Beiträge von jungmario

    peeck:
    NT = Nebentarif. Was damit gezählt wird ist Sache des Netzbetreibers. Natürlich kann NT den Verbrauch der Nachtspeicherheizung zählen!
    Je nach Netzbetreiber wird der Zähler nachts einfach umgeschalten und der komplette Verbrauch mit dem niedrigeren Tarif berechnet. Damit kann man notfalls auch tagsüber die Nachtspeicherheizung anschalten - aber eben zum teuren Tag-Tarif.
    Viele Netzbetreiber verbauen einen Rundsteuer-Empfänger, der die Nachtspeicherheizung nur zu gewissen Zeiten mit Strom versorgen lässt. Damit fällt es aus, tagsüber nachladen zu können.


    Für das separate Zählen von HT- und NT-Strom gibt es nicht viel mit "Zähler muss geeignet sein" -> entweder es ist ein Doppeltarifzähler, oder nicht. Ein Eintarifzähler kann eben keine unterschiedlichen Tarife zählen ...


    Zitat

    Original geschrieben von xash
    haupttarif liegt bei 20,11 cent kwh
    nachttarif liegt bei 13,41 cent kwh
    mein stromzähler zeigt ht und nt gesondert an, weiß jedoch nicht ob das nun ein Doppeltarifzähler oder zwei Eintarifzähler sind. ich gehe aber mal nicht davon aus dass der big boss unter den stromanbietern sowas mit sich machen lässt (ht und nt gesondert anzubieten).


    Die 13,41 Cent/kWh wird dir zu 99% niemand anderes annähernd anbieten oder sogar unterbieten können! Mit einer Nachtspeicherheizung ist der Wechsel derzeit einfach unrentabel, wenn man einen Sondertarif beim örtlichen Anbieter bekommt.


    Wenn du in einem Zähler zwei Zählerstände hast (also auf der Rechnung HT- und NT-Strom mit der gleichen Zählernummer), dann ist es ein Doppeltarifzähler (oder mehr Tarife). Wenn die beiden Zählerstände auf unterschiedlichen Zählern abgelesen werden, die ja dann auch jeweils eine unterschiedliche Zählernummer haben, dann handelt es sich um zwei unabhängige Eintarifzähler, mit denen du einzeln den Anbieter wechseln kannst.

    Die abgebildeten Sträuße sind ja bestimmt nur "Muster", in welche Richtung es geht. Sind die Blumen teurer, werden einfach weniger in den Strauß gepackt, damit der Gesamtpreis nicht überschritten wird ...

    Für die Nachtspeicherheizung wirst du von deinem örtlichen Anbieter einen erheblich günstigeren Preis bekommen (ich rate mal 8-12 Cent/kWh brutto), als bei einem anderen Anbieter.
    In der Regel lohnt sich mit Nachtspeicherheizung der Wechsel (noch?) nicht, auch wenn der Tag-Strom beim örtlichen Anbieter um einiges teurer ist (bei Nachtspeicherheizung macht der Nachtstrom meist ca. 70-80% des Gesamtverbrauchs aus).
    Einzige Alternative: Wenn du statt einem Doppeltarifzähler nun zwei Eintarifzähler installiert hast, dann kannst du den Nachtstrom beim Örtlichen kaufen, mit dem anderen Zähler wechseln. Bei Doppeltarifzählern kann man (auch) nur mit dem gesamten Zähler wechseln.


    Es wird auch kaum Anbieter geben, die mehrere Preise nennen. Aber halte uns hier mal bitte auf dem Laufenden :-)

    Es spricht nichts dagegen: flexibler Vertrag, kann online abgeschlossen werden, 1 Jahr Preisgarantie, für sehr gut bewertete AGB (im Gegensatz zu B-wie-Billiger wird man z.B. hier 8 Wochen vor einer Preisänderung informiert und hat dann fast einen ganzen Monat Bedenkzeit, um noch bis zur Anpassung aus dem Vertrag zu kommen), unter den Stromanbietern hat der Kundenservice am besten abgeschnitten und auch anderswo Testsieger.
    Ich finde die besonders einfache Rechnung sehr gut. Ich kenne von "früher" noch die Rechnung von meinem Netzbetreiber und hatte da so meine Schwierigkeiten, obwohl ich "vom Fach" bin ... du kannst es ja einfach mal austesten., kostet ja nix ;)


    Gegen E-wie-Einfach gibts sonst eigentlich auch nichts zu sagen, habe da noch nichts negatives gehört. Aber 2 Wochen Wartezeit nur auf den Auftrag finde ich heftig ... und dann wirds mit der Belieferung ab Einzug eng, denn die Erfassung der Aufträge wird durch den LIDL-Ansturm bestimmt auch ne Weile dauern.

