo sie abgenickt wurden.


    Dann musste man schnell einen Dummen finden, der die CDOs schnell abkaufte und sich durch die tollen Ratings und Zinsversprechen blenden ließ. Solche fanden sich z.B. in Europa.


    Es wurden auf allen Ebenen jahrelang faule Spiele gespielt, und wer es wissen wollte, kannte das Risiko und die Blase. Als die Blase platzte, erhöhte sich auch das Ausfallrisiko der vormals guten Schuld-Titel-Tranchen innerhalb der CDOs. Wer letztere gerade in den Büchern hatte, war dumm dran, denn er kannte nun deren Wert nicht mehr. Da mußte dann z.B. der deutsche Steuerzahler einspringen.


    Die Rating-Agenturen haben damals für gutes Geld mitgespielt und nun sollen sie plötzlich neutrale, ehrliche Bewerter sein?

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    Original geschrieben von autares
    ...
    In den USA waren es übrigens CDOs und nicht CDS! Und dass es too big too fail Institute gibt, ist mal wieder ein Fehler der Politik. Und wie riskant es von einer Bank ist, sich für systemrelevant und deshalb unzerstörbar zu halten, hat Lehman gezeigt...


    Die CDS ( von AIG u.a.) wurden für diese CDOs ausgegeben. Dann platzte die Blase ...


    Z.B. : http://www.reuters.com/article…man-idUSN1116434120100412

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    Original geschrieben von autares
    Da scheinst du etwas missverstanden zu haben. Banken haben diese Versicherungen geschrieben, dass heisst das sie bei Ausfall haften müssen! Verstehe jetzt nicht, wie sie damit Geschäft machen sollen...


    Ja, aber die Banken gehen/gingen davon aus/spekulier(t)en darauf, daß die Eurozone den Zahlungsaufall mit allen Mitteln verhindern wird, sie also nicht einspringen müssen.


    Bei der Hypotheken-Krise bestand der amerikanische Bail-Out daraus, daß die fällig werdenden CDS' letzendlich durch den amerikanischen Steuerzahler gedeckt wurden, da ja systemrelevante Too-Big-To-Fail-Institute beteiligt waren. Dafür ist Paulson auf die Knie gegangen ...

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    Original geschrieben von mike911
    ...




    @Themenersteller / @all
    Wenn die Sachen aus dem Link noch stimmen, dann muss der Mobilfunkvertrag wohl weiter gezahlt werden, außer "MogelCom" beendet den Vertrag aus Kulanz.


    Also aus Web-Recherchen ergibt sich kein einheitliches Bild, auch von Seiten der juristisch Angehauchten nicht. Zumindest scheint für einige der Todesfall für die Erben ein hinreichend wichtiger Grund für eine ausserordentliche Kündigung zu sein, unabhängig von dem was in den AGBs steht. Deswegen machen die Firmen wohl auch keinen Ärger (was ja sonst eher ungewöhnlich ist).


    Wichtig ist, man muß sich schnell drum kümmern, dann spuren die Vertragspartner bei der Vertragsauflösung.


    Beispiel für ein Fundstück:
    http://www.123recht.net/K%C3%B…-Todesfall-__f287912.html


    ">Kündigung bei Todesfall
    Ein Todesfall ist sehr wohl "ein besonderer Grund" für eine außerordentliche Kündigung!
    Dies bestätigen auch die Gerichte. Dabei muß man jedoch differenzieren - alle orts- und personengebundenen Vertragsverhältnisse werden auch von den Vertragspartnern sofort aufgelöst. Beispiele: GEZ, Zeitung, Telefon inkl. Handy, Mietwohnung, Versicherungen.
    Lediglich bei mitnehmbaren und übertragbaren Verträgen, aber auch Darlehen für Gebäude sind natürlich mit dem Todesfall auf den Erben übergegangen.
    Vereinfacht dargelegt - macht aber durchaus Sinn nach diesem Schema die Vertragsverhältnisse zu untersuchen. "


    So, und jetzt können die kommen, welche kein gutes Haar daran übrig lassen. :D
    *popcorneinwerf*

    Zitat

    Original geschrieben von Servior
    ...
    Es kommt nicht darauf an was ihr meint, sondern wie die Rechtslage dazu aussieht. Diese ist eindeutig geregelt: Verträge gehen auf die Erben über, dabei spielt es keine Rolle was für ein Vertrag....


    Wie sollen dann die Anbieter "unverzüglich" ihre Verpflichtung erfüllen:


    http://dejure.org/gesetze/TKG/111.html


    § 111 TKG


    Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden


    1) Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113


    1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
    2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
    3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
    4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
    5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
    6. das Datum des Vertragsbeginns


    vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern,