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Original geschrieben von mike911
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Lediglich die Wohnung hätte noch 3 Monate bezahlt werden müssen, es waren aber dann ur 1,5 weil der Vermieter einen Nachmieter gefunden hatte.
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"„Wenn ein Mieter stirbt, hat der Rechtsnachfolger ein einmonatiges außerordentliches Kündigungsrecht“, erklärt Torsten Bornemann, Rechtsanwalt in der Kanzlei Burkhard Goßens Rechtsanwälte aus Berlin"
http://www.welt.de/finanzen/ve…t-wenn-jemand-stirbt.html
Ob das noch so ist, weiß ich nicht.
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Original geschrieben von Servior
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Die Identität spielt erst einmal keine Rolle, Erben sind Kinder und Ehepartner. Diese kann man bei den zuständigen Ämtern erfragen.
Der Mobilfunkanbieter kann sich einfach einen von denen aussuchen und diesen eintragen, dabei spielt es keine Rolle ob dies dem Erben gefällt. ...
Selbst wenn sonst keine gesetzlichen Hindernisse gäbe, würde der Kosten/Nutzen-Faktor die Anbieter davon abhalten, bei den Ämtern nach neuen Identitäten (manuell!) zu recherchieren. Das hat mit Kulanz wenig zu tun. Bei wertvolleren Verträgen sähe das sicher anders aus.
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Original geschrieben von Servior
Vorgesehen oder nicht spielt doch keine Rolle.
Die Rechtliche Lage ist nun einmal, dass der Vertrag an den/die Erben über geht. Wie der Mobilfunkanbieter das ganze regelt ist eine ganz andere Sache.
Bisher wird halt einfach auf Kulanz der Vertrag beendet, wenn man dem Mobilfunkanbieter allerdings ganz blöd kommt, dann kann der auch einfach auf den Vertrag bestehen.
Ich habe extra noch das Identitätsproblem angesprochen. Das kann man nicht ignorieren. Nach dem Erbfall ist keine Identität bekannt, solange keine individuelle Vertragsübernahme stattfindet.
Der Mobilfunk-Anbieter ist doch zur individuellen Identifizierung seiner Kunden gesetzlich verpflichtet. Ohne Identitätsnachweis kein Mobilfunkvertrag. Gruppennutzer gibt es nicht, nur Individuen.
Die Mobilfunkanbier würden sicher auch gerne gemäß Schema F Argumentieren, wie Ihr hier, und die Verträge den Erben aufdrücken, aber so einfach scheint es nicht zu sein. Zumindest scheuen sie den Aufwand. Vielleicht findet man was im TKG oder sonstwo etwas dazu.
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Original geschrieben von Jimmythebob
Was drago schreibt ist absolut richtig. Verträge laufen natürlich nach dem Tod der Vertragspartners weiter. Der Erbe tritt in die Rechtsposition des Erblassers, mit allen Rechten und Pflichten (sog. Gesamtrechtsnachfolge). Wenn mehrere Erben vorhanden sind, bilde diese eine sog. Erbengemeinschaft und sind bis zur Auseinandersetzung gemeinsam berechtigt und verpflichtet (§ 2032 BGB).
Dass das Mobilfunkunternehmen die Erben aus dem Vertrag entlässt, ist in der Tat reine Kulanz, sofern es nicht bspw. in den AGB geregelt ist.
OK, soweit klar, bis auf die Mobilfunkgeschichte, das meinem Eindruck nach stärker personengebunden zu sein scheint, als ein "Haushalts"-Festnetzanschluß.
Oder hat es hier jemand geschafft, einen Mobilfunkanschluss auf mehrere Personen gleichzeitig als Nutzer (im Unterschied zum Vertragsinhaber) zu registrieren? Das ist gar nicht vorgesehen. Bei Firmenhandies ist letztlich immer auch noch ein konkreter Nutzer registriert. Bei Erbangelegenheiten fällt der individuelle Nutzer weg, wenn mehrere Erben da sind.
Dann wäre der Nutzer ein Anonymus, und sowas ist beim Mobilfunk ja eigentlich nicht erwünscht. Einen Mobilfunkanschluß gibt es nur nach der Feststellung der Identität des Nutzers, und diese bekannte Identität fällt weg.
Den betreuungsintensiven Kuddelmuddel nach dem Tod des Nutzers ersparen sich die Anbieter wahrscheinlich.
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Original geschrieben von drago
Lustig ist nur dein Beitrag, der vor Halbwissen nur so strotzt. Selbstverständlich treten Erben in sämtliche Rechten und Pflichten ein, außer in solche, die höchtspersönlich zu erbringen sind (z. B. Arbeitsleistungen aus einem Arbeitsvertrag, aber auch hier stehen Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis, z. B. ausstehender Arbeistlohn, natürlich den Erben zu).
Wie bei einme "normalen, altmodischen" Festnetzanschluss läuft der Mobilfunkvertrag natürlich weiter und Forderungen des Mobilfunkanbieters sind von den Erben zu begleichen.
Eine andere Frage ist, ob in den AGB ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird oder der Anbieter kulant ist.
Ich bin kein Jurist, und Du bist nicht überzeugend.
Also dann, klär mich auf, wer von mehreren Erben muß denn in einen 24 Monats-Vertrag eintreten (vom bis zum Todestag angefallenen Kosten abgesehen) ?
Und warum genau bestehen die ansonsten hartnäckigen Anbieter nicht auf der Erfüllung des Vertrages (post mortem!) durch die Erben? Pietät?
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Trete wir mal auf die Bremse, und lassen sachkundige Juristen vor. Hier wird zuviel durcheinandergewürfelt.
Daneben denke ich, daß nur bis zum Todestag angefallene Kosten ins Vermögen eingehen, sofern nicht jemand einfach die SIM weiternutzt. Dann kann man eine Vertragsübernahme mache, und gut ists. Aber einfach so kann man den Erben einen bestehenden Vertrag nicht aufdrücken.
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Original geschrieben von autares
Dir ist aber schon klar, dass Banken kaum noch Anleihen dieser Staaten halten und insofern keine Zinsen bekommen. Von den Kursverlusten vor Verkauf einmal ganz abgesehen.
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Und was ist mit den Kreditausfallversicherungen? Damit machen die jetzt das große Geschäft, wie damals bei der Hypothekenblase. Als diese CDS fällig wurden, durfte dann der Steuerzahler einspringen.
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Original geschrieben von phonefux
Aber eben nur das Erbe in Gänze, nicht einzelne Verträge.
Das ist klar. Wobei Privatverträge eine eigene Sache sind. Beim Erbe geht es um das Vermögen und die daran gebundenen Verpflichtungen, aber nicht um einzelne Privatverträge des Verstorbenen. Und man erbt auch nicht den Arbeitsplatz eines Verstorbenen ....
Allein die Vorstellung, einen Mobilfunkvertrag auf mehrere Erben zu Verteilen ist schon lustig ... :p
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Hmm, im heutigen Deutschland hätte Gaius Julius Caesar keine Chance bekommen ...
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Original geschrieben von Chefkoch85
..... bei einer Mietwohnung gibt es ja auch eine 3 monatige Kündigungsfrist ...
Im Todesfall?
Boris1968: schon mal davon gehört, daß Erben das Erbe ausschlagen können? Ein Erbe muß gar nichts übernehmen.