    Du kannst dich auch (erstmal) für einen flexiblen Anbieter entscheiden und dann weiter in Ruhe vergleichen ohne dich gleich langfristig gebunden zu haben.
    Laut Verivox ist bei Ausschalten von Bonus-Berücksichtigung und Vorauskasse im unteren Preissegment nicht mehr viel übrig außer Bonus-Strom (B-wie-Billiger), E-wie-Einfach, LEW und Yello.
    Wenn ein Anbieter schon 2 Wochen braucht, um eine Auftragskarte alleine rauszuschicken, dann wäre der für mich ausm Rennen ... ich will mir dann nicht ausmalen wie es später beim Vertrag aussieht.
    Ähnliches ist mit den AGB von B-wie-Billiger (siehe vorherige Seite) - wenn man bei einer Preisänderung nicht einmal die Möglichkeit hat, vor der Erhöhung aus dem Vertrag rauszukommen, dann fallen die raus! Ich denke sogar, dass das ungesetzlich ist.


    Die Entscheidung liegt bei dir. Vielleicht hilft dir der Kundenmonitor weiter, ich hab da mal gegoogelt.

    Es gibt in D eine Versorgungspflicht. Ab Datum der Schlüsselübernahme gibt der Netzbetreiber 4-6 Wochen Zeit, in der rückwirkend ab Schlüsselübernahme vom Wunsch-Lieferanten das Netzgesuch gestellt werden kann. Wird diese Frist verpasst, bleibst (zum Allgemeinen Tarif) beim Netzbetreiber - auch ohne Unterschrift, denn mit der Stromnutzung hast du die Leistung ja in Anspruch genommen.


    Wenn du dich selbst bei LEW anmeldest (aber dort nicht bleiben möchtest), dann kann das das Netzgesuch deines Wunschlieferanten stören - also besser lassen. Namentlich bekannt bist du ja, du hast ja nen Brief bekommen.


    Erst wenn nach Ablauf der Frist kein Lieferant die Netzmiete beantragt hat (plus Bearbeitungszeit) und du nicht zahlst, erst dann läuft es Richtung Stromabstellung. Aber vorher mahnen die dich ja an, die haben ja deinen Namen.


    Partybombe: LEW nicht an den Zähler lassen ist ein guter Witz, hier passt er aber nicht rein! LEW ist Eigentümer der Zähler, deshalb hängen sie nur sehr selten im Mietbereich (sondern meist im Keller).


    Mit E-wie-Einfach wirds zeitlich kritisch: Wenn die dir die Unterlagen erst in 2 Wochen zusenden, dann rechne mal noch Rücksendezeit ein ... und wenn die schon alleine zum verschicken der leeren Blankokarte so lange brauchen, dann weiß ich nicht wie lange die Auftragserfassung dauert. Da wirds eng mit der rückwirkenden Belieferung ...
    Wenn die LIDL-Angebote alle erst zum 1.4.08 freigeschalten werden (Netzanmeldefrist bis Ende Februar), dann kann man sich halbwegs ausrechnen, was da los ist.
    Ich möchte dann nicht ein Kunde sein, der dort wegen einer Abschlagsänderung oder einer falschen Rechnung versucht anzurufen ... :rolleyes:

    Den Testsieg haben sie zwar nicht alleine, aber es scheint nichts dagegen zu sprechen.


    Mich wundert nur: Wieso schicken die die Unterlagen erst in 2 Wochen? Also man muss, wenn man zu denen will, schon nen halben Monat auf die Unterlagen warten??
    Wie ist das dann erst später wenn man Kunde ist ... wie lange wartet man auf die Rechnung ... und erst recht aufs Guthaben?
    Oder haben die Stadtwerke zum 1.2. neue Preise angekündigt und die schicken dir deswegen (und dem dann höheren Preis bei E-wie-Einfach) erst dann ihr Angebot?

    Hm ... laut Homepage der Lechwerke beträgt der Preis pro kWh 18,64 Cent und der Grundpreis im Jahr insgesamt 103,20 € (also monatlich 8,60 €).


