peeck:
NT = Nebentarif. Was damit gezählt wird ist Sache des Netzbetreibers. Natürlich kann NT den Verbrauch der Nachtspeicherheizung zählen!
Je nach Netzbetreiber wird der Zähler nachts einfach umgeschalten und der komplette Verbrauch mit dem niedrigeren Tarif berechnet. Damit kann man notfalls auch tagsüber die Nachtspeicherheizung anschalten - aber eben zum teuren Tag-Tarif.
Viele Netzbetreiber verbauen einen Rundsteuer-Empfänger, der die Nachtspeicherheizung nur zu gewissen Zeiten mit Strom versorgen lässt. Damit fällt es aus, tagsüber nachladen zu können.
Für das separate Zählen von HT- und NT-Strom gibt es nicht viel mit "Zähler muss geeignet sein" -> entweder es ist ein Doppeltarifzähler, oder nicht. Ein Eintarifzähler kann eben keine unterschiedlichen Tarife zählen ...
ZitatOriginal geschrieben von xash
haupttarif liegt bei 20,11 cent kwh
nachttarif liegt bei 13,41 cent kwh
mein stromzähler zeigt ht und nt gesondert an, weiß jedoch nicht ob das nun ein Doppeltarifzähler oder zwei Eintarifzähler sind. ich gehe aber mal nicht davon aus dass der big boss unter den stromanbietern sowas mit sich machen lässt (ht und nt gesondert anzubieten).
Die 13,41 Cent/kWh wird dir zu 99% niemand anderes annähernd anbieten oder sogar unterbieten können! Mit einer Nachtspeicherheizung ist der Wechsel derzeit einfach unrentabel, wenn man einen Sondertarif beim örtlichen Anbieter bekommt.
Wenn du in einem Zähler zwei Zählerstände hast (also auf der Rechnung HT- und NT-Strom mit der gleichen Zählernummer), dann ist es ein Doppeltarifzähler (oder mehr Tarife). Wenn die beiden Zählerstände auf unterschiedlichen Zählern abgelesen werden, die ja dann auch jeweils eine unterschiedliche Zählernummer haben, dann handelt es sich um zwei unabhängige Eintarifzähler, mit denen du einzeln den Anbieter wechseln kannst.