Beiträge von jungmario

    Reifel:
    Günstigeren Nachtstrom kann dir aufgrund der rund um die Uhr gleichen Netzentgelte nur dein Netzbetreiber anbieten. Für alle freien Anbieter gibt es diese Möglichkeit nicht. Mit Sondertarifen für Nacht- oder gar Heizungsstrom lohnt sich ein Anbieterwechsel oft nicht, das ist richtig.


    zum Thema Bonusstrom:
    Der Bonusstrom bietet, soweit ich das gehört habe, 10% Nachlass auf den Allgemeinen (und damit teuersten!) Tarif deines Netzbetreibers. Du wechselst also dorthin und zahlst 90% des Netzbetreiber-Allgmeintarif-Preises. Steigt der, steigt auch dein Preis. Die 10% werden aber nur auf den Netto-Preis gewährt, also nicht auf die Stromsteuer und alle anderen Abgaben. Die reine Ersparnis ist demnach deutlich niedriger und man zahlt fast immer mehr, als wenn man einfach beim Netzbetreiber einen günstigeren Tarif wählt oder noch besser: zu einem günstigeren Anbieter wechselt (der auch offen die Preise nennt!).


    Preisgarantie bis 30.06.07 bei den Stadtwerken?? Was bringt denn das? Wenn du in den nächsten Tagen einen Vertrag unterschreibst, dann ist der Wechsel wahrscheinlich erst zum 1. April möglich. Und dass innerhalb von 3 Monaten auch andere Anbieter die Preise nicht erhöhen ist anzunehmen ... . Wenn das aber so genannt wird, kann man ja fast von ner Preiserhöhung zum 1.7. ausgehen. Zum Thema AGB: Wie wird man da über eine Preisanpassung informiert?


    Zum Thema Yello (gelb, aber trotzdem ohne "w"): erst informieren, dann posten! Im Deutschlandvergleich ist der Atomstrom-Anteil zwar etwas höher, aber deutlich unter den von dir genannten 70%! Dafür werden wesentlich weniger Abgabe in die Luft gepustet (wie war das mit dem Treibhauseffekt?) und der Anteil der erneuerbaren Energien ist auch deutlich höher als im Deutschland-Durchschnitt.
    Ich selbst habe auch Yello-Strom und muss sagen: Ich habe noch nie vorher eine so gut nachvollziehbare Stromrechnung erhalten und es gibt keine versteckten Preiserhöhungen!

    Um auf Nummer Sicher zu gehen, solltest du als APN bei den Verbindungseinstellungen "wap.viaginterkom.de" eintragen. Alles was nicht über die Flat abgedeckt ist und ins Internet will, das bekommt schlichtweg einfach keine Verbindung, dir entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Dieser APN funktioniert bei den Active-Tarifen aber nicht, wenn du die UMTS-Funktion aktiviert hast. Also deaktiviere sie (Hotline bzw. online).


    Mit JIMM hab ich auch Probleme mit dem K800i, dagegen ist die Funktion "Meine Freunde" (nur bei ungebrandeten Geräten und bei einem der E-Netz-Betreiber (hab grad vergessen wer von beiden)) sehr komfortabel. Nav4All funktioniert, wenn die Bluetooth-GPS-Maus mit dem K800i läuft (ich hatte da mal Probleme). Die Programme sind eigentlich alle in dem entsprechenden Thread zu finden (Opera Mini ist auch sehr zu empfehlen).

    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Also der Kühlschrank ist schon etwas älter.. ca. 10-11 Jahre. Dafür hat er trotzdem Energieklasse A, daher haben wir ihn noch.


    Und in 30 Jahren hat er immer noch Energieeffizienzklasse A?
    Die E-Klasse hatte er beim Kauf, aber die Leistung eines Kühlschrankes lässt mit der Zeit nach (Kühlmittel hält nicht ewig).
    Kauf dir ein Energiekostenmessgerät und miss es über ein paar Tage/Wochen und vergleiche den aufs Jahr hochgerechneten Verbrauch mit den Angaben im Katalog. Der Rest ist einfaches Rechnen, wie lange du den neuen Kühlschrank haben "musst", um die Neuanschaffung zu refinanzieren.

    Zitat

    Original geschrieben von volleyballer
    weil sie der Meinung waren, ihre Schätzungen seien immer korrekt gewesen.