    Die abweichenden b-wie-billiger-Preise kann ich daher nicht nachvollziehen, es müssten ja ("maximal") 16,64 Cent/kWh und 8,60 EUR/Monat sein.


    Oder gibt es bei dir in der Region (bzw. näheren Umgebung) neben der LEW noch einen anderen Netzbetreiber?


    Einen einzelnen Anbieter direkt empfehlen ist nicht so einfach, weil ja die regionalen Preisunterschiede teils doch erheblich sind. Aber wenn man auf Vergleiche achtet (Verivox hat verglichen, der Focus Money auch und auch der Kundenmonitor und andere), dann bekommt man schon ein gutes Bild. Ich würde jedoch nicht unbedingt auf "günstigster Preis" gucken, denn den bezahlt man mit anderen Dingen wieder mit (eine stundenlange Wartezeit an der Hotline, weil die Rechnung nicht stimmt, kann mir keiner bezahlen, mal noch ganz abgesehen von den Telefonkosten ...). Von Paket- und Vorkassepreisen ist sowieso abzuraten, weil man bei Paketen bei Abweichungen von der vorbezahlten Menge extrem draufzahlt und bei der Vorauszahlung ein immenses Insolvenzrisiko besteht, und damit die Gefahr den Strom doppelt zahlen zu müssen ...
    Die AGB sollten stimmen, und mich würden da die gestern genannten Dinge abschrecken. Die Vertragslaufzeit sollte nicht zu lang sein ... und wenn doch, dann sollte die Kündigungsfrist nicht mehr als einen Monat zum Vertragsende betragen. Aber das muss eben jeder für sich selbst entscheiden.

    tribun72:
    Laut Homepage ist b-wie-billiger (mindestens) 2 Cent günstiger als der Allgemeine Tarif. Wenn du, evtl. mit einem Sondertarif, pro kWh 18,64 Cent zahlst ... dann sind die von dir genannten 15,5 Cent bestimmt nicht dein Preis bei b-wie-billiger, oder? Hast du rechts deine Postleitzahl eingegeben und dir die Preise deiner Region anzeigen lassen?
    In der Mitte die (von dir genannten) 15,5 Cent sind ein Beispielpreis (für was auch immer.
    Laut AGB ist der Grundpreis auch der gleiche wie der des Allgemeinen Tarifs beim Netzbetreiber.
    Laut AGB werden Preiserhöhungen des Netzbetreibers auch an dich weitergegeben, wenn du bei b-wie-billiger bist.


    "Witzig" (bzw. gesetzeswidrig, glaube ich) ist auch die "Preisanpassungsklausel" in den AGB:

    Zitat

    Eine Preiserhöhung wird mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus dem Kunden mitgeteilt und jeweils zum angegebenen Monatsbeginn wirksam.


    Der Kunde hat bei einer Preiserhöhung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe ein außerordentliches Kündigungsrecht von sechs Wochen zum Monatsende[...].


    Mal zusammengefasst: Die wollen zum 1.3. die Preise erhöhen (Preise werden bei Stromanbietern quasi immer zum Monatswechsel erhöht). Also informieren die Mitte Januar (6 Wochen vor dem 1.3.) den Kunden. Der Kunde kann aber nur bis zu diesem Tag den Vertrag fristgerecht zum Wirksamwerden der neuen Preise (weil 6 Wochen Frist) kündigen. Man hat damit absolut keine Möglichkeit, bei einer Preisänderung bis zum Termin der Preisänderung zu kündigen, sondern wird gezwungen, mindestens einen Monat die neuen Preise zu zahlen!


    Zudem ist die Einzugsermächtigung Pflicht, die Abschläge sind monatlich im Voraus fällig. Selbstüberweisung wird nur bei Jahres-Vorauskasse gestattet.
    Bei Rückbuchungen: pauschal 15 Euro.


    Kündigungsfrist: 6 Wochen. Viele Anbieter (wenn man mal wieder wechseln will) kündigen mit einer 4-Wochen-Frist. Man ist dann also ein weiteres Jahr gebunden ...


    Was ist, wenn man mal mehr oder weniger Strom verbraucht? Aus den AGB geht nicht hervor, dass man dann seinen Abschlag ändern kann.
    Kostenlose Rufnummer nur für Interessenten, danach 14 Ct./Min.


    Mein persönliches Fazit: Es gibt einen Unterschied zwischen billig und günstig! Ich persönlich würde lieber einen günstigen Anbieter wählen ...