Beiträge von phhesse

    Wie ich gerade nochmal nach gelesen habe, ist dein Gerät sogar nur einige Tage alt. Hast du es online bestellt? Dann hast du 14 Tage Zeit das Gerät zurückzuschicken. Also schnell!!! Es muss kein Grund angegeben werden, aber die Rückgabe ist auch aufgrund eines Defekts möglich.


    Ich hatte einen ähnlichen Fall. Jetzt bekomme ich mein Geld zurück.

    CCLSC:


    Letzlich ist es aber nicht SE, die eine Reparatur verweigert haben, sondern der Service-Partner, richtig? Der Händler, der dir das Gerät verkauft hat ist auch Ansprechpartner für die Garntie in den ersten 12 Monaten, nicht SE!!!
    Wie vorher schon erwähnt muss der Händler dir in den ersten 6 Monaten nachweisen, dass Du den Wasserschaden erzeugt hast. Kann er dies nicht, muss er reparieren oder austauschen.
    Das ist dein Recht. Geh halt zum Anwalt, wenn sie es nicht einsehen, aber meistens reicht auch der Hinweis auf das neue Gewährleistungsgesetz.


    Also nicht groß über irgendwelche Hersteller aufregen (habe ähnliches schon über Siemens und Nokia gelesen), sondern handeln und nicht länger ärgern. So einfach ist das.


    Es muß ja auch nicht SE Schuld sein. Wer weiß was beim Transport alles passiert ist...???

    xoso


    Also wenn man einen MP3-Player so definiert, dass man ihn über den Kopfhörer bediene kann, dann ist weder der IPOD noch die meisten anderen wirklich ein MP3-Player!!!!


    Im Vergleich zum 6230 ist das K750 aber eindeutig der bessere MP3-Player. Man denke nur ans Thema Playlist-erstellen....

    Schau Dich mal um...


    Nachdem ich Fernsehspots und Plakate gesehen habe, auf denen der 12.8. beworben wurde, kann man davon ausgehen, dass das stimmt.
    Wenn Du auf den Link zwei Posts weiter oben klickst, werden wohl auch die letzten Zweifel verfliegen....

    @galahad:
    Gut, Du bist Senior-Guru, aber ich frage mich manchmal, was hier dem ein oder anderen unterstellt wird.
    Mein K750i war zwei Wochen lang ein Schreibtischgerät und hat sich dann auch von selbst geschrottet. Das Knarzen kam auch ohne Hosentaschentragen, etc. ...



    Mein Vertrauen in die Forumsmitglieder ist weitaus größer, als das, in die meisten Handyshops, Servicepartner und Mobilfunkunternehmen. Die kalkulieren doch damit, dass die meisten Bürger aus Unkenntnis, Frust oder Gleichgültigkeit nicht auf ihrem Recht bestehen.
    Daher: Informieren und klagen. Es gibt weitaus zweifelhaftere Klageanlässe als Gewährleistungsansprüche.

    @ CC....


    Soweit ich weiß muß der Verkäufer innerhalb der ersten sechs Monate dem Käufer nachweisen, dass dieser am Schaden Schuld ist. Danach ist die Beweislast dann umgekehrt. Im Zweifelsfalle also ab zum Anwalt. Kannst ja vorher mal bei der Verbraucherzentrale anrufen oder so.