    Ein Widerspruch in sich, oder? Wenn der Anwalt da nichts erreichen konnte, dann zweifle ich an dem Anwalt! Von beiden Seiten muss davon ausgegangen werden, dass Schätzungen nicht korrekt sein können und dass die Rechnungen über kurz oder lang!


    Ich arbeite selbst für einen (freien) Stromanbieter und habe sehr viel mit solchen Rechnungskorrekturen zu tun. Und ich bin immer wieder erstaunt, wie manche Leute glauben können, mit 30 Euro im Monat den kompletten Strom und die Heizung bei einem 4-Personen-Haushalt komplett auszugleichen! Nichts gegen deine Freundin, aber bei gesundem Zweifel schrillen da irgendwelche Alarmglocken wenn der Stromabschlag viel zu niedrig ist!
    Und Rechnungen sind nunmal dafür da, dass sie vom Kunden nochmal angeschaut werden. Ich kenne nun zwar die Rechnungen der EnSO nicht, aber auch dort werden Schätzungen deutlich sichtbar sein (Herkunft der Zählerstände). Naja, ist ja jetzt geklärt ... auch wenn ich nicht nachvollziehen kann wieso selbst ein Anwalt nichts dagegen ausrichten kann dass nicht die alten Rechnungen korrigiert wurden (weil ja dann die alten Preise gegolten hätten und die Verjährung berücksichtigt worden wäre)! Wie lange wurde denn geschätzt?

    Laut AVBEltV können sind die letzten beiden Jahre noch nicht verjährt (also die Rechnungen davon). Wann haben deine Eltern die Rechnung denn bekommen, 2006 oder 2007? Gesetzlich verankert sind sonst die Verjährungsfristen von 3 Jahren.
    Eine Korrektur der Rechnung ist demnach möglich, wenn die Verjährungsfristen beachtet werden. Denn deine Eltern hatten ja auch die Möglichkeit, ihre Rechnung jeweils zu überprüfen!
    Zweimal falsch abgelesen klingt aber schon sehr komisch! Wenn, dann solltest ihr vor allem auf einer Korrektur der alten Rechnungen bestehen (die Zwischenzählerstände entsprechend schätzen lassen), damit von den alten Preisen "profitiert" wird.


    volleyballer:
    Nach deiner Aussage heißt das, deine Freundin hat monatlich etwa 20 Euro gezahlt und ging davon aus, damit wäre die Heizung der gesamten Wohnung ausgeglichen? Sorry, aber in dem Fall die Schuld bitte nicht nur auf das EVU schieben. Woher hatten die den Jahresverbrauch? Wieso hat deine Freundin nicht abgelesen bzw. mal irgendwann die Rechnung auf grobe Richtigkeit überprüft? Woher sollte das Unternehmen wissen, dass dort eine Nachtspeicherheizung ist? Der einzige der das wissen könnte ist der Netzbetreiber ... alle anderen haben keine Ahnung was dort montiert ist und was der Vormieter genutzt hat! Wer ist/war denn der Stromanbieter?

    Bei einem Laden ist das Preisschild mit der Ware eine Anpreisung des Händlers.
    Wenn du zur Kasse gehst, dann machst du das Angebot, das Waschmittel mit dem angepriesenen Preis von 7,77 EUR zu kaufen.
    Ein gültiger Kaufvertrag kommt dann nur zustande, wenn die Willenserklärungen (auch der Preis muss stimmen) übereinstimmen. Das ist hier nicht der Fall, der Vertrag kann demnach angefochten werden.
    Aber zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen bekanntlich Welten. Theoretisch musst du zwar alles vor Ort sofort prüfen, aber das ist bei dem schnellen Scannen der Waren ja schlichtweg nicht möglich.


    Was für ein Laden wars denn?

    Zitat

    Original geschrieben von Ls4
    also wenns wirklich nur darum geht audio zu übertragen wäre meine erste Wahl das Noxon!


    Mir geht es aber nicht darum, per WLAN auf vorhandene Dateien zuzugreifen. Sondern ich möchte via WLAN den Sound des Laptops zur Anlage übertragen!
    Also aufm Sofa sitzen, Video aufm Laptop gucken, aber den Ton über die Anlage hören. Oder bei Musik spulen. Oder Spiele "laut" spielen. Da hilft das Noxon gar nix.